Unterhaltspfändung: Was ist zu beachten?
Mit der Zahlung von Unterhalt soll sichergestellt werden, dass der notwendige Lebensbedarf einer Person finanziell gedeckt ist. Dies ist häufig nach einer Scheidung der Fall, wenn z. B. Kindesunterhalt für die Kinder der Geschiedenen oder nachehelicher Unterhalt für den Ex-Ehepartner gezahlt werden muss. Was passiert aber, wenn die unterhaltspflichtige Person die Zahlung verweigert und ihrer Pflicht nicht nachkommt? Dann kann der Unterhalt eingeklagt und die Vollstreckung in Form einer Unterhaltspfändung durchgesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze: Unterhaltspfändung
- Unterhalt ist pfändbar, wenn eine Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
- Es existiert keine Pfändungsgrenze bei Unterhaltspfändung (für Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt etc.).
- Bei der Pfändung von Unterhalt legt den Selbstbehalt das Gericht fest, nicht der Pfändungsfreibetrag.
- Erfolgt die Unterhaltspfändung mittels Lohnpfändung, ist der Arbeitgeber als Drittschuldner für die Formalitäten und die Überweisung an den Unterhaltsgläubiger zuständig.
Ausführliche Informationen zur Unterhaltspfändung erhalten Sie im Folgenden.
Wenn unterhaltspflichtige Personen zur Pfändung verpflichtet werden
Inhaltsverzeichnis
Wann darf Unterhalt gepfändet werden?
Die Pfändung von Unterhalt ist zulässig, wenn der Unterhaltspflichtige mit den Zahlungen im Rückstand ist, sofern er diese nicht freiwillig leistet.
Mit anderen Worten: Hat eine Person Anspruch auf Unterhalt und kommt der Unterhaltspflichtige diesem Anspruch nicht nach, obwohl ihm dies finanziell möglich wäre, kann der Gläubiger den Unterhalt pfänden lassen. So können mit der Pfändung unterhaltsberechtigte Personen die ihnen zustehende Zahlung erhalten.
Personen, bei denen eine Unterhaltspflicht festgestellt wird, sind verpflichtet, alles zu tun, um den Zahlungen in der festgelegten Höhe nachkommen zu können. Sind sie dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. keine Arbeit finden, müssen dem Gericht oder Jugendamt nachgewiesen werden, dass sich der Unterhaltspflichtige um Arbeit bemüht.
Die Pfändung wegen Unterhalt ist im § 850d der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Gilt die Pfändungsfreigrenze auch für Unterhalt?
Die Pfändungsfreigrenze legt einen monatlichen Pfändungsfreibetrag fest, der einem Schuldner frei zur Verfügung steht und nicht gepfändet werden kann. Dieser soll die Existenzgrundlage des Schuldners trotz Pfändung sichern und wird anhand einer Pfändungstabelle gemessen. Die Unterhaltspfändung ist gemäß § 850d der ZPO allerdings ein Sonderfall und geht über die Pfändungsgrenze hinaus.
Unterschieden wird hier zwischen der bevorrechtigten Pfändung (Unterhaltspfändung) und der gewöhnlichen Pfändung. Bei Letzterer wird unter Berücksichtigung des pfändbaren Nettoeinkommens der fällige Betrag mittels der Pfändungstabelle ermittelt. Bei der Unterhaltspfändung hingegen werden auch Nebeneinkünfte, Arbeitslosengeld und teilweise Sozialhilfe gepfändet. Die Pfändungsgrenze für den Unterhalt wird nicht anhand einer Tabelle bestimmt. Stattdessen legt das Vollstreckungsgericht fest, wie hoch der jeweilige „Pfändungsfreibetrag“ bei Unterhalt für den Schuldner ist.
Lohnpfändung wegen Unterhalt: Ablauf
Die Unterhaltspfändung wird meist in Form einer Lohnpfändung vollstreckt. Dies ist damit zu erklären, dass das Arbeitseinkommen häufig das einzige regelmäßige pfändbare Vermögen eines Schuldners darstellt und Unterhaltszahlungen monatlich anfallen.
