Nachehelicher Unterhalt – Hat eine neue Ehe Einfluss auf die Ansprüche?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild neue Ehe nach Scheidung

Auch nach rechtskräftiger Scheidung können grundsätzlich Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegenüber dem anderen bestehen. Doch was geschieht eigentlich mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn bspw. der Ex-Mann wieder heiratet? Muss der Unterhalt auch weiterhin gezahlt werden? Fließt das Einkommen des neuen Partners in die Berechnung mit ein?

Das Wichtigste zum Unterhalt nach einer neuen Ehe

Wie ändern sich die Unterhaltsansprüche bei neuer Heirat?

Eine neue Ehe nach der Scheidung bedeutet nicht immer, dass Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Gatten wegfallen. Ist eine Partei unterhaltsberechtigt und heiratet wieder, dann erlischt das Recht auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner. Die Unterhaltspflicht liegt hier beim neuen Ehepartner. Heiratet hingegen der Unterhaltsschuldner, bleiben dessen Verpflichtungen im Regelfall weiterhin bestehen.

Wird das Gehalt des neuen Partners beim Unterhalt mit angerechnet?

Nein. Egal ob beim Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt: Für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs zählt lediglich das Einkommen des Pflichtigen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der neue Partner ein betreffendes Kind adoptiert. In diesem Fall entsteht eine rechtliche Elternschaft, die auch eine Unterhaltspflicht begründet.

Was passiert, wenn Kinder in der neuen Ehe geboren werden?

Neue Kinder können für den Unterhaltspflichtigen einen erhöhten Selbstbehalt begründen, da minderjährige Kinder in der Unterhaltsreihenfolge vor Ex-Partnern und Ehegatten stehen und nunmehr eine besondere Unterhaltspflicht diesen gegenüber besteht. Der Unterhaltsanspruch des Ex-Partners erlischt damit aber nicht automatisch.

Entfällt der nacheheliche Unterhalt bei Wiederverheiratung?

Ex-Mann oder Ex-Frau heiratet wieder = Änderungen beim Unterhalt?

Was passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?
Was passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?

Nicht jeder Geschiedene nimmt automatisch an, dass eine Ehe immer schiefgehen muss. Der ein oder andere traut sich bald auch ein weiteres Mal, in der Hoffnung, dass es diesmal hält. Bei der Hochzeitsplanung müssen jedoch finanzielle Fragen geklärt werden.

Haben aus der vorangegangenen Ehe noch Ansprüche auf Ehegattenunterhalt Bestand, stellt sich schnell die Frage, ob dieser weiterhin gezahlt werden muss. Denn nicht selten beeinflussen entsprechende Altlasten auch den finanziellen Stand der neuen Ehegemeinschaft.

Nachehelicher Unterhalt entfällt durch neue Ehe aber nicht in jedem Fall. Grundsätzlich ist hierbei zu unterscheiden zwischen dem unterhaltspflichtigen und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Unterhalt bei Wiederheirat des berechtigten Ehegatten

Geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Ehegemeinschaft ein, so entfällt sein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Wiederheirat gegenüber dem Unterhaltsschuldner – dem Ex-Ehepartner. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1586 Absatz 1 BGB bestimmt:

Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten.

Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird. Der neue Ehegatte ist nunmehr zum Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). Eine normale Partnerschaft ohne eheliche Verpflichtung ist hierbei also kein Ausschlusskriterium.

Wie sieht es nun aber mit dem Unterhaltsschuldner aus: Darf auch dieser bei Wiederheirat einfach den Unterhalt verweigern?

Unterhalt nach Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.
Der Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.

Anders als beim Unterhaltsempfänger, für den das Recht auf Unterhaltsleistung mit Wiederverheiratung erlischt, kann der Unterhaltsschuldner die Zahlungen nicht einfach einstellen, wenn er selbst eine neue Ehe eingeht. Grundlegend bleibt die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ex trotz der Verantwortung für eine neue Beziehung bestehen.

