Unterhalt in den Ferien – Lässt sich der Kindesunterhalt kürzen wegen Urlaub?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 6. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Header Barunterhalt

Häufig kommt es vor, dass Kinder nach einer Scheidung ihrer Eltern ihre Ferien bei dem Elternteil verbringen, der sonst nicht für die Betreuung zuständig ist. Besonders während der sechswöchigen Sommerferien bleiben diese Kinder oft mehrere Wochen beim umgangsberechtigten Elternteil und es kommt die Frage auf, ob der Kindesunterhalt während der Ferien für den betreffenden Monat in voller Höhe zu zahlen ist.

Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt in den Ferien

  • Der Unterhalt in den Ferien kann nicht gekürzt werden, wenn das Kind Urlaub beim umgangsberechtigten Elternteil macht.
  • Die pauschalisierten Berechnungsgrundsätze für den Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen bereits den Unterhalt in den Ferien.
  • Eine Kürzung des Kindesunterhalts ist generell nur bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich.

Ausführliche Informationen zum Unterhalt in den Ferien erhalten Sie im Folgenden.

Das Familienrecht zum Unterhalt: in den Ferien beim unterhaltspflichtigen Vater

Unterhalt kürzen wegen Urlaub – Ist das möglich?

Erfolgt eine Kürzung des Unterhalts, wenn das Kind beim Vater Urlaub macht?
Erfolgt eine Kürzung des Unterhalts, wenn das Kind beim Vater Urlaub macht?

Es ist ein häufiges Bild: Ein Ehepaar lässt sich scheiden und das Kind lebt fortan bei einem Elternteil, meistens bei der Mutter. Den umgangsberechtigten Vater, der Unterhalt zahlt, sieht es regelmäßig an jedem zweiten Wochenende. Dann sind Schulferien und der Vater nimmt die Gelegenheit wahr, eine längere Zeit mit seinem Kind zu verbringen als nur ein paar Tage. Wie verhält es sich aber mit dem Unterhalt, wenn das Kind in den Ferien beim Vater ist?

Eine gesetzliche Regelung für den Unterhalt in den Ferien gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Umgangsberechtigte – in unserem Fallbeispiel der Vater – auch die Umgangskosten zu tragen hat. Das steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Unterhalt. Wenn ein Kind beim Vater Urlaub macht, kann dieser deshalb nicht einfach den Unterhalt kürzen während der Ferien.

Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste ist der, dass in der Düsseldorfer Tabelle, die in der Regel festlegt, wie viel Kindesunterhalt zu zahlen ist, der Unterhalt in den Ferien oder an den Besuchswochenenden bereits miteingerechnet ist.

Der zweite Grund ist, dass die meisten Kosten, die mit dem Unterhalt gedeckt werden, ohnehin laufende Kosten sind, wie z. B. die anteilige Miete, die Nebenkosten, die Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.

Generell kann der Kindesunterhalt nicht für die Zeit gekürzt werden, in der sich Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil aufhalten. Das gilt auch für den Unterhalt in den Ferien. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Kinder mehrere Monate beim Umgangsberechtigten verbringen, weil beispielsweise der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, die Kinder zu betreuen.

Über den Autor

Avatar-Foto
Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und ist seit 2017 ein Mitglied des scheidung.org-Teams. Im Familienrecht befasst sie sich vor allem mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (153 Bewertungen, Durchschnitt: 3,90 von 5)
Loading ratings...Loading...

Kommentare

  1. Der Mann sagt:

    In Deutschland werden die Unterhaltspflichtigen (i.d.R. der Mann) einfach abgezockt! Jedes Jahr über 10% Erhöhung in der Düsseldorfer Tabelle! Wer bekommt denn bitte in zwei Jahren über 20% mehr Gehalt? Dann soll man zusätzlich noch die Kosten für den Urlaub übernehmen und die Exfrau schön weiter finanzieren. Ich zahle mit meinem Unterhalt die komplette Miete meiner Exfrau und mein Kind braucht sicherlich nicht diese Summen jeden Monat!
    Da muss man sich nicht mehr wundern, wenn keiner mehr heiraten will und auch keine Kinder mehr bekommen möchte, da man(n) dadurch sein Leben finanziell ruiniert!!!

