Nachehelicher Unterhalt – Hat eine neue Ehe Einfluss auf die Ansprüche?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild neue Ehe nach Scheidung

Auch nach rechtskräftiger Scheidung können grundsätzlich Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegenüber dem anderen bestehen. Doch was geschieht eigentlich mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn bspw. der Ex-Mann wieder heiratet? Muss der Unterhalt auch weiterhin gezahlt werden? Fließt das Einkommen des neuen Partners in die Berechnung mit ein?

Das Wichtigste zum Unterhalt nach einer neuen Ehe

Wie ändern sich die Unterhaltsansprüche bei neuer Heirat?

Eine neue Ehe nach der Scheidung bedeutet nicht immer, dass Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Gatten wegfallen. Ist eine Partei unterhaltsberechtigt und heiratet wieder, dann erlischt das Recht auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner. Die Unterhaltspflicht liegt hier beim neuen Ehepartner. Heiratet hingegen der Unterhaltsschuldner, bleiben dessen Verpflichtungen im Regelfall weiterhin bestehen.

Wird das Gehalt des neuen Partners beim Unterhalt mit angerechnet?

Nein. Egal ob beim Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt: Für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs zählt lediglich das Einkommen des Pflichtigen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der neue Partner ein betreffendes Kind adoptiert. In diesem Fall entsteht eine rechtliche Elternschaft, die auch eine Unterhaltspflicht begründet.

Was passiert, wenn Kinder in der neuen Ehe geboren werden?

Neue Kinder können für den Unterhaltspflichtigen einen erhöhten Selbstbehalt begründen, da minderjährige Kinder in der Unterhaltsreihenfolge vor Ex-Partnern und Ehegatten stehen und nunmehr eine besondere Unterhaltspflicht diesen gegenüber besteht. Der Unterhaltsanspruch des Ex-Partners erlischt damit aber nicht automatisch.

Entfällt der nacheheliche Unterhalt bei Wiederverheiratung?

Ex-Mann oder Ex-Frau heiratet wieder = Änderungen beim Unterhalt?

Was passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?
Was passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?

Nicht jeder Geschiedene nimmt automatisch an, dass eine Ehe immer schiefgehen muss. Der ein oder andere traut sich bald auch ein weiteres Mal, in der Hoffnung, dass es diesmal hält. Bei der Hochzeitsplanung müssen jedoch finanzielle Fragen geklärt werden.

Haben aus der vorangegangenen Ehe noch Ansprüche auf Ehegattenunterhalt Bestand, stellt sich schnell die Frage, ob dieser weiterhin gezahlt werden muss. Denn nicht selten beeinflussen entsprechende Altlasten auch den finanziellen Stand der neuen Ehegemeinschaft.

Nachehelicher Unterhalt entfällt durch neue Ehe aber nicht in jedem Fall. Grundsätzlich ist hierbei zu unterscheiden zwischen dem unterhaltspflichtigen und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Unterhalt bei Wiederheirat des berechtigten Ehegatten

Geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Ehegemeinschaft ein, so entfällt sein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Wiederheirat gegenüber dem Unterhaltsschuldner – dem Ex-Ehepartner. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1586 Absatz 1 BGB bestimmt:

Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten.

Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird. Der neue Ehegatte ist nunmehr zum Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). Eine normale Partnerschaft ohne eheliche Verpflichtung ist hierbei also kein Ausschlusskriterium.

Wie sieht es nun aber mit dem Unterhaltsschuldner aus: Darf auch dieser bei Wiederheirat einfach den Unterhalt verweigern?

Unterhalt nach Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.
Der Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.

Anders als beim Unterhaltsempfänger, für den das Recht auf Unterhaltsleistung mit Wiederverheiratung erlischt, kann der Unterhaltsschuldner die Zahlungen nicht einfach einstellen, wenn er selbst eine neue Ehe eingeht. Grundlegend bleibt die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ex trotz der Verantwortung für eine neue Beziehung bestehen.

Die Ansprüche des ehemaligen sollen und können nicht einfach durch die des neuen Ehegatten aufgehoben werden. Vielmehr treten neuer und alter Partner einander gegenüber. Mal kann der neue, mal der ehemalige Partner eine Vorrangstellung vor dem anderen einnehmen.

Die Rangfolge, die beim Unterhalt durch die neue Ehe einsetzt, verdankt sich den Bestimmungen in § 1609 BGB. Hiernach haben Ex-Ehepartner im Besonderen dann Vorrang vor dem neuen Gatten, wenn sie Kinder betreuen und Betreuungsunterhalt beziehen oder länger als 15 Jahre mit dem Schuldner verheiratet waren.

Darüber hinaus ist der unterhaltsberechtigte ehemalige Ehegatte auch dann vorrangig gegenüber dem neuen Partner zu behandeln, wenn letzterer im Falle einer Scheidung nicht ebenfalls unterhaltsberechtigt wäre. Wenn dies jedoch der Fall ist, gilt für beide Ehepartner – neuen und ehemaligen: Bei Wiederverheiratung nach der Scheidung gelten beim Unterhalt beide als gleichrangig.

In aller Regel hat im Familienrecht der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Geschiedenen Vorrang. Durch diese Bestimmung soll vor allem vermieden werden, dass Unterhaltsschuldner wieder heiraten, um sich den Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner so schnell wie möglich zu entziehen.

Aber was ist eigentlich mit dem Einkommen des neuen Partners? Wird dieses wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann wieder heiratet beim Unterhalt herangezogen, sodass ein erhöhter Anspruch entsteht?

Neuberechnung vom Unterhalt durch neue Ehe?

Die Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.
Die Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.

Heiratet der Unterhaltsschuldner erneut, so erfolgt in aller Regel keine Nachberechnung des Ehegattenunterhalts. Das Einkommen des neuen Partners kann keine erhöhten Ansprüche des Ex-Gatten begründen, da hier nur die Voraussetzungen von Bedeutung sind, die während der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden.

Ähnliches gilt im Übrigen auch für den Kindesunterhalt bei Wiederverheiratung: Der Kindesunterhalt wird dann nicht einfach auf Grundlage aller drei Parteien – Schuldner, neuer und Ex-Ehegatte – berechnet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschloss in einem Urteil vom 25. Januar 2011 (Aktenzeichen: 1 BvR 918/10), dass die Anrechnung des dritten, hinzugetreten Einkommens gegen das Grundgesetz verstoße.

Egal also, ob beim Kindesunterhalt oder dem nachehelichen Unterhalt: Eine neue Ehe des Schuldners begründet keinen erhöhten Anspruch des Unterhaltsberechtigten. Das Einkommen des neuen Partners bleibt unangetastet.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. B. sagt:

    Es besteht ein scheidungsfolevereibarung in welcher der nacheheliche Unterhalt auf 150 / Monat für 3 Jahre festgelegt wurde.
    Meine ex- Frau zieht nun mit ihrem neuen Partner zusammen. Haben ein gemeinsames Konto eröffnet und einige gemeinsame Urlaube verbracht.

    Erlischt nun der Unterhalt Anspruch trotz scheidungsfolgevereinbarung?

  2. Tanja sagt:

    Mein Sohn ist vergangenen Monat 6 Jahre geworden. Mein Ex-Mann müßte eigentlich nun mehr Kindesunrerhalt bezahlen, sagt jedoch wenn er dies tut würde sich mein Nachehelicher Unterhalt verringern oder gar wegfallen. Stimmt das ? Genauso sagt er auch er würde den nachehelichen Unterhalt nur zahlen bis unser Kind 7 wird dann muss er nicht mehr und würde dann evtl. Mehr Kindesunterhalt bezahlen.
    Vielen Dank

  3. Bernd sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 3 Jahren geschieden. Meine Ex-Frau bezieht monatlich Unterhalt, obwohl sie auch, seit 2 Jahren eine feste Beziehung hat. Ich möchte nun wieder heiraten und wollte die Unterhaltszahlung einstellen. Dies wäre nicht möglich, da meine Ex-Frau zwar einen Freund hätte, aber nicht neu verheiratet sei. Ihr Wohnung gibt sie nicht auf, obwohl sie zu 90% bei Ihrem Freund wohnt.
    Gilt ein Eheähnlichen-Verhältnis gleich wie eine neue Ehe? Muss ich dieses Eheähnliches Verhältnis beweisen?
    Vielen Dank

  4. Peter sagt:

    Hallo,
    die Mutter meines Kindes lebt seit 2 Jahren mit Ihrem neuen Partner zusammen und sie haben jetzt auch ein Kind zusammen. Sie wollten heiraten, aber haben es wieder abgesagt. Müsste ich keinen Unterhalt oder weniger zahlen wenn sie heiratet? Und gibt es allgemein Abzüge beim Unterhalt wenn sie mit Ihrem Partner zusammenlebt?
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      bei Wiederheirat geht die Unterhaltspflicht in der Regel auf den neuen Ehepartner über. Ansprüche gegenüber dem Ex-Ehegatten können häufig nicht mehr gestellt werden. Wie sich dies in Ihrem Fall genau verhält, kann Ihnen ggf. ein Anwalt erklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Peter sagt:

    Hallo,
    ich zahle monatlich gut 300 € Unterhalt an die Kindsmutter. Das Kind ist aber mittlerweile jedes Wochenende und auch ab und zu unter der Woche bei mir. Ändert sich etwas an der Höhe je öfter er bei mir ist und wie viel?
    Vielen Dank

  6. Janina sagt:

    Hallo,
    mich würde interessieren, ob die noch Frau von meinem Partner ein Anrecht auf Nachehelichen Unterhalt hat, wenn das Kind aus dieser Beziehung bei uns lebt. Für den sie wohlgemerkt auch keinen Unterhalt bezahlt. Sie hat nur eine 20 Stunden stelle und hat eine ihr angebotene Vollzeitstelle abgelehnt. Kann sie irgendwas gegenüber uns geltend machen?
    Vielen Dank im Voraus

  7. Thomas sagt:

    Hallo
    Ich bin seid 10 Jahren geschieden und seid 5 Jahren wieder verheiratet
    Ich zahle seid der Scheidung monatlich 230 € Unterhalt an meine Ex wegen ehebedingter
    Nachteile. 2023 gehe ich in Rente. Muss ich diesen Unterhalt auch von meiner Rente
    bezahlen obwohl meine Ex Rentenpunkte von mir für 25 Jahre Ehe zugesprochen bekommen hat ??
    Vielen Dank

  8. Vanessa sagt:

    Hallo
    Meine Frage ist .Ich würde gerne meinen Partner Heiraten der seid 2012 geschieden ist aber ein Kind mit der Ex hat für das er Unterhalt bezahlt.
    Da sich die Steuerklasse ändert und somit das Gehalt bekommt das Kind aus frühere Ehe dann auch mehr Unterhalt

  9. Nicole sagt:

    Hallo!Ich bin seit 4 Jahren geschieden und möchte nochmal heiraten.Aus erster Ehe sind zwei Kinder die beide bei meinem Ex Mann leben.
    Ich zahle für beide Kinder Unterhalt.
    Wird nach der Heirat das Einkommen meines Mannes mit angerechnet oder kann es werden?Empfiehlt sich aus dem Grund auch ein Ehevertrag mit Gütertrennung?
    Lg

  10. Hanifi sagt:

    Hallo, muss ich nach einer neuen Ehe weiter Unterhalt an meine ex frau zahlen? Meine ex frau arbeitet nicht und ist aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar. Danke.

  11. Marco sagt:

    hallo,
    muß ich nach Wiederheirat die Kinder meiner Frau adoptieren, damit sie bei der Berechnung des Kinderunterhalt für meine Kinder aus erster Ehe berücksichtigt werden?

  12. Ines sagt:

    Ich bin geschieden und gehe 2025 in Pension. Mein ExMann ist seit diesem Jahr Rentner. Ich bin ihm gegenüber mit Versorgungsausgleich verpflichtet. Wir wollen wieder heiraten. Was passiert mit dem Versorgungsausgleich? und was passiert damit wenn mein Mann nach unserer erneuten Heirat verstirbt?

  13. Alex sagt:

    Ich zahle seit 3 Jahren unterhalt für ein Kind. Letzte woche habe ich geheiratet. Da ich fast bei dem Maximalbetrag für die Unterhaltspflicht bin, habe ich hier folgende Frage: Wird meine Ehe (Eheverpflichtungen) ebenfalls bei den unterhaltszahlungen berücksichtigt? Wie ist der Ablauf für die Neuberechnung? Ich bitte um Info / Hilfestellung. Komme aus Österreich

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alex,

      bitte beachten Sie, dass wir uns an dieser Stelle mit den deutschen Familienrecht befassen. Bitte wenden Sie sich für eine Bewertung an einen Anwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Gabriele sagt:

    Ich bin im Juli 2005 rechtskräftig geschieden worden. Nach dem Versorgungsausgleich wird auch meine Betriebsrente zu Gunsten meines Ex-Ehemannes mit einer entsprechenden Dynamik gekürzt, was bedeutet, dass mein Ex-Ehemann jedes Jahr aus meiner Betriebsrente mehr Geld erhält. Vor 3 oder 4 Jahren hat er wieder geheiratet, die Dynamik wird trotzdem jährlich angepasst und weiterhin von meiner Rente abgezogen. Hat er nach dem Eheende 2005, insbesondere aber nach seiner Wiederheirat immer noch Anspruch auf den sich stetig erhöhenden Versorgungsausgleich? Ich selber bin seit 2017 berentet! Kann mir hier jemand Auskunft geben? Danke!