Um die Unterhaltspfändung vom Lohn des Unterhaltpflichtigen einzufordern, benötigt der Unterhaltsberechtigte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht. Mit diesem wird die Unterhaltspfändung dem Arbeitgeber des Schuldners mitgeteilt. Dieser muss den geforderten Unterhaltsrückstand pfänden und dem unterhaltspflichtigen Angestellten vom Lohn abziehen. Den entsprechenden Betrag hat er direkt an die unterhaltsberechtigte Person zu überweisen.
Was müssen Arbeitgeber bei einer Unterhaltspfändung vom Lohn beachten?
Arbeitgber, deren Angestellte Schulden haben, sind verpflichtet, einen Teil des Lohns direkt an deren Gläubiger zu zahlen, sofern diese eine Lohnpfändung beantragt haben. Dabei ist es die Aufgabe des Arbeitgebers als Drittschuldner, sich um die Formalitäten zu kümmern. Im Folgenden wird erläutert, welche Sonderregelungen im Fall der Unterhaltspfändung beachtet werden müssen.
Unterhaltspfändung nicht nach Tabelle berechnen
Im Falle einer Pfändung ist es normalerweise die Aufgabe des Arbeitgebers, den pfändbaren Betrag mittels der Pfändungstabelle zu ermitteln. Dies gilt jedoch nicht für die Unterhaltspfändung. Stattdessen wird hier dem Arbeitgeber im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht mitgeteilt, wie hoch die Unterhaltspfändung auszufallen hat.
Hat die Unterhaltspfändung wirklich Vorrang vor anderen Pfändungen?
Es hält sich hartnäckig die Annahme, dass eine Pfändung von Unterhalt immer vorrangig gegenüber anderen Pfändungen ist. Das stimmt aber nur bedingt.
Denn eine Unterhaltspfändung ist lediglich „vorrangig“ insoweit, dass sie leichter durchgesetzt werden kann als andere Pfändungen. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Unterhaltspfändung für die Berechnung nicht die amtliche Tabelle heranzieht, sondern vom Gericht festgelegt wird.
Das kann dazu führen, dass z. B. ein „normaler“ Gläubiger kein Geld erhält, weil bei einer Lohnpfändung die Pfändungsfreigrenze für den Schuldner unterschritten würde. Da für die Pfändung von Unterhalt aber keine Pfändungsgrenze existiert, kann ein Unterhaltsgläubiger den ihm zustehenden Betrag pfänden, während ein „normaler“ Gläubiger leer ausgeht.
Abgesehen davon haben Unterhaltspfändung und normale Pfändung den gleichen Stellenwert.
Ist Kindesunterhalt pfändbar, wenn der sorgeberechtigte Empfänger selbst Schulden hat?
Ein Kind sollte nicht für die Verschuldung seines sorgeberechtigten Elternteils bestraft werden. Erhält eine Person Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind und wird von dieser Person ein Betrag gepfändet, kann der Gläubiger deshalb nicht auch den Kindesunterhalt pfänden. Denn die Pfändung vom Kindesunterhalt hieße gemäß Familienrecht, dem Kind das zu nehmen, was ihm rechtmäßig zusteht. Darum ist Kindesunterhalt ebenso wenig pfändbar wie Kindergeld.
Mein Ex-mann ist Deutscher Staatsangehöriger und ein Jahr nach unserer Trennung wieder nach Deutschland gezogen. Davor lebte er mit mir und unserem gemeinsamen Kind in der Schweiz. Er ist weggezogen um eine Pfändung des Kindsunterhalts den er uns schulded zu umgehen. Wie muss ich vorgehen, damit ihm die vom Gericht festgelegten Kinderalimente von seinem Arbeitgeber direkt an uns ausbezahlt werden? Er weigert sich seit gut 2 Jahren zu zahlen und beinuns wachsen die Kosten.
wenn ich eine Pfändung auf meinen Konto habe Unterhalt wie kann ich da meinen Pfändungsfreibetrag von 950 Euro im Monat hoch setzen lassen
Habe eine frage mein unterhalt für die kinder wird seit 2 jahren von meinen Lohn abgezogen verpfändet,wie kann man auf der lohnabrechnung nicht pfändung sondern Unterhaltszahlung erreichen?