Unterhalt in den Ferien – Lässt sich der Kindesunterhalt kürzen wegen Urlaub?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 6. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Header Barunterhalt

Häufig kommt es vor, dass Kinder nach einer Scheidung ihrer Eltern ihre Ferien bei dem Elternteil verbringen, der sonst nicht für die Betreuung zuständig ist. Besonders während der sechswöchigen Sommerferien bleiben diese Kinder oft mehrere Wochen beim umgangsberechtigten Elternteil und es kommt die Frage auf, ob der Kindesunterhalt während der Ferien für den betreffenden Monat in voller Höhe zu zahlen ist.

Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt in den Ferien

  • Der Unterhalt in den Ferien kann nicht gekürzt werden, wenn das Kind Urlaub beim umgangsberechtigten Elternteil macht.
  • Die pauschalisierten Berechnungsgrundsätze für den Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen bereits den Unterhalt in den Ferien.
  • Eine Kürzung des Kindesunterhalts ist generell nur bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich.

Ausführliche Informationen zum Unterhalt in den Ferien erhalten Sie im Folgenden.

Das Familienrecht zum Unterhalt: in den Ferien beim unterhaltspflichtigen Vater

Unterhalt kürzen wegen Urlaub – Ist das möglich?

Erfolgt eine Kürzung des Unterhalts, wenn das Kind beim Vater Urlaub macht?
Erfolgt eine Kürzung des Unterhalts, wenn das Kind beim Vater Urlaub macht?

Es ist ein häufiges Bild: Ein Ehepaar lässt sich scheiden und das Kind lebt fortan bei einem Elternteil, meistens bei der Mutter. Den umgangsberechtigten Vater, der Unterhalt zahlt, sieht es regelmäßig an jedem zweiten Wochenende. Dann sind Schulferien und der Vater nimmt die Gelegenheit wahr, eine längere Zeit mit seinem Kind zu verbringen als nur ein paar Tage. Wie verhält es sich aber mit dem Unterhalt, wenn das Kind in den Ferien beim Vater ist?

Eine gesetzliche Regelung für den Unterhalt in den Ferien gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Umgangsberechtigte – in unserem Fallbeispiel der Vater – auch die Umgangskosten zu tragen hat. Das steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Unterhalt. Wenn ein Kind beim Vater Urlaub macht, kann dieser deshalb nicht einfach den Unterhalt kürzen während der Ferien.

Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste ist der, dass in der Düsseldorfer Tabelle, die in der Regel festlegt, wie viel Kindesunterhalt zu zahlen ist, der Unterhalt in den Ferien oder an den Besuchswochenenden bereits miteingerechnet ist.

Der zweite Grund ist, dass die meisten Kosten, die mit dem Unterhalt gedeckt werden, ohnehin laufende Kosten sind, wie z. B. die anteilige Miete, die Nebenkosten, die Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.

Generell kann der Kindesunterhalt nicht für die Zeit gekürzt werden, in der sich Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil aufhalten. Das gilt auch für den Unterhalt in den Ferien. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Kinder mehrere Monate beim Umgangsberechtigten verbringen, weil beispielsweise der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, die Kinder zu betreuen.

Über den Autor

Avatar-Foto
Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und ist seit 2017 ein Mitglied des scheidung.org-Teams. Im Familienrecht befasst sie sich vor allem mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (153 Bewertungen, Durchschnitt: 3,90 von 5)
Loading ratings...Loading...

Kommentare

  1. Unterhalt zahlender Vater sagt:

    Moin moin, ich habe grad die Situation, das ich meinem 10 jährigem Sohn eine Freude machen möchte. Ich möchte mit ihm nächstes Jahr in den Urlaub fliegen.
    Ich zahle Unterhalt und habe mit meiner ex Frau gesprochen, ob sie was zum Urlaub dazu gibt, NEIN!
    Nu wird mein Sohn enttäuscht, da ich doch nicht mit ihm in den Urlaub fliegen kann…

