Unterhalt für die Ehefrau – Wie lange darf die Kinderbetreuung dauern?
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt für die Ehefrau
Geht die Ehe in die Brüche, ist beim Unterhalt für die Frau zwischen dem Unterhalt nach der Trennung (Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) zu differenzieren. Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung, mindestens jedoch für das erste Trennungsjahr. Ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann je nach Anspruchsgrundlage auch lebenslang bestehen.
Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt (z. B. Betreuungsunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt).
Dies richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall (u. a. Leistungsfähigkeit, Einkünften der Betroffenen). Einen ersten Eindruck kann Ihnen dieser Rechner geben.
Unterhalt für die Ehefrau berechnen
Wann hat die Ehefrau Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehemann
Kommt es zu Trennung und Scheidung von dem Ehemann, fehlen häufig wichtige Unterlagen. Speziell beim Unterhalt wissen viele Ehefrauen noch nicht einmal, wie viel der Ehemann verdient.
Fehlende Unterlagen kosten jedoch nicht nur durch zahlreiche „Laufereien“ unnötig Zeit und Geld, sondern können im ungünstigsten Fall auch die Durchsetzung des Unterhalts für die Frau verzögern.
Es ist daher immens wichtig, dass bestimmte Maßnahmen bereits bei der Trennung direkt ergriffen werden. Welche Maßnahmen dies sind, können Sie der „Checkliste Scheidung: Sofortmaßnahmen bei Trennung“ entnehmen, die Sie auf der Startseite von Scheidung.org finden.
Geht die Ehe in die Brüche, ist beim Unterhalt für die Frau zwischen dem Unterhalt nach der Trennung (Trennungsunterhalt), die grundsätzlich auch in der Ehewohnung stattfinden kann, und dem Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) zu differenzieren. Besonders wichtig beim Unterhaltsanspruch ist Folgendes für die jeweiligen Unterhaltszahlungen:
Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen, da beide Ansprüche rechtlich eigenständig sind.
Der Anspruch auf „Unterhalt bei der Trennung“ für die Ehefrau beginnt mit der Trennung vom Ehemann und kommt zum Tragen, wenn sie keine oder geringere Einkünfte als der Ehemann hat. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils (genau genommen einen Tag zuvor) endet dieser Unterhaltsanspruch und der Anspruch auf Unterhalt der Ehefrau nach Scheidung beginnt.
Voraussetzung für den nachehelichen Unterhalt ist – neben keinen oder geringeren Einkünften als der Ehemann – jedoch, dass einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände vorliegt, also die Ehefrau
- ein Kind betreut, wobei der Betreuungsunterhalt aber grundsätzlich nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu zahlen ist, § 1570 BGB
- wegen ihres Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, § 1571 BGB
- wegen Krankheit oder Gebrechen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, § 1572 BGB
- keine angemessene Erwerbstätigkeit findet, § 1573 Abs. 1 BGB
- sich aus ihrer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht in vollem Umfang selber unterhalten kann und ihr Einkommen daher aufzustocken ist (Aufstockungsunterhalt), § 1573 Abs. 2 BGB
- eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absolviert, was sie wegen der Ehe unterlassen hat bzw. um ihre durch die Ehe eingetretenen Nachteile auszugleichen, § 1575 BGB
- aus sonstigen anderen schwerwiegenden Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann und die Gewährung von Unterhalt der Billigkeit entspricht, § 1576 BGB
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Wie viel der Ehemann an Unterhalt für die Exfrau zahlen muss
Liegen die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt der Ehefrau und/oder für den Unterhalt der Ehefrau nach Scheidung vor, beträgt in beiden Fällen der Unterhalt der Frau nach den Richtlinien zur Düsseldorfer Tabelle bzw. den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)
- 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemannes, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist
- 3/7 bzw. 45% aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemannes zum bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit der Ehefrau, sofern letztere erwerbstätig ist – der Unterhaltsanspruch der Ehefrau ist also grundsätzlich geringer, wenn sie eigene Einkünfte erzielt
- aus allen anderen Einkünften des Ehemannes (etwa Vermietung, Verpachtung oder Vermögenserträge) die Hälfte
Dabei handelt es sich um den sogenannten Basisunterhalt. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist aber nur das sogenannte prägende Einkommen, also das Einkommen, das während der Ehe bzw. bis zum Zeitpunkt der Scheidung für die Ehe zur Verfügung stand.
Hat etwa der Ehemann mit einem Teil seines Einkommens seine Altschulden aus der Zeit vor der Ehe getilgt, stand dieses Einkommen während der Ehe nicht zur Verfügung.
Umgekehrt gehören zum prägenden Einkommen aber auch voraussichtliche Einkommenssteigerungen des Ehemannes wie etwa Gehaltserhöhungen durch regelmäßige Beförderungen.