  2. Christiane sagt:

    ich muss ganz ehrlich sagen, das Gesetz ist nicht korrekt. Warum soll ein Vater, der seine drei Kinder jedes Wochenende hat und in den Ferien jeweils 2 Wochen, den vollen Unterhalt bezahlen? Warum? Habe gerade so einen Fall! Der Mann kann sich keine Wohnung von dem Existenzminimum mehr leisten. Ich habe ihn aufgenommen. Alle zwei Wochen auch die Kinder. Das kostet. Die Kinder wollen essen, duschen, es warm haben, Fernsehen, Computer spielen – das kostet dem Vater kein Geld? Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden. Ich wäre sogar für eine Sammelklage.

  3. S. sagt:

    Sehr geehrte Herren,

    Ich bin Bauingenieur habe ein Netto von …. ist schon gut.
    Jedoch bei 5 Kindern eine Mangelfallberechnung
    1370€ bleiben Ich bedanke mich das Gesetzlich 550 € Warmmiete mit eingerechnet sind. hahahahahah
    SWB 200 € wenn ich die Heizung im Winter auslasse.

    Dazu ist meine Frau 290 km zu einen neuen.
    270€ Benzinkosten/Monat
    Und Nein ein Gesetz gibt es nicht das Jeder 1x Fährt……

    Ich habe einen tollen Job und für Die Kinder ist es toll wenn Ich mir einen Schwimmbadbesuch Leisten kann

    Wer Kann Rechnen dazu kommt Einkaufen Geschenke Klamotten von 300 € im Monat
    Konsumkredit darf ich nicht Altersvorsorge nur wenn voller Unterhalt bezahlt wird
    Und jetzt????? Ein Mann der in der Beziehung nicht gut behandelt wird beklaut wird beschimpft dem Gegenstände hinterhergeworfen werden… Ich entscheide mich zu gehen bevor ich mich anfange zu verteidigen hmmm die Belohnung ist mein absolutes leben am Limit wenn die 2 großen erwachsen sind dann kann ich ja für die 3 kleinen voll zahlen