Die Ansprüche des ehemaligen sollen und können nicht einfach durch die des neuen Ehegatten aufgehoben werden. Vielmehr treten neuer und alter Partner einander gegenüber. Mal kann der neue, mal der ehemalige Partner eine Vorrangstellung vor dem anderen einnehmen.

Die Rangfolge, die beim Unterhalt durch die neue Ehe einsetzt, verdankt sich den Bestimmungen in § 1609 BGB. Hiernach haben Ex-Ehepartner im Besonderen dann Vorrang vor dem neuen Gatten, wenn sie Kinder betreuen und Betreuungsunterhalt beziehen oder länger als 15 Jahre mit dem Schuldner verheiratet waren.

Darüber hinaus ist der unterhaltsberechtigte ehemalige Ehegatte auch dann vorrangig gegenüber dem neuen Partner zu behandeln, wenn letzterer im Falle einer Scheidung nicht ebenfalls unterhaltsberechtigt wäre. Wenn dies jedoch der Fall ist, gilt für beide Ehepartner – neuen und ehemaligen: Bei Wiederverheiratung nach der Scheidung gelten beim Unterhalt beide als gleichrangig.

In aller Regel hat im Familienrecht der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Geschiedenen Vorrang. Durch diese Bestimmung soll vor allem vermieden werden, dass Unterhaltsschuldner wieder heiraten, um sich den Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner so schnell wie möglich zu entziehen.

Aber was ist eigentlich mit dem Einkommen des neuen Partners? Wird dieses wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann wieder heiratet beim Unterhalt herangezogen, sodass ein erhöhter Anspruch entsteht?

Neuberechnung vom Unterhalt durch neue Ehe?

Die Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.
Die Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.

Heiratet der Unterhaltsschuldner erneut, so erfolgt in aller Regel keine Nachberechnung des Ehegattenunterhalts. Das Einkommen des neuen Partners kann keine erhöhten Ansprüche des Ex-Gatten begründen, da hier nur die Voraussetzungen von Bedeutung sind, die während der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden.

Ähnliches gilt im Übrigen auch für den Kindesunterhalt bei Wiederverheiratung: Der Kindesunterhalt wird dann nicht einfach auf Grundlage aller drei Parteien – Schuldner, neuer und Ex-Ehegatte – berechnet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschloss in einem Urteil vom 25. Januar 2011 (Aktenzeichen: 1 BvR 918/10), dass die Anrechnung des dritten, hinzugetreten Einkommens gegen das Grundgesetz verstoße.

Egal also, ob beim Kindesunterhalt oder dem nachehelichen Unterhalt: Eine neue Ehe des Schuldners begründet keinen erhöhten Anspruch des Unterhaltsberechtigten. Das Einkommen des neuen Partners bleibt unangetastet.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Daniel sagt:

    Hallo meine ex-frau und ich sind schon seit Dezember 2014 geschieden. Sie hat auch Dezember 2014 wieder geheiratet und hat 2 Kinder mit dem neuen Gatten bekommen. Hat bisher noch nicht einmal unterhalt gezahlt. Beistandschaft ist eingerichet aber irgendwie passiert hier schon Jahrelang nichts was kann ich tun. Meine neue Freundin und ich würden gerne heiraten aber dann verfällt ja der uvg und das wollen wir nicht wir wollen das die Exfrau bezahlt vorher kann ich ja nicht heiraten weil das Geld noch vom Amt kommt. Die Väter werden ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und die Mütter die ihr Kind abschieben kommen mit einem blauen Auge davon das geht doch nicht. Bitte helft mir

  2. Bärbel sagt:

    hallo,ich bin jetzt seit zwei Monaten geschieden und mein Exmann heiratet nun wieder.Da ich während unserer ehe nicht gearbeitet habe und seit der Trennung von ihm Unterhalt bekam,ist meine Angst nun,dass er demnächst keinen Unterhalt mehr zahlt.
    da ich 2013 eine Knieprothese bekam und diese schon zweimal gewechselt werden musste,konnte ich nicht arbeiten.Wie ist das nun mit dem Unterhalt?Ich hatte auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt,der aber abgelehnt wurde,da mir die letzten fünf Jahre fehlen um sie zu bekommen.Was kann ich machen um zu erfahren,wie es nun weitergeht.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bärbel,

      bitte wenden Sie sich im Falle, dass eine vereinbarte Unterhaltszahlung ausbleibt an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche ggf. prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Judith sagt:

    Hallo, mein Freund muss nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Frau bezahlen. Nun überlegten wir zu heiraten. Bleibt mein Gehalt unangetastet wenn mein Freund z.b. Arbeit verliert ? Hat die Ex-Frau Anspruch auf Erhöhung durch die neue Lebenssituation? Zahlung auch nach Renteneintritt Ex und Mann?