Begrenzt wird der Unterhalt bei Scheidung nur für die Frau durch die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehemannes. Hier spielt der sogenannte Selbstbehalt (Eigenbedarf), der dem Ehemann zur Sicherung seiner eigenen Lebensgrundlage verbleiben muss, eine große Rolle. Dieser Selbstbehalt beträgt gegenüber der Ehefrau 1.280 Euro unabhängig davon, ob der Ehemann einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht (Anmerkungen B IV zur Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2020).
Einzelheiten zur Unterhaltsberechnung erfahren Sie im Artikel Ehegatten und Trennungsunterhalt berechnen.
Was der Ehemann sonst noch an Unterhalt für die Exfrau zahlen muss
Neben dem Basisunterhalt schuldet der Ehemann bei entsprechender Leistungsfähigkeit noch folgenden, weiteren Unterhalt
ab der Trennung:
- ggf. die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Ehefrau über den Ehemann nicht mitversichert ist (während der Trennung ist die Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch regelmäßig über ihren Ehemann mitversichert, sofern sie keine eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsaustätigkeit ausübt)
- ggf. allgemeiner Mehrbedarf, etwa die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder aber wegen Krankheit
- ggf. trennungsbedingter Mehrbedarf, also durch die Trennung entstehende Kosten wie etwa für den Umzug oder die neue Wohnungseinrichtung
- sogenannter Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten) bis zur Rechtskraft der Scheidung
ab der Scheidung:
- ggf. die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung, etwa weil die geschiedene Ehefrau privat versichert oder über den früheren Ehemann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert war (bei der Mitversicherung fällt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse einen Monat nach Rechtskraft der Scheidung weg, wobei die geschiedene Ehefrau drei Monate Zeit hat, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig freiwillig zu versichern)
- ggf. die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung
- sogenannter Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern die geschiedene Ehefrau Anspruch auf Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt oder Unterhalt aus Billigkeitsgründen hat, § 1578 Abs. 3 BGB
Der Vorsorgeunterhalt wird dabei regelmäßig nach der sogenannten Bremer Tabelle berechnet.
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Der Sonderfall: Unterhalt für Ehefrau bei selbstgenutzter Immobilie
Sind die Ehegatten Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie, kann es sein, dass der Ehemann aufgrund von Trennung und Scheidung aus dem Objekt auszieht, während die Ehefrau in der Immobilie weiterhin wohnen bleibt. In diesem Fall könnte der Ehemann für seinen Mietanteil von der Ehefrau eine Nutzungsentschädigung bzw. Nutzungsvergütung verlangen.
Kann die Ehefrau diese aber nicht zahlen, wird das mietfreie Wohnen auf die Unterhaltszahlungen des Ehemannes angerechnet. Dabei wird für die Zeit des Trennungsjahres das angesetzt, was die Ehefrau für die Anmietung einer kleinen Wohnung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zahlen müsste.
Nach Ablauf des Trennungsjahres bzw. mit der Stellung des Scheidungsantrags sieht das jedoch anders aus. Denn dann wird auf den Unterhalt für die Exfrau das angerechnet, was sich bei einer Vermietung des Hauses erzielen ließe.
Unterhaltszahlung an Ehefrau: Wie lange der Ehemann in die Tasche greifen muss
Der Trennungsunterhalt endet zwar erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die Ehefrau ist allerdings bereits nach dem Trennungsjahr verpflichtet, durch eine Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt vollständig oder teilweise zu finanzieren, sofern dies von ihr nach ihren persönlichen Verhältnissen erwartet werden kann.
Die persönlichen Verhältnisse betreffen eine frühere Erwerbstätigkeit, die Dauer der Ehe und die wirtschaftlichen Umstände. Wer also während der Ehe nicht oder nur in einem Minijob gearbeitet hat, muss nicht sofort arbeiten bzw. in Vollzeit arbeiten, da während der Trennungszeit die Möglichkeit besteht, dass die Ehegatten wieder zueinander finden.
Je länger die Trennung jedoch dauert, desto mehr wird der Ehefrau eine Erwerbstätigkeit zuzumuten sein. Wie so häufig, kommt es hierbei aber auch auf die Umstände des Einzelfalls an. So ist bei erheblichen ehebedingten Nachteilen oder Ehen von langer Dauer von einer längeren Zeit der Nichtwerbstätigkeit auszugehen.
Demgegenüber muss der Unterhalt für die Ehefrau nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und
- einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt, wobei zum einen unterschiedliche gesetzliche Unterhaltstatbestände aneinander anknüpfen können und zum anderen in den Fällen ehebedingter Nachteile oder langer Ehe regelmäßig keine Herabsetzung oder zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sowie
- der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht verwirkt ist – Verwirkung kann etwa eintreten bei Ehen von kurzer Dauer, einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten oder bei von diesem begangenen schweren Straftaten gegen den Unterhaltspflichtigen
Darüber hinaus kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken, wenn er länger als ein Jahr nicht geltend gemacht wird, egal ob der Anspruch tituliert ist (also etwa ein Urteil bzw. Beschluss über den Unterhalt vorliegt) oder nicht (Oberlandesgericht (OLG Hamm), Beschluss vom 17.03.2014, Az.: 6 UF 196/13).