    scheiß Deutschland

  4. CHRISTOFFER sagt:

    Moin moin mein Sohn ist 7jahre alt und ich bin leider unter dem Existenzminimum und verdiene nur 133.euro zur grundsicherung und soll mit der grundsicherung alles bezahlen wenn mein bei mir ist er ist jeden Samstag bei mir und jedes 3wochende übernacht und in den Ferien bis zu 5übernachtung und weder das Amt noch das jugendamt gewähren mir die Einrichtung eines Kindes Zimmers und somit wird das für mich immer schwieriger dem kindeswohl zu entsprechen und um das umgangsrecht richtig auszu üben da wird seitens vom Jugendamt ganz frech gesagt das sei mein privat Vergnügen und auch die urlaubsfahrt sammt Abholung wurde als privat Vergnügen ausgelegt obwohl die Ergänzungsplfegerin und die Einrichtung mir zugesagt hatte das die Abholung das jugendamt übernimmt mit der Bescheinigung der Einrichtung wie es ja auch mal war als ich jedes Wochenende ab 2018 bis Ende 2020 immer von p. nach N. fahren musste mit dem PKW das waren dann um die 440kilometer damals störte es mich nicht da ich 1jahr lang Krankengeld bekam da ich den job nicht mehr ausüben konnte. Heute habe ich das gemeinsame Sorgerecht mit der Generallvollmacht vom Amtsgericht und die gesundheitsführsorge und Ämter und Behörden hat die Ergänzungspflegerin und die Kindes Mutter ist seit 2019 verschwunden und weder für mich noch für meinen Sohn erreichbar sie nimmt weder an den hpgs teil und nimmt an keiner bisher von den letzten Gerichts Verhandlungen teil sie konnte sich sogar am.20.09 abends ganz schnell abmelden bei den amtsgericht das sie erneut nicht dran teilnehmen musste. Am 21.09 sollte die Verhandlung per viedeo Konferenz starten wo ich rechtzeitig mich 30min einloggen wollte was nicht möglich war da der Richter das nicht auf die Reihe bekommen hatte und dann bei der Zentrale bescheidsagen musste das das einloggen nicht funktioniert und man umgehend dem Richter bescheid gesagt hat der sich dann ordentlich zeitgelassen hat bis er sich telefonisch meldet ich hatte vernünftig angesprochen das ich auch den qr.code bekommen da mir freigestellt wahr auch online teilzunehmen und bot an schnell zum Amtsgericht zu gehen dies wurde verwehrt und ausm Beschluss ging hervor das mann eher ander einstweiligen Anordnung ging die bereits im Juli beschlossen wurde seitens dem Direktor vom Amtsgericht der auch meinen Sohn besucht hatte und er ihn gefragt hatte wer den der Boss sein soll da äußerte mein papa da papa immer da ist und die mama sich nicht bemüht weder anzurufen oder einen Brief zu schreiben für den Direktor wahr das genug was erhöhte und hatte meinen Sohn versprochen das papa Boss wird nach dem der jetzige Richter ausm urlaub kahm wurde dies nicht umgesetzt und das ist enttäuschend da dem Richter egal ist das die mutter der elterlichen Pflichten nicht nachkommt lieber will mann mein Sohn aus der jetzigen Einrichtung rausreisen und in irgend wo in eine behinderten Einrichtung stecken wobei es seit Mai bis Herr zu keinen Termin gekommen ist beim gesundheitsamt ob er in die Eingliederungshilfe gehört oder weiter über das die Jugendhilfe auch gibt es keinen behinderten Ausweis was dies rechtfertigen würde und seit dem er in der 2 Klasse gekommen ist läuft es in der Schule und in der Einrichtung man versucht auch die Rückführung zu verhindern ich solle mir doch die Kostenlose Erziehungsberatung nehmen und nicht die kostenpflichtige die vom Jugendamt auch werden Anträge ignoriert und mann äußert auf Anfrage der Anwältin kein Stück ich bin da derzeit ratlos auch hat bisher mich niemand darauf hingew das mann über das Amtsgericht beantragen kann das das jugendamt wechselt der bereits Ende 2019 hätte Stadt finden müssen da mein Sohn seit 2018 bis heute in der gleichen Einrichtung ist und wir beide dauerhaft in Nordfriesland wohnen

  5. Karl sagt:

    Hallo, alleine der Gedanke und die Fähigkeit Beträge zusammen zu rechnen. Unsereins verdient 2400€ netto. Die Ex ungefähr auch. Zu diesen 2400 kommen 820€ Unterhalt + Kindergeld. Heisst ich gehen mit 1580€ raus, meine Ex mit gut 3500€. Das hat mit gerecht und fair nun garnix mehr zu tun. Ferienzeit ebenso, Kinder hälftig z.B. Sommerferien und man zahlt heiter weiter, als hätte man selbst keine Mehrkosten. Es ist wirklich traurig und gehört dringend mal überarbeitet.

  6. Alleinerziehender Papa sagt:

    Aber im Prinzip ist es doch so wenn beide Elternteile nur das beste für ihre Kinder möchten und den Kindern eine schöne Zeit er möglich möchten. Konnte doch jeder unterhaltsberechtigte Elternteil sagen. Und ein bisschen Geld um was zu unternehmen. Außer natürlich wenn man darauf aus ist seinem Ex-partner zu schaden, als seinen Kindern eine Freude zu machen. Oder wenn ihn das Geld wichtiger ist, das die freude ihrer Kinder. Diesen Eltern die ihre Kinder gingen experten aufstacheln sag ich nur schämt euch in Grund und boden. Genauso wie unser Gesetzeslage Die mehr auf das Finanzielle Zugeschnitten ist. Als auf Die Lebens laune unserer Kinder.

  7. Kay Uwe sagt:

    TJA LEIDER werden wir nicht gehört und zahlen, wenn die Kinder bei uns sind, den Lebensstandard der Ex…..ist so….habe mein Kind über 100 Tage im Jahr bei mir, und die Ex geht Halbtags……sauber

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder