Umgangsrecht für einen Hund? Präzedenzfall in Frankenthal

Von Geralt R.

Veröffentlichungsdatum: 14. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil (Az. 2 S 149/22) entschieden, dass nach einer Trennung auch ein Umgangsrecht für einen Hund bestehen kann. Dies betrifft Fälle, in denen ein Hund während einer Partnerschaft gemeinsam angeschafft wurde und nach der Trennung nicht eindeutig einem der beiden Partner zugewiesen werden soll. Wie genau das geregelt ist, erfahren Sie hier. 

Das Wohl des Tieres steht immer im Mittelpunkt

Beide Partner können durch das Umgangsrecht ihren Hund weiterhin sehen.
Beide Partner können durch das Umgangsrecht ihren Hund weiterhin sehen.

Anlass für die Entscheidung ist ein Fall aus dem Landkreis Bad Dürkheim. Zwei Männer stritten nach ihrer Trennung um den Labrador-Rüden, den sie während ihrer Beziehung gemeinsam angeschafft hatten. Der Hund blieb bei einem der beiden, während der andere regelmäßig Umgang mit dem Tier suchte.

Das ursprüngliche Anliegen des einen Ex-Partners, ein Umgangsrecht für seinen Hund zu erhalten, wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass es dem Wohl des Tieres besser entspreche, wenn es bei einem festen „Rudelführer“ verbleibe.

Umgangsrecht für Hunde: Alle zwei Wochen wird gewechselt

Das Landgericht Frankenthal sah das jedoch anders. Es entschied in einem Urteil vom 12.05.2023, dass das Tier als gemeinsames Eigentum betrachtet werden müsse und beide Miteigentümer ein Umgangsrecht für den Hund hätten.

Das Gericht stützte sich auf das Prinzip der „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“, was bedeutet, dass die Ex-Partner eine einvernehmliche Lösung finden können, die es ihnen ermöglicht, sich abzuwechseln und den Hund zu betreuen. In diesem speziellen Fall wurde ein Wechselmodell genehmigt, bei dem sich beide Ex-Partner alle zwei Wochen um das Tier kümmern.

Für Trennungspaare, die sich um das Wohl ihres gemeinsamen Haustiers sorgen, bietet dieses Urteil eine neue Perspektive. Es könnte als Präzedenzfall dienen und zu einer verstärkten Anerkennung von einem Umgangsrecht für einen Hund oder andere Tiere in ähnlichen Streitigkeiten führen. Das Urteil stärkt zudem das Verständnis, dass der Hund mehr als nur ein „Besitz“ ist, sondern eine bedeutende emotionale Bindung für beide Partner darstellt.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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