  2. Chris sagt:

    Hi.
    Ich verdiene 3.4k netto + Dienstwagen, meine Frau Berufsschullehrerin 4k. Nach meinem letzten Job wurde ich höher eingestuft und meine Frau hat, sobald sie erfahren hat, er hat einen neuen Job, gleich dem Beistand erklärt, man müsse mich mal wieder überprüfen (die letzte Überprüfung war vor 8 Monaten!). Mit Kindergeld und meinen 1,2k € Unterhalt hat meine Exfrau 5,7k € fährt 3x in den Jahr in den Urlaub etc. Griechenland, Ägypten, Norwegen, während ich mir das allein nicht leisten kann. Ich gönne es meinen Kindern, aber das Geld liegt nun mal in der Tasche meiner Ex und sie scheint ja weiterhin jeden Cent aus mir rausquetschen zu wollen, wo es geht. Jetzt kommt das Thema Urlaub. Sie hat 13,5 Wochen im Jahr Ferien -Unterrichtsfreie Zeit. Sie will nun, dass ich 6 Wochen Urlaub mit den Kindern verbringen (damit sie auch etwas Urlaub für sich hat). Ich weigere mich diesbezüglich, mehr als 4 Wochen die Kinder (9 und 11) zu nehmen, weil ich auch mal Urlaub machen möchte (mit Kindern für mich unbezahlbar!). Hat jemand Erfahrung, ob sie gerichtlich damit durch käme?
    Viele Grüße
    Chris

  3. S. sagt:

    Meine lieben Herren,
    Ich bin eine Mutter und selbst sowohl unterhaltsberechtigt als auch für ein zweites Kind unterhaltsverpflichtet. Habt ihr euch vor eurer Trennung mal dafür interessiert, was Kinder wirklich kosten? Kinder sind nämlich tatsächlich soo teuer (und oft genug auch teurer!) wie ihr Unterhalt zu zahlen habt!
    Und was glaubt ihr, was die Mütter in der Zeit des Umgangs mit ihren eigenen Mehrkosten machen? Etwa mal eben übers Wochenende/Ferien die Wohnung kündigen? Diese Kosten laufen nämlich weiter, genauso wie Versicherungen, Schulbedarf, Kleidung usw. Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle sind also völlig angemessen!
    Hinzu kommt: Hätten eure Beziehungen gehalten, hättet ihr eure Kinder doch auch mit denselben geringen Einnahmen versorgt und finanziert – warum soll das jetzt plötzlich nicht mehr möglich sein?
    Reißt euch also zusammen und steht zu euren Kindern!

  4. Kai sagt:

    Moin!
    Mir bleiben vom Gehalt 1500€….
    davon geht die Miete, essen, Auto und Versicherung, Handy,GEZ usw ab….
    Für mich alleine schon Sau schwer zu stemmen.
    jetzt sind die Kinder drei Wochen bei mir, ich freue mich darüber und möchte eine schöne Zeit mit den Kids.
    aber wie?
    wir können nicht ins Kino, kein Eis essen, nicht ins Schwimmbad….
    wie soll ich Geld für die Ferien zurück legen?
    Danke an den Gesetzgeber, danke an die Familienministerin

  5. Väter-Netzwerk e.V. sagt:

    Können Sie näher erläutern, wie genau bei den pauschalierten Sätzen der Düsseldorfer Tabelle bereits die Ferien und Umgangstage berücksichtigt sind. Ich dachte immer, die Sätze basieren, wie dort angegeben, auf dem
    § 1612a BGB und damit dem „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.“ Das wird ja wiederum im Existenzminimumbericht der Bundesregierung für 365 Tage im Jahr festgelegt. Wie genau gehen jetzt die Tage in die Berechnung ein und wieviele Tage sind das? Haben Sie dazu eine Quelle?

  6. Vico sagt:

    Es ist eine finanzielle Situation, die nur für den gut aussieht, wo das Kind wohnhaft ist.
    Ich könnte, würde und werde diese Rechtssprechung der Gesetze niemals verstehen. Da es wie alles um das reine Finanziell geregelte Grundprinzip geht.
    Es ist hier in Deutschland leider immernoch über 90% der Mann, der von gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben ruiniert ist. Allmählich denke ich, dass es nicht nur studierte hochintelligente Personen sind, die solch unlogisch, unrealistisch und pragmatischen Salat erdenken. Alle reden von Entlastung, ich sehe nur entsprechend Enttäuschung in Portemonnaie.

  7. Andrea sagt:

    Mein Freund zahlt für seine drei Kinder vollen Unterhalt , zusätzlich bisher allein die Spange , das Taschengeld , die Handyverträge ..und noch eine gemeinsame Schuldrate , es bleibt also nichts übrig … nicht mal der Selbstbehalt, da seine Gehaltsstufe viel zu hoch eingestuft wurde … er hatte eine Abfindung die mit rein gerechnet wird, obwohl er damit Schulden getilgt hat .. so ist das deutsche Recht nun mal .. die armen Männer .. hier aber jetzt eine Frage .. evtl weiß jemand etwas : er fährt in den Urlaub mit den Kindern zu Oma und zahlt vollen Unterhalt Stufe 6 2000 Euro und das Kindergeld erhält seine Frau auch .. der große Sohn kann aufgrund Arbeitsbeginn nicht mit … er ist noch 16 .. die verlangt 1. separate Betreuung und 2. weitere Zahlungen , da er ja dann auch was essen muss .. sie erhält jedoch ja schon vollen Unterhalt .. kann man als Frau dann noch mehr fordern ? Muss mein Freund noch etwas extra zahlen ? Eine Antwort wäre schön , kann dazu im Netz nichts finden ? Liebe Grüße

  8. Silvan sagt:

    Sehr geehrte Frau Autorin H.,

    bitte nennen Sie für Ihre rechtliche Argumentation die Quellen.

    Wie kann die Düsseldorfer Tabelle wissen wie oft der andere Elternteil Umgang hat? Bei manchen ist das Kind jede Woche, bei manchen fast nie.
    Ich glaube es einfach nicht, dass es in der Tabelle einkalkuliert ist, zumindest habe ich das noch nie gehört.

    Sie sagen die laufenden Kosten laufen eh weiter. Ok, aber bei dem Vater laufen sie auch, zumindest die anteilige Miete und die Nebenkosten. Und das sind große Posten.

    Das sieht der Gesetzgeber oder diejenigen obskuren Personen, die die Tabelle aufstellen und eben mal 30 % in 4 Jahren erhöhen, wahrschienlich nicht. Nicht gewählt und trotzdem massivst lebensbeeinflussend.

  9. alleinerziehende Mama sagt:

    die Kinder kosten nichts? Hat sich mal jemand mit den Kosten auseinandergesetzt? Vereine, Musikunterricht, Sport, Klamotten, Lebensmittel, Schule, Versicherungen, Versicherungen für den betreuenden Part für die Absicherung der eigenen Existenz (eigene Haftpflicht, Hausrat, Krankenversicherungen,…), Ausflüge, Geschenke, Mehrbedarf an Neben- und Wohnkosten, Rücklagen für Notfälle (Auto, Waschmaschine kaputt…), Kinderbetreuung (die übrigens vollständig von der betreuenden Person bezahlt wird und je nach Bundesland mehrere Hundert Euro kostet!!!), Essen für KiTa und Schule (auch hier teilweise weit mehr als 100€ im Monat.)… um nur ein paar Dinge zu nennen. Ich hab das mal überschlagen und bin bei fast 1400€ im Monat. Und wer jetzt meckert, der rechnet mal ernsthaft!

    Ja der Unterhalt scheint im ersten Moment hoch. Rechnet man allerdings mal die Kosten, die ein oder mehrere Kinder im Monat mit sich bringen, dann steht das auf einem ganz anderen Blatt. Nicht umsonst sind so viele Alleinerziehende am Existenzminimum!

    Fakt ist, beide Parteien haben Einbußen. Nur kann die Partei, die betreut nicht mehr arbeiten oder mal eben einen höherwertigen Job annehmen. Die andere hat mehr Flexibilität in der Wohnungssuche.

    Ich bin es so leid das zu hören! Es gibt auch Möglichkeiten sich mit dem anderen Elternteil zu einigen, ohne dass es beiden schlecht geht. Aber wenn der Stolz über allem steht, dann beißen den letzten die Hunde, richtig? Und wer das wohl ist, dass wissen wir alle. Nicht der Vater, nicht die Mutter sondern die Kinder!