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Wenn der Ehemann den Unterhalt für die Ehefrau verweigert oder einstellt
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass der Unterhalt für die Ehefrau nicht gezahlt oder später eingestellt wird. Existiert noch kein Urteil bzw. Beschluss oder kein anderer Titel wie etwa eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, muss der Unterhalt eingeklagt werden. Hierzu ist der Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich.
Der Rechtsanwalt wird den Ehemann dann auf dem Wege einer Stufenklage zunächst zur Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse auffordern und nach Erhalt der Auskunft auf der zweiten Stufe den Unterhalt beziffern.
Liegt dagegen bereits ein auf Unterhaltszahlungen gerichteter Titel vor, sollte daraus mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen den Ehemann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass die Unterhaltsklage bzw. die Vollstreckung ggf. jeweils für den Trennungsunterhalt und für den nachehelichen Unterhalt gesondert einzureichen bzw. zu betreiben ist.
Verfügt die Ehefrau aufgrund des nichtgezahlten Unterhalts über keine oder nur geringe finanzielle Mittel und hat sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, muss sie beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Ehemann von dort eine sogenannte Überleitungsanzeige. Das bedeutet, dass nun die Sozialbehörde Inhaber der Unterhaltsforderung ist und der Ehemann den Unterhalt für die Ehefrau zunächst an die Behörde zahlen muss.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Unterhalt:
- Familienrecht heute...
- Produkttyp:...
- Marke: Erich Schmidt...
- Duderstadt, Jochen...
Hallo,
meine Frau und ich sind in der trennungsphase. Wir haben ein gemeinsamen Sohn der 1 Jahr alt. Meine Frau arbeitet im Teilzeit. Ich dagegen im Vollzeit und verdiene ungefähr 2300 €. Sie verlangt jetzt kindesunterhalt und trennungsunterhalt was insgesamt 602 € beträgt. Sie wohnt bei ihren Eltern wo sie keine miete bezahlt und ich dagegen bezahle noch miete. Wenn ich die 602 € bezahle verdient sie ja mehr als ich und dazu bekommt sie noch das kindergeld. Habe ich als Mann auch Rechte? Kann man miete mit einberechnen bei der Verrechnung?
MfG
Hallo Fethi,
ein Wohnwertvorteil kann bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts im Einzelfall Beachtung finden. Grundsätzlich aber besteht bei Trennung stets ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Zudem hat ein Kind gegenüber dem familienfernen Elternteil auch regelmäßig einen Unterhaltsanspruch, der nicht in Abhängigkeit von dem Einkommen zu stellen ist, das der Elternteil erwirtschaftet, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes und Ihrer Ehefrau ggf. prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Lebe seit April in Trennung.habe 2 Kinder die beide in der Ausbildung sind. Mein Mann zählt regelmäßig Unterhalt für beide Kinder. Für mich nicht.
Arbeitete bis heute mit einem Verdienst von 580 Euro netto.ab morgen hab ich eine vollzeitstelle.
Ich habe einen GdB von 50.
Nun meine Frage
Muss mein Mann, er verdient 2100 netto, nach der Scheidung Unterhalt an mich zahlen wegen dem GdB welcher unbefristet gültig ist? Und wenn ja ,wie viel würde das sein?
Hallo Marina,
Ehegatten sind vor volljährigen nicht mehr privilegierten kindern vorrangig zu betrachten, sodass oftmals zunächst der Ehegattenunterhalt zu zahlen ist. Dieser richtet sich nach der Einkommensdifferenz und liegt dann oftmals bei 3/7 hiervon. Wie lange Unterhalt zu zahlen ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Bitten wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Mann beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
Ich lebe gerade in Trennung mit meiner zukünftigen Exfrau. Wir haben KEINE Kinder. Meine zukünftige Exfrau bewohnt zur Zeit unser gemeinsam erbautes Haus.
Sie hat zu keinem Zeitpunkt unserer Ehe Ihren Beruf aufgeben müssen bzw. es haben sich für sie KEINE beruflichen / karrieremäßigen Nachteile ergeben.
Vielmehr hat Sie in den fast 23 Jahren unserer Ehe davon profitiert, dass Sie durch das gemeinsame Einkommen einen höheren Lebensstandard hatte, als wenn Sie alleine verdient hätte.
Weshalb genau bin ich nun unterhaltspflichtig?
