Umgangsrecht oder Sorgerecht – Der Unterschied ist wesentlich
Juristische Begriffe sind für Laien nicht selten nur schwer zu fassen. Auch im Familienrecht herrscht bei einzelnen Bezeichnungen regelmäßig Verwirrung. Für Irritationen sorgt zum Beispiel die Auseinandersetzung mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht. Der Unterschied zwischen beiden Konzepten lässt sich vor allem anhand der verschiedenen Zielrichtungen erfassen.
Literatur zum Thema Umgangsrecht
Das Wichtigste in Kürze: Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht
- Ein wesentlicher Unterschied beider Rechte liegt in der Zielsetzung: Das Sorgerecht hat die angemessene Versorgung des Kindes zum Ziel, während das Umgangsrecht sich explizit auf den Umgangskontakt zwischen Kind und Elternteil bezieht.
- Beiden gemeinsam ist es jedoch, das Kindeswohl zu fördern bzw. zu wahren.
- Anders als das Sorgerecht ist das Umgangsrecht zudem gesetzlich nicht streng reguliert. Wie der Umgang im Einzelnen zu gestalten ist, obliegt der Vereinbarung zwischen den Eltern.
- Wer die elterliche Sorge für das Kind trägt und welche Aspekte hiervon abgedeckt werden, ist hingegen im BGB festgeschrieben.
Ausführliche Infos zum Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht finden Sie im Folgenden.
Sorgerecht und Umgangsrecht – Worin liegt der Unterschied?
Die unterschiedlichen Ziele von Umgangsrecht und Sorgerecht
Die elterliche Sorge hat einen Pflichtcharakter. Eine sorgeberechtigte Person – regelmäßig ein Elternteil – übernimmt für das betroffene Kind sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge. Das bedeutet: Der Elternteil ist damit befugt und verpflichtet, Entscheidungen für das noch nicht volljährige Kind zu treffen, die für dessen Lebensführung notwendig sind.
Das Sorgerecht umfasst damit also neben der Ernährung und Versorgung des Kindes mit Kleidung, Spielzeug, einer Unterkunft usf. auch Entscheidungen zu dessen schulischen sowie gesundheitlichen Belangen.
Sorgeberechtigt sind in aller Regel die Eltern der Kinder. Wenn diese verheiratet sind, teilen Sie das Sorgerecht automatisch. Wenn nicht, können die Eltern gegenüber dem Jugendamt die geteilte elterliche Sorge für das Kind bestimmen. Grundsätzlich können aber auch andere Personen sorgeberechtigt sein.
Im Unterschied zum Sorgerecht ist das Umgangsrecht zunächst nicht auf die Pflege und Versorgung des Kindes bedacht, soll aber ebenfalls zum Kindeswohl beitragen. Allgemein beschreibt das Umgangsrecht zum einen das Recht vom Kind, Kontakt zu jedem Elternteil – und gegebenenfalls auch weiteren Familienmitgliedern – zu haben. Zum anderen aber fällt hierunter zugleich auch das Recht der Eltern, mit dem eigenen Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen.
Das Umgangsrecht geht gewissermaßen ebenfalls auch mit einer Umgangspflicht für die Eltern einher, soweit dadurch das Kindeswohl gewahrt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Umgangsrecht und Sorgerecht: Unterschied bei der gesetzlichen Bewertung
Zwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht ist ein Unterschied auch auf gesetzlicher Ebene zu entdecken.
Während das Sorgerecht in zahlreichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingehend reguliert wird, gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen für das Umgangsrecht nicht.
In § 1684 BGB wird lediglich beschrieben, dass Kinder gegenüber jedem Elternteil ein Umgangsrecht haben und die Eltern im Gegenzug zum Umgang berechtigt, aber auch verpflichtet sind. Wie genau dies am Ende ausgestaltet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Grundsätzlich können sich die umgangsberechtigten Personen einvernehmlich und außergerichtlich über die genaue Ausgestaltung einigen. Das Familiengericht kann Einschränkungen oder Ausweitungen bestimmen, jedoch nur auf Antrag. Allgemeingültige Vorgaben, wie umfangreich der Umgang sein muss oder wie er zu gestalten ist, existieren nicht. Damit besteht zum Beispiel auch kein pauschaler Anspruch auf Vereinbarung eines Wechselmodells.
Fazit zum Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht
Grundsätzlich liegt zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht ein Unterschied: Das Sorgerecht bezieht sich auf die Pflege und Versorgung von dem Kind, das Umgangsrecht bestimmt allgemein das Recht, regelmäßigen Kontakt zueinander zu pflegen. Während es zum Sorgerecht zahlreiche Vorschriften gibt, ist das Umgangsrecht hingegen recht frei gestaltbar. Doch es gibt nicht nur Unterschiede.
Sorgerecht und Umgangsrecht haben im Unterschied zur gesetzlichen Prägung und der damit einhergehenden Berechtigungen sowie Pflichten auch ein wesentliches gemeinsames Ziel: das Kindeswohl.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:
- Burschel, Hans-Otto...
Quero me separar mas o pai nao me deixa ficar com o filho e fala lhe mal de mim