Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall: Besondere Härte kann schnelle Scheidung begründen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Eine mindestens einjährige Trennungszeit soll die Zerrüttung der Ehe nachweisen. Nur eine unwiderruflich zerrüttete Ehe kann in Deutschland geschieden werden. In wenigen Ausnahmefällen kann von der Durchführung des Trennungsjahres jedoch abgesehen werden, insbesondere dann, wenn die Weiterführung der Ehe für einen der beteiligten eine besondere Härte darstellt. In welchen Fällen genau aber können Betroffene die Scheidung ohne Trennungsjahr wegen Härtefall beantragen?

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung ohne Trennungsjahr bei Härtefall möglich

  • Im Allgemeinen ist eine mindestens einjährige Trennungszeit Voraussetzung für die Durchführung der Scheidung.
  • Im Einzelfall kann vom Trennungsjahr wegen Härtefall abgesehen werden, d. h. die Weiterführung der Ehe müsste für einen der Ehegatten unzumutbar sein.
  • In der Regel muss ein Gericht entscheiden, ob im jeweiligen Fall tatsächlich eine besondere Härte vorliegt.
  • Insgesamt sind Härtefallscheidungen vergleichsweise selten.

Ausführliche Infos dazu, wann Sie das Trennungsjahr bei vorliegendem Härtefall verkürzen können, finden Sie im Folgenden.

Kein volles Trennungsjahr bei vorliegendem Härtefall

Zerrüttungsprinzip verlangt im Allgemeinen das Trennungsjahr

Das Trennungsjahr kann im Härtefall verkürzt werden. Doch wann ist ein solcher anzunehmen?
Das Trennungsjahr kann im Härtefall verkürzt werden. Doch wann ist ein solcher anzunehmen?

Bei Scheidungen in Deutschland greift das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Demnach kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie als zerrüttet gilt. Diese Annahme gilt in der Regel frühestens dann als unwiderruflich, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen.

Es gibt jedoch auch Ehen, deren Fortbestand für einen der Ehegatten eine besondere Härte darstellen. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass von der sonst obligatorischen Durchführung von einem Trennungsjahr wegen Härtefall abgesehen und eine „Blitzscheidung“ durchgeführt wird. Die Einreichung des Scheidungsantrages kann dann bereits vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit erfolgen.

Achtung! Die Verkürzung vom Trennungsjahr bei vorliegendem Härtefall bedeutet nicht automatisch, dass die Scheidung schneller vonstatten geht. Die Härtefallregelung begründet zunächst nur, dass der Antrag auf Ehescheidung bereits vor Ablauf der sonst üblichen Trennungsphase eingereicht und angenommen werden kann. Damit beginnt das Scheidungsverfahren jedoch erst.

In welchen Fällen entfällt das Trennungsjahr als Voraussetzung?

Sie können zwar das Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall, das bedeutet aber nicht automatisch auch eine schnelle Scheidung.
Sie können zwar das Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall, das bedeutet aber nicht automatisch auch eine schnelle Scheidung.

Im Familienrecht gleicht grundsätzlich kein Fall dem anderen. Es haben sich jedoch insbesondere bei der Bewertung einer besonderen Härte für einen der Ehegatten im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen Tendenzen gezeigt. In folgenden Fällen kann es möglich sein, das Trennungsjahr zu verkürzen, weil ein Härtefall vorliegt:

  • körperliche oder psychische Gewalt in der Ehe, insbesondere vor den Augen der Kinder
  • Schwere Abhängigkeit mit mehrfach gescheiterter Therapie oder Therapieverweigerung
  • Ehebruch mit einhergehender außerehelicher Schwangerschaft
  • Bestand einer Scheinehe
  • Straftaten gegenüber dem Ehepartner (u. a. auch bei Mordandrohung, Zwang zur Prostitution, Vergewaltigung u. a.)
  • erhebliche psychische Erkrankung des Ehepartners, die vor Eheschließung nicht bekannt war
  • erhebliche Täuschung eines Gatten gegenüber dem anderen bezüglich prekärer finanzieller Situation (Überschuldung)
  • u. a.
Achtung! Letztlich obliegt die Entscheidung, ob der Verzicht auf das Trennungsjahr möglich, der Härtefall im Einzelfall anerkannt wird, dem jeweils zuständigen Familiengericht. Garantien gibt es nicht. Zudem ist es in aller Regel erforderlich, dass der Antragsteller, der auf eine schnelle Scheidung auf Grundlage der Härtefallregelung beharrt, den Antragsgegner auch tatsächlich verlassen hat. Wenden Sie sich für eine genauere Einschätzung Ihres Falles an einen Scheidungsanwalt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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