  4. Sanny sagt:

    Ich habe vor 2 Monaten wieder geheiratet.
    Gemäss unserer Konvention von 2012, entfällt der Ehegattenunterhalt bei Wiederverheiratung meinerseits nicht!
    Nun behauptet aber mein Exmann das Gegenteil!
    Was stimmt nun?

  5. Beate sagt:

    Hallo, Ich bin geschieden, habe 2 Kinder, einen 12 jährigen Sohn und eine 14 Jahre alte Tochter. Seit 5 Jahren bin ich wieder verheiratet. Die Kinder lebten bisher bei mir, jetzt hat mein Ex-Mann, der allein lebt, die kleinere Tochter zu sich genommen und hat die Hälfte der Kinderunterhaltszahlung eingestellt. Ich verdiene 652 Euro, mein Ex – noch immer alleinstehend – mindestens das Dreifache. Ist es da wirklich in Ordnung, wenn er ausschließlich Mindestsatz für unsere Tochter zahlt? Mein neuer Ehemann verdient auch sehr wenig und hat noch Unterhaltspflichten aus erster Ehe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beate,

      bitte wenden Sie sich ggf. zur Berechnung des angemessenen Unterhaltes für Ihre Tochter an einen Anwalt oder das zuständige Jugendamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Katharina sagt:

    Hallo,

    mein Lebensgefährte hat einen 9 jährigen Sohn (kein Sorgerecht). Der Sohn lebt bei seiner Ex-Patnerin (nie verheiratet gewesen). Er zahlt den Regelsatz bzw. wurde nun eine Stufe höher eingestuft, da er nur ein Kind hat. Ist dies rechtens?

    Weiterhin wollen wir nächstes Jahr heiraten. Nun wurde mir gesagt, dass mein Gehalt ebenfalls in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen wird. Das hieße mein zukünftiger Mann müsste, wenn wir verheiratet sind noch mehr Unterhalt zahlen im Endeffekt zahle ich es ja, da ich ja dann die Kosten übernehmen muss, die er dann durch den höheren Unterhalt nicht mehr begleichen kann.

    Ist das richtig? Kann ich mich dagegen absichern? z.b. mit einem Ehevertrag? Oder ist Gütertrennung dann die einzigste Möglichkeit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      da die Düsseldorfer Tabelle auf zwei Leistungsberechigte ausgelegt ist, kann im Einzelfall eine Höhergruppierung erfolgen. In der Regel findet das Einkommen des Ehegatten nicht direkt Betrachtung beim Unterhalt, kann sich jedoch indirekt auf Selbstbehalt und bereinigtes Nettoeinkommen auswirken. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. jenny sagt:

    Hallo, also ich bin seid 2013 geschieden, habe 3 Kinder aus der Ehe.
    Der Vater war bis heute nicht in der Lage selber Unterhalt an mich zu zahlen und hat sich geweigert zu zahlen wodurch eine Pfändung folgte die bis heute besteht.
    Ich und mein neuer Partner wollen nun heiraten, haben seid 2014 ein gemeinsames Kind und er zahlt noch für 2 weitere Kinder Unterhalt. Wir erhalten Unterhaltsvorschuss für die 3 Kinder. Was passiert wenn wir heirarten ? Fällt der Unterhaltsvorschuss weg ? Müssen wir das dann einklagen ? Wir müssen ja regelmäßig für 6 Kinder aufkommen. Mein Ältester Sohn ( 9) ist schwer Rheuma krank und muss ständig zum Arzt, wo ich auch selber nicht arbeiten kann. Alleine kann mein Partner als Geringverdiener das nicht aufbringen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jenny,

      die Unterhaltspflicht besteht regelmäßig gegenüber leiblichen bzw. rechtlichen Kindern, nicht aber gegenüber Stiefkindern. Aus diesem Grund bleibt das Einkommen des neuen Ehegattens zumeist unbetrachtet, wenn es um den Kindesunterhalt für nicht verwandte Kinder geht. Ob und inwieweit die Unterhaltsvorschusskasse die Einkünfte dennoch anrechnnen könnte, können Sie dort in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. L.h sagt:

    Ich bin seit langem geschieden. Sie hat einen an Spruch auf einen teil meiner rente .
    Leider habe ich erfahren das das sie seit ein paar Jahre Gestorben ist .
    muss ich eine neu Berechnung machen lassen oder geht das Auto Matisch ich bitte um eine Antwort .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der durchgeführte Versorgungsausgleich kann ggf. auch noch rückgängig gemacht werden, wenn einer der Ehegatten vor Renteneintritt verstirbt oder zum Zeitpunkt seines Todes nicht länger als drei Jahre Rente bezogen hat. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsträger, um dies in Ihrem Fall klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Michael sagt:

    Hallo,
    Momentan zahle ich für meine 2 Kinder (beide volljährig) Unterhalt.
    Für ein Kind welches bei meine Exfrau lebt geht der Unterhalt direkt an die Exfrau.
    Meine Exfrau arbeitet vollzeit und zahle nur einen sehr geringen Teil (<100€).
    Meine Frage ist nun:
    Ändert sich das bereinigte Nettoeinkommen meiner Exfrau wenn sie neu Heirat?
    z. B. durch das wechseln der Steuerklasse oder ändert sich die höhe des Selbsterhaltes?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      das Einkommen kann sich durch einen Steuerklassenwechsel ändern. Auch der Selbstbehalt kann im Einzelfall bei neuer Ehe angepasst werden. Das Einkommen des neuen Ehegatten findet beim Kindesunterhalt hingegen regelmäßig keine Betrachtung. Wie sich dies nun in Ihrem Einzelfall genau verhält, kann Ihnen einen Anwalt verraten. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Murat sagt:

    Hallo. Habe sämtliche Foren durch gesucht aber nichts gefunden.

    Was ist wenn der neue Ehepartner des Unterhaltspflichtgen weniger Verdient?
    Wird dann das Einkommen zusammen berechnet und dann die Hälfte als Grundlage genommen? Oder wie verhält sich das?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Murat,

      die Unterhaltspflicht für den ehemaligen Ehegatten geht in aller Regel nicht auf neue Ehepartner über. Berechnungsgrundlage bleibt das Einkommen des Zahlungspflichtigen. Im Einzelfall kann sich dessen Selbstbehalt jedoch aufgrund der neuen Ehe verändern. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Johnny sagt:

    Hallo,
    Bin seit knapp 2 Jahren nach ca.20 Ehejahren geschieden und habe nun erneut geheiratet. Erst jetzt ist meiner Ex-Frau eingefallen, sie könne nun noch nachehelichen unterhalt fordern. Geht das nun noch, und falls ja, ändert sich nun bei der Berechnung mein Einbehalt (bin in der neuen Ehe Alleinverdiener)
    Danke vorab!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Johnny,

      bitte wenden Sie sich für die Prüfung der gestellten Ansprüche an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen und können deshalb keine Antwort zu Ihrem Sonderfall geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Yusuf sagt:

    Hallo,
    zurzeit befinde ich mich im Trennungjahr. Aus meiner ersten Ehe, die 23 Jahre andauerte, sind drei Kinder hervorgegangen, die zum Zeitpunkt der Scheidung volljährig sein werden, und die ich auch noch weiter versorgen werde. Ich plane demnächst meine Partnerin (Nicht-EU-Ausländerin) zu heiraten, die selbst fünf Kinder in die neue Ehe bringen wird, welche noch nicht volljährig sind. Muss ich meiner Ex-Ehefrau nachehelichen Unterhalt zahlen? Wer nimmt Vorrangstellung ein, meine Ex oder die Kinder meiner neuen Partnerin?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yusuf,

      die Eheschließung allein begründet in aller Regel keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber den nicht leiblichen/nicht adoptierten Kindern. Zum Unterhalt verpflichtet ist immer nur der rechtliche Vater der Kinder. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um mögliche Änderungen bei der Unterhaltsbemessung zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Jochen sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team,

    meine Freundin bekommt derzeit Unterhalt für ihre Kinder vom Ex-Partner, mit dem sie allerdings nicht verheiratet war. Die Kinder leben bei ihr bzw. demnächst, wenn wir zusammenziehen, bei uns. Vom Jugendamt wurde meiner Freundin jetzt gesagt, die Unterhaltspflicht des Vaters entfällt, falls meine Freundin und ich irgendwann heiraten. Kann das stimmen? Eine Adoption der Kinder durch mich ist nicht geplant.

    Vielen Dank,
    Jochen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jochen,

      die Hochzeit hat per se in aller Regel keinen Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Kindesvaters. Zum Unterhalt sind regelmäßig nur rechtliche Elternteile verpflichtet (leibliche Eltern, Adoptiveltern, Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt usf.). Raten Sie Ihrer Partnerin zum Besuch bei einem Anwalt, um die Aussage des Jugendamtes entsprechend prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Okrim sagt:

    Hallo.
    Habe 2 Kinder aus erster Ehe.Meine
    Ex -Frau verdient 50% mehr als ich.Müsste sie sich am Unterhalt beteiligen?
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Okrim,

      bei minderjährigen Kindern ist regelmäßig zunächst nur der familienferne Elternteil zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet, der Alleinerziehende leistet anderweitig seinen Beitrag zur Unterhaltung der Kinder.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. b. sagt:

    Hallo..ich bin geschieden und neu verheiratetund habe zwei kinder 15 und 17 aus erster Ehe und ein mit meinem jetztigen Mann. Mein Mann hat ein Kind 17 aus einer Beziehung.
    Da wir jetzt verheiratet sind und mein Mann mehr verdient soll er jetzt mehr bezahlen,was wir nicht können. Muss mein Mann zahlen weil er auch noch einen Titel hat. Ich verdiene nichts.Muss mein Mann nicht auch für mich aufkommen ??

    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      minderjährige Kinder sind im Unterhaltsrecht in der Rangfolge allen anderen Unterhaltsberechtigten vorangestellt, da diese regelmäßig noch nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Da sich der Kindesunterhalt nach dem Einkommen des Zahlungspflichtigen richtet, kann sich eine hierbei bestehende Änderung sich auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Ignatz sagt:

    Hallo, ich bin geschieden – meine Tochter wird nun 18 Jahre alt. Letzes Jahr hat meine Ex-Frau neu geheiratet. Ab dem 18 Lebensjahr des Kindes sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Meine Ex lebt nun in erneut in einer Zugewinngemeinschaft und der neue Ehemann ist wohl vermögend. Wie sieht das bei der Unterhaltsberechnung ab dem 18. Lebensjahr aus? Wird hier nur das Einkommen der Mutter berücksichtigt? (anteilige Unterhaltszahlung) Was ist, wenn die Mutter aufgrund der Neuheirat weniger Stunden arbeitet und entsprechend weniger verdient, da sie auf das Geld nicht mehr angewiesen ist? Die Tochter möchte wohl studieren und die Unterhaltszahlungen werden wohl noch länger weitergehen. Wäre es nicht fair, wenn die nun in vermögenden Verhältnissen lebende Mutter einen größeren Anteil übernimmt. Schließlich muss ich weiterhin auch regelmäßig die 600 Kilometer fahren, um die Tochter sehen zu können. Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ignatz,

      die Unterhaltsverpflichtung geht bei Wiederverheiratung nicht automatisch auch auf den neuen Stiefelternteil über. Lediglich die leiblichen bzw. Adoptiveltern sind gegenüber den eigenen Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sodass eine Anrechnung von Vermögen seitens des neuen Ehepartners regelmäßig nicht erfolgt. Wenden Sie sich für eine Prüfung des Einzelfalls bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Patrick sagt:

    Hallo, ich bin geschieden und habe mot meiner exfrau 1 Sohn der nun 15 Jahre alt ist. Für meinen Sohn wurde damals unterhaltsvorschuss gezahlt bis die zeot erschöpft war. Ich selber habe neu geheiratet und habe einen stiefsohn 9 Jahre alt, sowie eine leibliche Tochter im alter von 6 Jahren. Ich bin alleinverdiener und wir bekommen zusätzlich Wohngeld, Kindergeld und Kindergeldzuschuss. Nun soll ich nach dem neuen unterhaltsvorschussgesetz erneut Unterhalt zahlen. Wie sieht es dort aus, was muss ich zahlen. im gegenzug weiss icj das meine ex Frau mit einem partner zusammen lebt, aber nicht verheiratet ist. Über Ihr einkommen usw. weiss ich gar nichts….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Regel nach den Angaben in der Düsseldorfer Tabelle. Gegenüber minderjährigen Kindern ist regelmäßig nur der familienferne Elternteil zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet, sodass das Einkommen des Alleinerziehenden nicht automatisch für die Berechnung relevant ist. Nutzen Sie zur Orientierung gerne unseren Kindesunterhaltsrechner und wenden Sie sich für eine exakte Berechnung der Ansprüche Ihres Sohnes an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Ines sagt:

    Hallo ich bekomme für 3 Kinder aus erster Ehe 376Euro unterhalt. u bin mit meinem neuen Partner erneut Mütter geworden u derzeit zu hause. wir wollen heiraten . verliere ich den anspruch auf den kindes unterhalt ? Mfg Ines

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ines,

      der Unterhaltspflicht besteht regelmäßig gegenüber leiblichen und adoptierten Kindern. Die Neuheirat des Sorgereberechtigten hat damit nur Auswirkungen auf die Ansprüche der Kinder, wenn der neue Ehepartner diese adoptiert. Andernfalls bleibt der andere Elternteil unterhaltsverpflichtet. Wenden Sie sich für eine Beratung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. babsi sagt:

    Lebt der Unterhaltsanspruch aus erster Ehe wieder auf, wenn auch die nachfolgende Ehe in die Brüche geht und geschieden wird? Kann das JobCenter in dem Fall sich an die erste Ehefrau halten und Gehaltsauskünfte von ihr verlangen? Aus beiden Ehen sind Kinder vorhanden, 2 aus der ersten (eins, 16, lebt beim Vater, weil der keinen Unterhalt zahlen wollte, das zweite, 15, bei der Mutter), 1 , ca. 2, aus der zweiten Ehe (lebt bei der Mutter). Der Ex-Mann und Vater ist nun arbeitslos und das JobCenter hält sich an die erste Ex-Frau und verlangt nachehelichen Unterhalt.
    M.M nach ist der Anspruch durch die zweite Ehe verwirkt (gem. §1586 BGB)?

    Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Babsi,

      in der Regel haftet der letzte Ehegatte für den Ausgleich des Trennungs- sowie nachehelichen Unterhalts. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche des Jobcenters prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Maximilian sagt:

    Hallo zusammen,
    meine neue Partnerin und ich verdienen relativ gut und ich zahle nur noch den Kindesunterhalt an meinen Sohn (10 Jahre) aus der ersten Ehe.
    Würde für die Berechnung des Kindesunterhaltes zukünftig das Gehalt bzw. die Einkünfte meiner neuen Ehefrau vom Jugendamt mit einberechnet? Das heisst…werden unsere gemeinsamen Einkünfte als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt genommen oder darf ihr Einkommen nicht mit einberechnet werden? Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage (Urteile, Paragrafen).

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maximilian,

      anrechenbar beim Kindesunterhalt ist stets nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Unterhaltspflicht geht bei Verheiratung nicht automatisch auf den neuen Partner über. Wenden Sie sich für eine dezidierte rechtliche Betrachtung des Sachverhaltes bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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