  10. Der Mann sagt:

    In Deutschland werden die Unterhaltspflichtigen (i.d.R. der Mann) einfach abgezockt! Jedes Jahr über 10% Erhöhung in der Düsseldorfer Tabelle! Wer bekommt denn bitte in zwei Jahren über 20% mehr Gehalt? Dann soll man zusätzlich noch die Kosten für den Urlaub übernehmen und die Exfrau schön weiter finanzieren. Ich zahle mit meinem Unterhalt die komplette Miete meiner Exfrau und mein Kind braucht sicherlich nicht diese Summen jeden Monat!
    Da muss man sich nicht mehr wundern, wenn keiner mehr heiraten will und auch keine Kinder mehr bekommen möchte, da man(n) dadurch sein Leben finanziell ruiniert!!!

  11. Christiane sagt:

    ich muss ganz ehrlich sagen, das Gesetz ist nicht korrekt. Warum soll ein Vater, der seine drei Kinder jedes Wochenende hat und in den Ferien jeweils 2 Wochen, den vollen Unterhalt bezahlen? Warum? Habe gerade so einen Fall! Der Mann kann sich keine Wohnung von dem Existenzminimum mehr leisten. Ich habe ihn aufgenommen. Alle zwei Wochen auch die Kinder. Das kostet. Die Kinder wollen essen, duschen, es warm haben, Fernsehen, Computer spielen – das kostet dem Vater kein Geld? Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden. Ich wäre sogar für eine Sammelklage.

  12. R.Ludwig sagt:

    Dieses Unterhaltssystem ist für die heutige Zeit einfach nur ungerecht.
    Kurz gesagt, völlig an der Realität vorbei.
    Ich persönlich habe kein kein Problem unterhalt zu zahlen.
    Doch muss ich leider dabei zusehen, dass das Geld nicht beim Kind ankommt.
    Die Mutter sucht sich keinen Job. So wird der Unterhalt vom Jobcenter als ihr Einkommen angesehen und verrechnet. (ein Teil des Geldes fürs Kind ist weg).
    Per Gesetz kann der Vater des Kindes sogar zu Mehrarbeit gezwungen werden um den Unterhalt aufzubringen ( korrigiert mich, wenn ich flasch liege) doch die Mutter kann machen was sie will.
    Ich habe auch den Eindruck, dass der Vater bei den Ämtern immer unter Generalverdacht steht, doch die Mutter wird nicht in Frage gestellt.
    Ich fühle mich von diesem System diskriminiert und frage mich warum dieses Problem nicht behoben wird. Es gibt doch europäische Gesetze die meiner Meinung nach greifen müssten, wie Anti-Diskriminierung und/oder Gleichstellung, oder so ähnlich.
    Grüße!

  13. Bernhard sagt:

    Ich habe vor paar Monaten die Zwangsversteigerung der gemeinsamen Eigentumswohnung in München eingeleitet. Leider werde nur ich als reich dargestellt obwohl und beiden die Wohnung 50/50 gehört. Nutzungsentschädigung wird mir nur ein Bruchteil dessen gezahlt, was andere für die Vermietung bekommen. Ich habe Monate lang das Darlehen komplett bedient und werde nun auf vollen Unterhalt verklagt. Kosten der Anwältin der Gegenseite soll ich ebenfalls tragen. Ich besitze nur die halbe Eigentumswohnung in welcher die Exfrau und 3 Kinder wohnen, zahle seit der rechtskräftigen Scheidung immer pünktlich Unterhalt. Für 16 Monate zuvor soll ich nun 15k + 3k für ihre Anwältin zahlen und die Darlehenszahlungen zurück fordern (wohl auch per Gericht). Verdienen tun nur Anwälte und Staat. Hauptsache die Migration wird gefördert und mit Taxi in die Schule gefahren während ich für jeden Käse selbst schauen darf wie ich das stemme. Miete, Darlehen, Unterhalt, Streitkosten und 3 Kinder wenn sie bei mir sind, Auto nicht finanzierbar und mir hilft niemand beim Transport der Kinder für die gemeinsame Zeit…. unglaublich
    aber ich bin dennoch auf jedes meiner Kinder stolz und froh dass ich sie habe. Am Ende siegt die Liebe und das Leben, alles Materielle ist größtenteils unwichtig… also fördert die Migration