Nur deshalb, weil ich monatlich Netto ca. 3800,- Euro verdiene und Sie „nur“ ca. 1800,- Euro?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage
Liebe Grüße
Matthias
Hallo Matthias,
eine erhebliche Einkommensdifferenz begründet regelmäßig die Unterhaltspflicht. Wie lange und in welchem Umfang, das richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Wenden Sie sich für die Klärung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich und meine Frau sind schon seit 1.5 Jahr in der Trennungsphase. Wir haben 2 Kinder (8 und 13 Jahre alt).
In der Trennungsphase bezahle ich alles, was in Betracht kommt (die Miete fuer die Wohnung meiner Frau und Kinder, alle Steuern, Kinderunterhalt, auch die Miete fuer die Wohnung, in der ich alleine wohne u.s.w.), weil meine Frau arbeitet nicht.
Wir sind schon seit 14 Jahre verheiratet und in der Zeit hat sie nur kurz gearbeitet, weil sie es nicht wollte.
Muss ich meiner ExFrau nach der Scheidung was zahlen?
Und werde nur ich kinderunterhaltspflichtig nach der Scheidung sein? Bzw. werde ich verpflichtet, alles (die Miete, zum Beispiel) alleine zu zahlen?
Hallo Mark,
ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, richtet sich regelmäßig nach dem Vorliegen eines der gesetzlich benannten Unterhaltstatbestände: https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/ Ob diese im Einzelfall vorliegen muss im Streitfall ein Gericht klären. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die möglichen Ansprüche Ihrer Ehefrau beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Ich und mein Mann sin 22 Jahre zusammen. Er hat eine Eigentumswohnung, in der er auch umgemeldet ist.
Wir haben eine 11 jährige Tochter, die krank ist. Er ist noch selbstständig und verdient gut 5000 Euro monatlich. Ich finde momentan keine Stelle. Bemühe mich aber weiter.
Wir leben eigentlich getrennt, aber Trennungsunterhalt bekomme ich nicht. Er will sich nicht scheiden lassen. Ich habe Angst, das ich nach der Scheidung nicht mehr versichert bin.
Er zahlt noch die Miete für unsere normale Wohnung.
Bin ich nach der Scheidung mittellos oder bekomme ich eine kleine Unterstützung?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Hallo Sophie,
Erwerbslosigkeit oder geminderte Erwerbsfähigket aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwandes kann Unterhaltsansprüche begründen. Zudem ist der Verzicht auf Trennungsunterhalt regelmäßig nicht wirksam. Kindesunterhalt muss zudem stets von dem familienfernen Elternteil gezahlt werden, sofern dieser leistungsfähig ist. Bitte wenden Sie sich dringend an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche während der Trennungszeit und nach einer möglichen Scheidung beziffern und prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Mein Freundin ist seit 3 Jahren getrennt,,Scheidung(läuft) laut Anwalt könnte es noch ca 1 Jahr dauern,da der Exmann Unterhalt für meine Freundin und den 2 Kinder bezahlt( 8 und 15 jahre Alt) ist nun meine Frage,wenn ich zu ihr ziehen würde,könnte ihr Exmann die Zahlung stoppen?
Jetzt eine Frage die ich hoffe sie mir auch beantworten können…Sie ist Moslima,wenn wir über die Moschee Heiraten(wird nur vom Imam begläubigt) kann ihr Exmann die bezahlung auch stoppen,wegen neu Heirat? Das aber nicht Offiziel ist??
Nach ihrer Scheidung wollen wir auch Offiziel Heiraten(im Konsulat),aber nicht Standesamtlich,sondern nur Muslemich..
Bedanke mich ihm Vorraus
Liebe Grüße
Hallo Peter,
1. Eine neue Ehe kann den Anspruch auf Ehegattenunterhalt regelmäßig aufheben, da nunmehr der neue Ehemann unterhaltspflichtig ist.
2. Für den Kindesunterhalt ist immer nur der rechtliche Vater zuständig, nicht etwa der Stiefvater.
3. Sofern auch die muslimisch geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird, kann 1. zutreffen.
Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um den Sachverhalt genau prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und Ich leben seit Dezember letzten Jahres getrennt. 4 Tage nach der Trennung sind wir gemeinsam zum Anwalt gegangen und haben eine Scheidungsvereinbahrung erstellt. In dieser steht nach der Berechnung des Anwaltes meiner Frau kein Trennungsunterhalt zu.
Wir haben einen gemeinsamen Sohn von 3 1/2 Jahren. Ich zahle Unterhalt , mehr als ich muss .. Freiwillig da es meinem Sohn zugute kommt. Ich habe für ihn bei mir zuhause ein eigenes Zimmer eingerichtet und er ist hier unabhängig mit allem versorgt was er braucht was ich zusätzlich zum Unterhalt selber bezahlt habe und bezahle.
Ich verdiene seit einiger Zeit etwas mehr und habe den Unterhalt für das Kind natürlich angepasst und bezahle auch jetzt mehr als ich muss.
Gestern wurde mir erklärt, dass meine noch Ehefrau auf der Arbeit versetzt worden ist zum 01.09. Laut ihrer Aussage ließe sich der Dienstplan dann nicht mehr mit unserem gemeinsamen Sohn vereinbaren… obwohl Sie noch gar keinen bekommen hat geht Sie davon aus , dass Sie Kündigen muss von sich aus (ohne mich um Hilfe zu fragen für die Betreuung unseres Sohnes) . Sie sagte mir das Sie Unterhalt für sich einklagen wird das Sie davon ausgeht erstmal Arbeitslos zu sein. Ist das möglich das sie Unterhalt einklagen kann das sie selber gekündigt hat ? Muss Sie nicht ersteinmal alles versuchen das es auch so klappt ? Zudem hat sie auch noch Zeit was neues zu suchen.
Ich lebe mittlerweile in einer neuen Partnerschaft und wir leben zusammen.
Ich würde mich über eine Antwort freuen =)
Hallo P.,
die Bewertung Ihres Einzelfalls ist an dieser Stelle nicht möglich, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Bitte wenden Sie sich aber dringend an einen Anwalt, um die Forderungen Ihrer Frau entsprechend prüfen zu lassen. Dieser kann Sie auch über weitere Trennungs- und Scheidungsfolgen in Kenntnis setzen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich möchte mich nach 31 jähriger Ehedauer scheiden lassen! Bin 52 Jahre alt und krankheitsbedingt in Frühpension (560 Euro Pension)Mein Mann verdient 3500 Euro netto! Mein Mann will mir lediglich 600 Euro Unterhalt bezahlen,da er sich auf gleichteiliges Verschulden bezieht! Ist es möglich,dass mir nicht mehr Unterhalt zusteht? Bitte um Antwort
Hallo Susanne,
als Unterhaltsanspruch können häufig 3/7 der Einkommensdifferenz geltend gemacht werden. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche genau beziffern zu lassen und sich zu weiteren Scheidungsfolgen beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Frau und ich sind seit über 4 Jahren verheiratet, während dessen sie studierte (Zweites Studium, das erste brach sie ab) und ich arbeitete. Mein Einkommen betägt ca. 2800€ Netto,(Öffent.Dienst) ihres ca. 350€ (Nebenjob).
Ergo vier Fragen:
Mit welcher Unterhaltssumme muss ich rechnen?
Wie sieht es nach der Scheidung aus, da mein Nettoeinkommen durch Wegfalls des Fam. Zuschlags und der Änderung der Steuerklasse auf 2600€ schrumpfen wird?
Wie lange müsste ich Unterhalt zahlen?
Und welche Art von Unterhalt muss ich zahlen?
Ich danke Ihnen!
Hallo Jim,
die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich regelmäßig nach der Einkommensdifferenz, auf die der Unterhaltsberechtigte häufig einen Anspruch von 3/7 erheben kann. Steuerliche Veränderungen können bei der Neuberechnung des Unterhalts berücksichtigt werden.
Regelmäßig fällt bei Trennung der sogenannte Trennungsunterhalt an. Nach der rechtskräftigen Scheidung kann ebenfalls ein Unterhaltsansdpruch bestehen. Dies richtet sich nach den Unterhaltstatbeständen (z. B. Erwerbslosigkeit).
Wie lange die Unterhaltspflicht fortbesteht, lässt sich nicht pauschal festlegen. Dies richtet sich stets nach dem Einzelfall.
Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um sich bezüglich der Ansprüche Ihrer Ehefrau umfassend beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo,
ich möchte mich von meinem mann nach 21 jahren trennen.
wir haben einen grossen betrieb zusammen in dem ich die ganzen jahre, neben der kindererziehung (heute 21. und 16. jahre) voll mitgearbeitet habe, aber nie angestellt war. bevor ich ihm nun von meinen trennungs“wünschen“ erzälen möchte, wollte ich kurz einen überblick haben was mir finanziell nach einer trennung zur verfügung stehen würde, da ich seit 21. jahren nicht mehr angestellt war. in der zeit unsrer ehe haben wir viele immobilien und maschienen erwirtschaftet und den betrieb vergrössert. über einen kurzen überblick würd ich mich sehr freuen, da ich momentan etwas in der luft hänge und nicht weiss wie es weitergehen soll. vielen dank schonmal im vorraus !
Hallo Grete,
im Rahmen einer Scheidung können grundsätzlich die nachstehenden Folgesachen eine wichtige Rolle spielen:
1. Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften)
2. Zugewinnausgleich (bei Zugewinngemeinschaft)
3. Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
4. Ausgleich gemeinsamer Vermögensmassen
5. Hausratsteilung
u. v. m.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich umfassend bezüglich der Scheidung und der Folgesachen beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
Ich habe mich von meiner Frau nach 10 Jahren Ehe getrennt und wir werden nun auch hoffentlich bald geschieden. Ich habe seit 2 Tagen endlich einen neuen Job. Unser 11 Jahre alter Sohn lebt bei ihr. Ich habe ihr es ermöglicht, innerhalb der Ehe eine neue Berufsausbildung zu machen, die sie auch erfolgreich abgeschlossen hat. Nach der Ausbildung kam unser Sohn zur Welt. Ich habe ihr ofters in der Ehe gesagt, sie solle sich doch bitte einen Teilzeitjob suchen, während unser Sohn im Kindergarten/Schule ist. Das hat sie aber nicht getan. Jetzt ist meine Frage, muss ich auch ihr Unterhalt zahlen, obwohl sie arbeiten könnte, dies aber nicht tut und statt dessen lebt sie von Arbeitslosengeld 2.Für meinen Sohn werde ich gerne zahlen, weiß auch die Höhe für den Kindesunterhalt. Während der Trennung habe ich mich mit einem 450 Euro-Job über Wasser gehalten. Und ist die Forderung der Unterhaltsvorschusskasse als Kredit ( oder Schulden ) bei meinem Einkommen Anrechnungsfähig??
Liebe Grüsse
Hallo Sven,
ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann grundsätzlich bestehen, wenn einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist. Allerdings kann auch die Erwerbsobliegenheit Berücksichtigung finden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Kindes und Ihrer Ehefrau ermitteln zu lassen. Dieser hilft Ihnen auch bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten bereinigten Einkommens.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Partner ist 21 Jahre mit seiner Frau verheiratet und möchte sich nun trennen. Sie arbeitet als Bäckereifachangestellte und geht nebenbei putzen. Die drei Kinder sind 21, 20 und 18 Jahre alt.
Dass er die Kinder weiter unterstützen muss wissen wir. Jedoch ist meine Frage, ob er wirklich Unterhalt an seine Frau (Ex) zahlen muss, da sie ja selbst voll berufstätig ist und er als Fahrlehrer auch nicht allzu viel verdient.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Lea,
sofern die Kinder nicht mehr privilegierte Volljährige sind, so stehen Sie in der Unterhaltsrangfolge regelmäßig hinter Ehegatten. Das bedeutet, der Ehegattenunterhalt hätte Vorrang vor dem Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt muss regelmäßig geleistet werden, wenn die Einkommensverhältnisse der Ehegatten sich maßgeblich voneinander unterscheiden. Raten Sie Ihrem Mann zum Besuch bei einem Anwalt, um die Ansprüche der Frau und der Kinder genauer prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo , meine Frage lautet , ich bin nach 25 Jahre Ehe geschieden, muss Untrrhaltsgeld zahlen, die für 5 Jahre fest gelegt wurde.Die Exfrau ist berufstätig, verdingt, weniger , aber wie ich gerade erfahren hab , hat sich die Wohnung gekauft, die sie dann vermitten lässt. Muss iCh die Frau weiter zahlen , oder die Zahlung einställen .Danke
Hallo Vanessa,
die eigenmächtige Einstellung von Unterhaltszahlungen kann Ihnen zum Nachteil gereichen. Aber auch Ihre Frau ist zur Auskunft über regelmäßige Einnahmen verpflichtet. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über mögliche Vorgehensweisen informieren zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine allgemeine Nachfrage.
Der Vater meines Partners zahlt seit 25 jahren monatlich 1000€ an seine Exfrau, aus freiem Willen, da er immer die Hoffnung hatte das sie sich gut um ihren gemeinsamen Sohn, der heute schon 27Jahre alt ist kümmert. Beide haben sie nicht scheiden lassen und waren effektiv vielleicht rund 4 Jahre wirklich ein Paar. Bis es einen neuen Mann in ihrem leben gab, mit dem sie dann auch noch einen Kind bekam. Diese Partnerschaft hielt 14Jahre. Auch in diesen Jahren hat der Vater meines Partners 1000€ monatlich gezahlt. Mittlerweile ist auch diese Partnerschaft zu bruch gegangen. Sie hat nichts gelernt und ist noch nie arbeiten gegangen, also keine eigenen Einkünfte bezogen. Zwei Fragen dazu: Was steht ihr überhaupt zu wenn beide heutzutage immernoch nicht nicht geschieden sind. Und 2. was steht ihr zu wenn wer sich jetzt noch scheiden lassen würde.
Ausgangssituation, er ist Beamter aber schon seit über 15 Jahren nicht mehr im Dienst und bekommt Rente, lebt im betreutem Wohnen. Gesundheitlich geht es ihm nicht mehr so gut.
Hallo,
raten Sie dem Vater Ihres Partners zum Besuch bei einem Anwalt, um die Ansprüche seiner Noch-Ehefrau – auch für den Fall einer Scheidung – beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
da mein Mann sich bis Frühjahr 2015 in Insolvenz befand, erklärte ich mich im Jahr 2010 bereit, eine neue Firma auf meinen Namen laufen zu lassen, weil wir beide zu diesem Zeitpunkt arbeitslos waren und keine Arbeit fanden. Die Vereinbarung war, dass sobald er aus der Insolvenz raus ist, die Firma auf ihn angemeldet wird, weil sowieso nur er Ahnung von der Materie dort hat und ich eine ganz neue, freiberufliche Tätigkeit mit guten Einkommensaussichten anstrebe.
Nun zum Problem: Mein Mann lässt sich immer wieder gehen, trödelt herum, verbringt viel Zeit vorm PC mit Filme gucken, hat oft wenig Eigenmotivation und sieht es gar nicht ein, sich Stress zu machen mit dem Akquirieren neuer Kundent, obwohl das zu seinem Part gehört und ich davon eh keine Ahnung habe. So führte er nur mal hier und mal da einen Auftrag durch, aber baute nie so richtig was auf. Er steht quasi heute immer noch am Anfang. Man kann nicht sagen, dass seine Arbeitswoche effektive 40 Stunden beträgt. Ich kann ihn nicht darauf ansprechen, weil er aggressiv wird und brüllt, ich solle gefälligst arbeiten gehen, wenn es mir nicht passt. Und das ist genau das, worauf er die ganzen Jahre spekuliert, wie mir erst jetzt so richtig bewusst geworden ist.
Ich habe eine Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert und muss eigentlich nur noch die Prüfung bestehen, um mich freiberuflich selbständig machen zu können. Ich mache seit zwei Jahren ein Praktikum und habe nach bestandener Prüfung die Aussicht, eine alteingesessene Praxis fortzuführen. Nur ist mir die Prüfung bisher nicht geglückt wegen dem wahnsinns Stress, den mein Mann mit seiner Arbeitsmoral verursacht. Es liefen durch sein Motto „kommst du heute nicht, kommst du morgen“ in den ersten Jahren 10.000 Euro Schulden auf meinen Namen auf, die er seit Jahren versprochen hat, zu bezahlen. Auch die Miete für die Wohnung konnte immer wieder nicht gezahlt werden, mal zwei, mal drei, bis hin zu vier offenen Mieten. Hätten wir nicht so tolle Vermieter, wären wir schon längst obdachlos gewesen. Wir sind immer nur am Löcher stopfen. Es werden immer nur Versprechungen gemacht.
Zum Bestehen der Prüfung brauche ich einen freien Kopf, weil es eine sehr schwierige Prüfung ist. Inzwischen läuft die Firma seit zwei Jahren auf den Namen meines Mannes und ich warte immer noch auf die Begleichung der von ihm mir eingebrockten Schulden. Das ist eine sehr große Last für mich. Wie es aussieht, wartet er darauf, dass ich diese abarbeiten gehe. Genauso, wie die ständig offenen Mieten.
Da ich nervlich am Ende bin und mich fühle, als kämpfe ich ständig gegen Windmühlen und leere Versprechungen, möchte ich mich jetzt nach 29 Ehejahren trennen, weiß aber absolut nicht, wovon ich leben soll. Gehe ich zum Jobcenter, laufe ich Gefahr, mein Berufsziel, an dem ich seit Jahren arbeite, aufgeben zu müssen. Dort wurde mir bereits gesagt, dass das nicht unterstützt wird. Richtig unverschämt wurde mir dort begegnet. Obwohl ich so eine gute berufliche Aussicht hätte, wenn ich endlich einen freien Kopf und Ruhe hätte, um mich auf die Prüfung konzentrieren zu können.
Das, was mein Mann monatlich an Geld übrig hat, schwankt immer sehr, je nachdem, wie er Lust hat zu arbeiten. Das können mal nur 300 Euro sein, mal 2000 Euro. Ich habe immer wieder mal Bewerbungen verschickt für meinen alten Beruf, erhalte aber nicht mal Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, nichts. Mit 51 Jahre bin ich für einen Job im Büro wahrscheinlich zu alt.
Da mein Mann anscheinend die Geduld verliert, weil ich die Prüfung immer noch nicht bestanden habe, werde ich neuerdings hingehalten und muss ihn um Geld anbetteln, wenn ich Essen einkaufen möchte. Ich habe mich jetzt von ihm zurückgezogen, weil ich dieses erpresserische Verhalten nicht mehr ertragen kann. Was kann ich tun, um nicht jede Woche aufs Neue nach Geld fragen zu müssen? Wenn ich ihn nach einer Regelung frage, brüllt er nur, ich soll gefälligst selbst arbeiten gehen. Ich habe ihn bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ich ja daran arbeite. Aber unter solchen Umständen ist das einfach nicht mehr zu ertragen. Ich muss auch betteln, dass er mal was auf mein Konto überweist, von dem meine Handyrechnung abgebucht wird. Unglaublich! Unter diesen Umständen finde ich ja auch keine Wohnung, weil ich kein Einkommen habe. Es ist eine schreckliche Situation. Einen Anwalt bezahlen kann ich auch nicht. Was raten Sie mir?