  15. Monique sagt:

    Hallo ich habe mal eine Frage ich möchte gerne wieder heiraten und bekomme jetzt Unterhaltsvorschuss weil mein Ex-Mann Hartz4 leisten tut aber wenn ich neu heiraten tue bekomme ich kein Unterhaltsvorschuss mehr. Wie läuft das ab bekomme ich von mein Ex-Mann dann den Unterhalt oder bekomme ich gar nichts mehr weil er ja Hartz4 bekommt aber unterhaltspflichtig ist er.

  16. Junia sagt:

    Ich bin Brasilianer und habe im Juni 2017 Deutsch geheiratet. Er war bereits vor meiner Heirat schizophren und bei mir wurde in Deutschland Schizophrenie diagnostiziert, weil ich in Brasilien fälschlicherweise eine psychiatrische Behandlung für bipolare Störungen durchgeführt habe, aber in Deutschland wurde ich noch kranker, weil Meine Schwiegermutter kontrollierte mich in allem, ich wurde fünfmal ins Krankenhaus eingeliefert, seine Mutter wurde meine Vormundin genannt. Ich bin seit Dezember 2018 nach Brasilien zurückgekehrt. Dort haben sie und ich Hartz IV erhalten. Habe ich Wartungsrechte? Jetzt will er sich scheiden lassen, bevor er 3 wird. Warum? Er will meine Adresse und ich habe sie nicht gegeben. Sie haben mich zerstört, Mai 2020 Ich kann hier keinen Job bekommen und bin immer noch krank. Hilf mir

  17. L. sagt:

    Hallo,
    meine Freundin und ich wollen gerne heiraten. Sie hat aus erster Ehe zwei Kinder, einen Sohn(14) und eine Tochter(8). Sohn lebt beim Ex, kommt alle 2 Wochen am Wochenende zu uns und die Tochter lebt bei uns in einem gemeinsamen Haushalt und geht auch alle 2 Wochen zum Ex. Der Ex zahlt erst seit ca einem Jahr Unterhalt für dir kleine, obwohl seit 4 Jahren getrennt. Meine Freundin zahlt keinen Unterhalt, da sie gerade so mit ihrem Job den Selbsterhalt erreicht. Wie verhält sich das jetzt wenn wir heiraten? Ich verdiene recht gut, wird ihr Selbsterhalt dann hoch gesetzt durch mein recht hohes Einkommen. Das Jugendamt weiß von unserem gemeinsamen zusammenleben mit der Tochter und sie musste bisher trotzdem keinen Unterhalt zahlen, da wir uns die Miete der recht teuren Wohnung teilen. Aber wie ist es wenn wir heiraten?

    Gruß

  18. Marcel sagt:

    Hallo,
    ich möchte gerne meine Freundin heiraten, meine frage.
    ich bin meiner ex Freundin 3 kindern unterhaltspflichtig. Wird bei einer Heirat das einkommen meiner Freundin mit angerechnet?
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marcel,

      die Unterhaltspflicht geht in aller Regel nicht automatisch auf einen neuen Ehepartner über, sofern dieser die betroffenen Kinder nicht adoptiert und somit eine rechtliche Verpflichtung übernimmt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Sebastian sagt:

    Guten Tag

    Mein Kumpel zahlt Unterhalt für seine Tochter.
    Seine Ex-Frau hat neu geheiratet, er muss dann trotzdem weiter zahlen es sei denn der neue Lebenspartner der Ex-Frau adoptiert das Kind?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian

  20. Katharina sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich wollen gerne heiraten. Er muss für drei Kinder Unterhalt zahlen.
    1. ist mein Einkommen und Vermögen betroffen?
    2. Ich will die Steuerklasse 3 und er dann Steuerklasse 5… damit verringert sich ja sein Verdienst. Können wir eine Nachberechnung beantragen und somit weniger Unterhalt zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die möglichen Auswirkungen von Steuerklassenwechsel und Heirat auf den Unterhaltsanspruch prüfen zu lassen. Eine abschließende Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

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