  14. Jonny F. sagt:

    Leider wird am ( nichtgezahlten) Unterhalt von vielen Seiten mitverdient( Zinsen, Mahnkosten, Gebühren, etc…) es ist doch erwünscht, nicht zahlen zu können….dann kostet jeder gelbe Brief, der zugestellt werden kann, extra…und der Staat rechnet statt Urlaube und Wochenendkosten doch nur sein Ausfallrisiko gegen…. passt die Bilanz nicht, wird selbstverständlich der Beitrag erhöht…1+1…. Väter, die zahlen, seid euch einer Sache bewusst: Ihr haltet den Laden am Laufen. Peace

  15. S. sagt:

    Sehr geehrte Herren,

    Ich bin Bauingenieur habe ein Netto von …. ist schon gut.
    Jedoch bei 5 Kindern eine Mangelfallberechnung
    1370€ bleiben Ich bedanke mich das Gesetzlich 550 € Warmmiete mit eingerechnet sind. hahahahahah
    SWB 200 € wenn ich die Heizung im Winter auslasse.

    Dazu ist meine Frau 290 km zu einen neuen.
    270€ Benzinkosten/Monat
    Und Nein ein Gesetz gibt es nicht das Jeder 1x Fährt……

    Ich habe einen tollen Job und für Die Kinder ist es toll wenn Ich mir einen Schwimmbadbesuch Leisten kann

    Wer Kann Rechnen dazu kommt Einkaufen Geschenke Klamotten von 300 € im Monat
    Konsumkredit darf ich nicht Altersvorsorge nur wenn voller Unterhalt bezahlt wird
    Und jetzt????? Ein Mann der in der Beziehung nicht gut behandelt wird beklaut wird beschimpft dem Gegenstände hinterhergeworfen werden… Ich entscheide mich zu gehen bevor ich mich anfange zu verteidigen hmmm die Belohnung ist mein absolutes leben am Limit wenn die 2 großen erwachsen sind dann kann ich ja für die 3 kleinen voll zahlen