Hallo Claudine,
es gibt verschiedene Einrichtungen, bei denen Sie eine kostenlose Beratung erhalten. Hier können Sie erste Lösungsansätze erarbeiten und erhalten auch juristische Unterstützung. Solche Stellen finden Sie bei verschiedenen Wohlfahrtsverbänden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Frau und ich lassen uns nach 2 Jahren Ehe gerade scheiden. Sie hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht die aber nicht meine leiblichen sind. Ausserdem arbeitet sie zur Zeit halbtags. Kann sie von mir Unterhalt verlangen? Sie wohnt auch weiter in dem Haus das ihr gehört.
Hallo Thorsten,
dies lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Es kommt beispielsweise auf die ehelichen Lebensumstände an. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, lebe aktuell in Trennung. Meine (noch) Frau zieht jetzt mit einer Tochter (4) aus. Ich bleibe mit meinen beiden größeren Kindern (15/12) in unserer Eigentumswohnung.
Ich verdiene 1650 netto + kindergeld der beiden großen (ca. 400) =2150 €. Muss ich meiner Frau Unterhalt zahlen. Sie hat einen Job auf teilzeit und verdient Netto 689 € was steht mir zu?
Hallo Tim,
Sie müssen in jedem Fall Unterhalt für Ihre jüngste Tochter zahlen, allerdings können Sie dies mit dem Unterhalt der älteren Kinder verrechnen. Ob Ihrer Frau Unterhalt zusteht, lässt sich so nicht beurteilen. Hier kommt es auf die ehelichen Lebensumstände und viele weitere Faktoren an. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Meine Frau und ich leben nach 16 jähriger Ehe nun seit einem halben Jahr in Trennung. Ich habe die 3 Kinder und das nicht schuldenfreie Haus und verdiene ca. 2500 netto. Meine Frau verdient ca 450 Euro könnte aber mit Aussicht auf einen besseren Job mehr verdienen. Unsere Kinder sind 12 , 8 und 2 Jahre alt. Bin ich meiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig? Kann ja nicht sein, dass ich mit 3 Kindern kaum zurande komme und meine Frau sich ein faules Leben machen kann zum Teil auf Kosten der Kinder. Wie verhält sich das in der Trennung bzw nach der Scheidung?
Hallo,
der familienferne Elternteil ist in aller Regel barunterhaltspflichtig gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern. Alle Einkünfte auch Unterhaltsleistungen an ihn können bei der Bemessung Berücksichtigung und ihm als Einkommen angerechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Frau sowie die Ihrer Kinder gegenüber der Kindesmutter prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungsteam,
meine Frau hat mich mit psychicher Erkrankung kennen gelernt und trotzdem geheiratet, in der Ehe habe ich noch eine körperliche Erkrankung dazu bekommen. bin seit 2014 in Teilerwerbsrente. Meine Ärzte sehen mich nicht mehr arbeitsfähig, bzw. nur noch auf dem 2. Arbeitsmarkt. Antrag läuft. Rentenversicherung sagt bis zu 6 Stunden arbietsfähig. Habe mit Absprache meiner Frau 2015 einen 450 Euro Job angenommen, denn ich immer noch ausführe. Wie sieht es für mich nach der Scheidung mit nachehelichen Unterhalt aus. Ich werde wahrscheinlich demnächst ein Teilhabe am Arbeitsleben anfangen, wo nochmal meine Berufliche Fähigkeit getestet wird. Dauer 2 Jahre. Das Geld wird dadurch leider nicht reichen, das ich finanzell unabhägig werden kann. LG Olaf
Hallo Olaf,
aus der Ferne können wir nicht beurteilen, ob Sie Anspruch auf Unterhalt haben. Hier sind verschiedene Faktoren zu beachten, wie die Dauer der Ehe und die ehelichen Lebensumstände. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen weiterhelfen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Ich habe eine Frau geheiratet als ich schon Rente bezog. Wir sind jetzt 22 Jahre verheiratet.
Meine Ehefrau wurde plötzlich sehr krank und trat eine 5 Wöchige Kur an. Seit ihrer Rückkehr
möchte sie sich plötzlich trennen. Ich kann mir das nicht erklären. Muss ich auch Unterhalt von meiner Rente zahlen auch wenn ich bei Heirat schon Rentner war ? Ich möchte in ein betreutes Wohnheim da ich 100% schwerbehindert bin und dafür benötige aber meine ganze Rente.
Hallo Walter,
ob Sie Unterhalt zahlen müssen, können wir nicht beurteilen. Hier kommt es darauf an, wie hoch Ihre Rente ausfällt und wie Ihre ehelichen Lebensumstände aussahen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen weiterhelfen kann.
Ihr Scheidung.org-Team