Unterhalt eintreiben im Ausland- kuriose Strafen für Unterhaltspreller
Strafanzeige, Zwangsvollstreckung sowie Geld- und Freiheitsstrafe – das deutsche Recht kennt Mittel und Wege, um zahlungsunwillige Elternteile nach der Trennung dazu zu bringen, Ihren Unterhalt zu zahlen. Doch auch das Ausland hat sich einiges einfallen lassen, um den Unterhaltsprellern auf den Zahn zu fühlen. Hier sind einige der kuriosesten Regelungen zum Thema „Unterhalt eintreiben im Ausland“ aufgeführt.
Unterhalt eintreiben im Ausland – von Führerscheinentzug bis Hausarrest
Unterhalt eintreiben – wie es im Ausland funktioniert.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Lohnpfändung
- Führerscheinentzug
- Reisepassentzug
- Jagdscheinentzug
- Angelscheinentzug
Was im Detail passieren kann, erfahren Sie im Folgenden:
Lohnpfändung für Zahlungsunwillige
Ist ein Brite nicht gewillt, Unterhalt fürs Kind zu zahlen, kann das Geld unter Umständen direkt über den Arbeitgeber beschafft werden. Denn es ist auf der Insel jenseits des Ärmelkanals möglich, den Lohn von nicht zahlenden Eltern zu pfänden, um den Anspruch auf Unterhalt durchzusetzen.
Doch dies ist nicht die einzige kuriose Maßnahme, die Großbritannien zu bieten hat. Hier findet sich außerdem eine der wohl radikaleren Maßnahmen, wie Unterhalt eintreiben im Ausland geregelt wird: In einigen Fällen soll es vorgekommen sein, dass Gerichte einen Hausarrest verhängt haben, um eine Verletzung der Unterhaltspflicht zu bestrafen.
USA und Kanada – Jagd- oder Angelverbot
Unterhalt eintreiben im Ausland: Mancherorts wird sogar der Angelschein abgenommen.
Vielerorts – kein Unterhalt bedeutet keine Mobilität
Eine Maßnahme, wie viele Behörden im Ausland Unterhalt eintreiben, ist die Einschränkung der Mobilität der Zahlungsunwilligen. So ist es in Großbritannien, Kanada und einigen US-Bundesstaaten möglich, bei Verletzung der Unterhaltspflicht den Führerschein zu entziehen.
In China, Australien, Kanada und Großbritannien können die Behörden sogar den Reisepass entziehen.