    scheiß Deutschland

  16. CHRISTOFFER sagt:

    Moin moin mein Sohn ist 7jahre alt und ich bin leider unter dem Existenzminimum und verdiene nur 133.euro zur grundsicherung und soll mit der grundsicherung alles bezahlen wenn mein bei mir ist er ist jeden Samstag bei mir und jedes 3wochende übernacht und in den Ferien bis zu 5übernachtung und weder das Amt noch das jugendamt gewähren mir die Einrichtung eines Kindes Zimmers und somit wird das für mich immer schwieriger dem kindeswohl zu entsprechen und um das umgangsrecht richtig auszu üben da wird seitens vom Jugendamt ganz frech gesagt das sei mein privat Vergnügen und auch die urlaubsfahrt sammt Abholung wurde als privat Vergnügen ausgelegt obwohl die Ergänzungsplfegerin und die Einrichtung mir zugesagt hatte das die Abholung das jugendamt übernimmt mit der Bescheinigung der Einrichtung wie es ja auch mal war als ich jedes Wochenende ab 2018 bis Ende 2020 immer von p. nach N. fahren musste mit dem PKW das waren dann um die 440kilometer damals störte es mich nicht da ich 1jahr lang Krankengeld bekam da ich den job nicht mehr ausüben konnte. Heute habe ich das gemeinsame Sorgerecht mit der Generallvollmacht vom Amtsgericht und die gesundheitsführsorge und Ämter und Behörden hat die Ergänzungspflegerin und die Kindes Mutter ist seit 2019 verschwunden und weder für mich noch für meinen Sohn erreichbar sie nimmt weder an den hpgs teil und nimmt an keiner bisher von den letzten Gerichts Verhandlungen teil sie konnte sich sogar am.20.09 abends ganz schnell abmelden bei den amtsgericht das sie erneut nicht dran teilnehmen musste. Am 21.09 sollte die Verhandlung per viedeo Konferenz starten wo ich rechtzeitig mich 30min einloggen wollte was nicht möglich war da der Richter das nicht auf die Reihe bekommen hatte und dann bei der Zentrale bescheidsagen musste das das einloggen nicht funktioniert und man umgehend dem Richter bescheid gesagt hat der sich dann ordentlich zeitgelassen hat bis er sich telefonisch meldet ich hatte vernünftig angesprochen das ich auch den qr.code bekommen da mir freigestellt wahr auch online teilzunehmen und bot an schnell zum Amtsgericht zu gehen dies wurde verwehrt und ausm Beschluss ging hervor das mann eher ander einstweiligen Anordnung ging die bereits im Juli beschlossen wurde seitens dem Direktor vom Amtsgericht der auch meinen Sohn besucht hatte und er ihn gefragt hatte wer den der Boss sein soll da äußerte mein papa da papa immer da ist und die mama sich nicht bemüht weder anzurufen oder einen Brief zu schreiben für den Direktor wahr das genug was erhöhte und hatte meinen Sohn versprochen das papa Boss wird nach dem der jetzige Richter ausm urlaub kahm wurde dies nicht umgesetzt und das ist enttäuschend da dem Richter egal ist das die mutter der elterlichen Pflichten nicht nachkommt lieber will mann mein Sohn aus der jetzigen Einrichtung rausreisen und in irgend wo in eine behinderten Einrichtung stecken wobei es seit Mai bis Herr zu keinen Termin gekommen ist beim gesundheitsamt ob er in die Eingliederungshilfe gehört oder weiter über das die Jugendhilfe auch gibt es keinen behinderten Ausweis was dies rechtfertigen würde und seit dem er in der 2 Klasse gekommen ist läuft es in der Schule und in der Einrichtung man versucht auch die Rückführung zu verhindern ich solle mir doch die Kostenlose Erziehungsberatung nehmen und nicht die kostenpflichtige die vom Jugendamt auch werden Anträge ignoriert und mann äußert auf Anfrage der Anwältin kein Stück ich bin da derzeit ratlos auch hat bisher mich niemand darauf hingew das mann über das Amtsgericht beantragen kann das das jugendamt wechselt der bereits Ende 2019 hätte Stadt finden müssen da mein Sohn seit 2018 bis heute in der gleichen Einrichtung ist und wir beide dauerhaft in Nordfriesland wohnen

  17. Karl sagt:

    Hallo, alleine der Gedanke und die Fähigkeit Beträge zusammen zu rechnen. Unsereins verdient 2400€ netto. Die Ex ungefähr auch. Zu diesen 2400 kommen 820€ Unterhalt + Kindergeld. Heisst ich gehen mit 1580€ raus, meine Ex mit gut 3500€. Das hat mit gerecht und fair nun garnix mehr zu tun. Ferienzeit ebenso, Kinder hälftig z.B. Sommerferien und man zahlt heiter weiter, als hätte man selbst keine Mehrkosten. Es ist wirklich traurig und gehört dringend mal überarbeitet.

  18. Alleinerziehender Papa sagt:

    Aber im Prinzip ist es doch so wenn beide Elternteile nur das beste für ihre Kinder möchten und den Kindern eine schöne Zeit er möglich möchten. Konnte doch jeder unterhaltsberechtigte Elternteil sagen. Und ein bisschen Geld um was zu unternehmen. Außer natürlich wenn man darauf aus ist seinem Ex-partner zu schaden, als seinen Kindern eine Freude zu machen. Oder wenn ihn das Geld wichtiger ist, das die freude ihrer Kinder. Diesen Eltern die ihre Kinder gingen experten aufstacheln sag ich nur schämt euch in Grund und boden. Genauso wie unser Gesetzeslage Die mehr auf das Finanzielle Zugeschnitten ist. Als auf Die Lebens laune unserer Kinder.

  19. Kay Uwe sagt:

    TJA LEIDER werden wir nicht gehört und zahlen, wenn die Kinder bei uns sind, den Lebensstandard der Ex…..ist so….habe mein Kind über 100 Tage im Jahr bei mir, und die Ex geht Halbtags……sauber

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder