Trennungsgeld bei Scheidung – Gibt es das?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 17. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung ist immer wieder die Rede vom Trennungsgeld. Doch was ist das Trennungsgeld, existiert darauf ein Rechtsanspruch und in welcher Höhe wird Trennungsgeld für wie lange gezahlt?

Das Wichtigste in Kürze: Trennungsgeld nach der Ehe

Was bedeutet Trennungsunterhalt?

Trennungsgeld bezeichnet den Unterhalt, den der besserverdienende Ehegatte dem schlechter verdienenden Partner nach der Trennung bis zur Scheidung schuldet.

Wie viel Trennungsgeld steht mir zu?

Trennungsgeld ist weitgehend unabhängig vom Trennungsgrund und beträgt in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Selbstbehalt darf normalerweise nicht unterschritten werden.

Bekomme ich automatisch Trennungsgeld?

Die Leistung muss vom Ehepartner eingefordert werden und geht nach der Scheidung nicht automatisch in Ehegattenunterhalt über. Dieser muss bei Bedarf gesondert beantragt werden.

Trennungsgeld: Anspruch, Voraussetzungen und Höhe

Was ist Trennungsgeld?

Trennungsgeld dient der finanziellen Absicherung während der Trennungsphase.
Trennungsgeld dient der finanziellen Absicherung während der Trennungsphase.

Trennungsgeld in Zusammenhang mit einer Scheidung meint in aller Regel den Trennungsunterhalt. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Geschiedenenunterhalt. Während Trennungsgeld bzw. -unterhalt während der Trennungsphase maximal bis zur Rechtskraft der Scheidung anstehen, ist mit Geschiedenen- oder auch nachehelichem Unterhalt die finanzielle Unterstützung eines Ex-Partners nach der rechtskräftigen Scheidung gemeint.

Um die Scheidung einreichen zu können, müssen Ehepaare in der Regel ein mindestens einjähriges Trennungsjahr einhalten, in dem sie nachweislich getrennt leben. Will nur einer der Ehegatten die Scheidung, so verlängert sich die Trennungszeit meist sogar auf drei Jahre. Trennungsgeld wird in dieser Zwischenphase unter Umständen fällig.

Das Trennungsgeld basiert dabei auf § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen […].

Das Trennungsgeld dient dazu, denjenigen der Eheleute finanziell abzusichern, der weniger oder kein eigenes Einkommen hat. Denn die Ehe bedeutet rechtlich gesehen vor allem die gegenseitige Übernahme von Verantwortung, auch über das rein juristische Bestehen der Verbindung hinaus.

Ferner soll das Trennungsgeld dem Unterhaltsberechtigten die Trennung bzw. Scheidung ermöglichen, ohne aufgrund geringer Einkünfte um die eigene Existenz fürchten zu müssen. Trennungsgeld sichert also den bisherigen finanziellen Status beider Eheleute.

Anspruch auf Trennungsgeld: Voraussetzungen

Für Trennungsgeld ist die Ehe eine Grundvoraussetzung.
Für Trennungsgeld ist die Ehe eine Grundvoraussetzung.

Wann bekommt man Trennungsgeld? Nicht immer müssen Ehegatten ihren Ex-Partner während des Trennungsjahres finanziell unterstützen. Grundsätzlich erfordert Trennungsgeld …

  • … das Bestehen einer Ehe.
  • … dass die Ehepartner nach § 1567 BGB getrennt leben.
  • … die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Trennungsgeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Wird eine berechtigte Forderung nicht bedient, so verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren, sofern der Unterhaltsberechtigte die Durchsetzung nicht vor Gericht zu erstreiten versucht.

Wer bekommt Trennungsgeld?

Derjenige, der weniger oder kein Einkommen hat, kann berechtigt sein, Trennungsgeld zu beziehen. Haben die Eheleute keine Kinder und erzielen ein ähnliches Einkommen, besteht normalerweise kein Anspruch auf Trennungsgeld.

Auch dann, wenn die Eheleute nur wenige Wochen zusammengelebt haben, kann häufig kein Trennungsgeld verlangt werden. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

In der Regel besteht während des ersten Trennungsjahrs keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten. Das heißt: Anders als bei nachehelichem Unterhalt ist meist nicht von einer Arbeitspflicht auszugehen. Vor allem, wenn Kinder unter 15 Jahre zu betreuen sind, ist dieser Partner normalerweise berechtigt, Trennungsgeld zu beziehen – auch ohne einer Arbeitspflicht zu unterliegen.

Wie lange muss Trennungsgeld gezahlt werden?

Trennungsgeld erhält nur, wer noch verheiratet ist.
Trennungsgeld erhält nur, wer noch verheiratet ist.

Dies kann sich jedoch ändern, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Unabhängig davon, ob nun die Scheidung eingereicht wird oder die Ex-Partner den aktuellen Status quo beibehalten wollen – etwa aufgrund einer Trennung in Freundschaft –, kann der Anspruch auf Trennungsgeld negativ ausfallen.

Spätestens drei Jahre, nachdem das Ex-Paar sich getrennt hat, muss der unterhaltsberechtigte Partner normalerweise arbeiten oder aber nachweisen, dass er sich erfolglos um eine Anstellung bemüht hat, sofern keine hindernden Gründe (hohes Alter, Pflege naher Angehöriger etc.) vorliegen.

Höhe des Trennungsgeldes

Es gibt beim Trennungsgeld keine pauschale Höhe. Stattdessen richtet sich diese Form des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Häufig wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, um die konkrete Höhe des Trennungsgeldes zu bestimmen.

Demnach erhält der Ehepartner ohne eigenes Einkommen 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des verdienenden Ehepartners. Hat der Unterhaltsberechtigte eigenen Verdienst, muss dieses bereinigte Nettoeinkommen zuerst vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, ehe die 3/7 berechnet werden.

Allerdings besteht beim Trennungsgeld für die Ehefrau bzw. den Ehemann ein Selbstbehalt von 1.200 Euro. Wird dieser unterschritten, kann das Trennungsgeld nur bis zu der Höhe gezahlt werden, die den Selbstbehalt nicht unterschreitet.

Außerdem sind Unterhaltsleistungen für Kinder gegenüber dem Trennungsgeld privilegiert, sodass diese immer zuerst in voller Höhe abgezogen werden müssen, ehe der Unterhalt für den Ehegatten berechnet wird.

Trennungsunterhalt fordern

Trennungsgeld vor einer Scheidung ist nur nach Aufforderung zu zahlen.
Trennungsgeld vor einer Scheidung ist nur nach Aufforderung zu zahlen.

Wem Trennungsgeld zusteht, wer noch verheiratet ist oder sich im Guten getrennt hat, dem fällt es unter Umständen schwer, den Ex-Partner in die Pflicht zu nehmen. Trotzdem sollte Trennungsgeld immer schriftlich gefordert und auf die Beweisbarkeit des Eingangs – zum Beispiel durch die Versendung als Einschreiben – geachtet werden.

Auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann sinnvoll sein, wenn es zwischen den Ex-Partnern zum Streitfall kommt. Dieser kann die Höhe des Trennungsunterhalts zudem juristisch korrekt berechnen.

Bitte beachten Sie, dass Trennungsgeld nicht automatisch in nachehelichen Unterhalt übergeht. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, endet die Zahlung in der Regel. Wer weiterhin Ehegattenunterhalt beziehen möchte, muss diesen gesondert beantragen.

Ausschluss von Trennungsgeld: Geht das?

Im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt kann auf das Trennungsgeld nicht wirksam verzichtet werden. Entsprechende Passagen in Eheverträgen, Getrenntlebend- oder Scheidungsvereinbarungen sind rechtswidrig.

Findet sich ein solcher Passus in den Vereinbarungen der Eheleute, stellt sich zudem die Frage, ob dies auch Auswirkungen auf den restlichen Inhalt hat. Ehepaare sollten dies prüfen lassen.

Grobe Unbilligkeit der Ansprüche

Es kann jedoch vorkommen, dass die Leistung von Trennungsgeld grob unbillig wäre, das heißt sehr ungerecht oder unangemessen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Trennungsunterhalt unabhängig vom Trennungsgrund gezahlt wird. Ebenso ist es nicht von Bedeutung, welcher Partner die Trennung forciert.
Die Zahlung von Trennungsgeld kann durch ein Verbrechen gegenüber dem Pflichtigen unbillig werden.
Die Zahlung von Trennungsgeld kann durch ein Verbrechen gegenüber dem Pflichtigen unbillig werden.

Grobe Unbilligkeit kann nach § 1579 BGB beispielsweise vorliegen, wenn …

  • … der Berechtigte sich eines Verbrechens gegenüber dem Pflichtigen oder dessen nahen Angehörigen schuldig gemacht hat.
  • … die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde.
  • … der Berechtigte vor der Trennung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zum Familienunterhalt beigetragen hat.

Zwar nennt der Gesetzestext auch eine kurze Ehedauer sowie eine neue Lebenspartnerschaft als mögliche Gründe für die grobe Unbilligkeit von Trennungsgeld, die Rechtsprechung hat jedoch gezeigt, dass solche Fälle immer individuell geprüft werden müssen und beides keine pauschalen Ausschlussgründe darstellen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Iris sagt:

    Gibt es eine Frist innerhalb derer man den Trennungsunterhalt einfordern muss und der Anspruch für den Rest der Trennungszeit sonst verfällt?

  2. Hall sagt:

    Wir leben seit dem 1.2. getrennt. kann ich den Unterhalt im März auch für den Februar noch einfordern?
    Vielen Dank

    S. Hall

  3. Veton sagt:

    Wie ist die Lage bei einen Ehemann, bin seit Pandemie in Kurzarbeit, und habe 1650€ bekommen, meine Frau hat sich getrennt 2.07.2021 wohnt bei der Mutter verdient 1550€ plus steuerfrei Zuschlag ca 300€
    Seit 1.08 . Bin ich krank bekommen ich Krankengeld 1250€
    Wir sind knapp 5 Monate getrennt
    Wer hat Anspruch auf Trennungsgald ?

    1. scheidung.org sagt:

      Guten Tag Veton,

      in der Regel kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt von dem Ehepartner geltend gemacht werden, dem ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. Welche Ansprüche ggf. in Ihrem Fall bestehen, kann ein Anwalt bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Rolf sagt:

    Wenn man zur Zahlung von Trennungsgeld aufgefordert wird, was darf an Verfügbarkeit mir bleiben. Keine Kinder, getrentlender Ehepartner arbeitslos.

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