Der Unterhaltstitel – Vollstreckbare Ausfertigung, um an den Kindesunterhalt zu gelangen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 4. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Trennen sich zwei Elternteile, so lebt das Kind in aller Regel nur bei einem der beiden Beteiligten dauerhaft. Der der Familie fern lebende, ehemalige Partner ist dann in aller Regel verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Unabhängig davon, ob der familienferne Elternteil seiner Verpflichtung regelmäßig nachkommt oder nicht, bietet es sich dann stets an, einen Unterhaltstitel zu erwirken. Doch was ist ein Unterhaltstitel? Und wie bekommen Sie ihn?

Das Wichtigste in Kürze: Der Unterhaltstitel

  • Eltern sind gegenüber ihren minderjährigen Kindern in der Regel unterhaltspflichtig. Bleibt der Unterhalt aus, kann vor Gericht oder beim Jugendamt ein Unterhaltstitel erworben werden.
  • Der Unterhaltstitel ermöglicht es, offene Forderungen mithilfe des Gerichtsvollziehers beim Schuldner einzutreiben.
  • Titulierte Unterhaltsforderungen verjähren normalerweise erst nach 30 Jahren.

Ausführliche Informationen zum Unterhaltstitel erhalten Sie im Folgenden.

Unterhaltstitulierung bei ausbleibenden Zahlungen

Was bedeutet der Begriff „Unterhaltstitel“?

Wann können Sie bei Scheidung und Trennung einen Unterhaltstitel erwirken?
Wann können Sie bei Scheidung und Trennung einen Unterhaltstitel erwirken?

Der juristische Terminus „Titel“ verweist auf ein rechtsgültiges Dokument, mit dessen Hilfe Gläubiger offene Forderungen vom Schuldner eintreiben können – etwa per Lohn- oder Kontenpfändung. Der Unterhaltstitel bezieht sich dabei auf die ausbleibenden oder offenen Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder, für die der familienferne Elternteil nicht zahlen kann oder will.

Generell kann es unterschiedliche Wege geben, an eine solch vollstreckbare Urkunde zu gelangen: per Gerichtsverfahren, per Beurkundung beim Notar oder aber – sofern es um Kindesunterhalt geht – auch beim zuständigen Jugendamt.

Betrifft ein solcher Titel nur den Kindesunterhalt? Nein. In aller Regel kann für jeglichen Unterhaltsanspruch ein Titel erwirkt werden – damit also auch für Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für den (ehemaligen) Ehegatten.

Den Kindesunterhalt dynamisch titulieren lassen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein solcher Unterhaltstitel gestaltet sein kann: Neben der Angabe eines festen monatlichen Zahlbetrags, kann auch ein dynamischer Unterhaltstitel aufgesetzt werden. Hierbei wird also kein Unterhaltsanspruch nach exakter Höhe angegeben, sondern ein feststehender Prozentsatz.

In der Regel sind hier 115 Prozent des Mindestunterhalts zu bestimmen, wie er sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der Unterhalt mit zunehmendem Alter der Kinder, Aktualisierungen der Düsseldorfer Tabelle oder Einkommensveränderungen des Unterhaltsschuldners nicht jedes Mal neu aufgesetzt bzw. abgeändert werden muss. Die Unterhaltsberechnung obliegt den Beteiligten nach Maßgabe des festgelegten Prozentsatzes.

Der Unterhaltstitel kann den Kindesunterhalt auch dynamisch festlegen.
Der Unterhaltstitel kann den Kindesunterhalt auch dynamisch festlegen.

Schuldner und Gläubiger können dann in regelmäßigen Abständen die Unterhaltsberechnung aktualisieren. Die Vollstreckbarkeit von dem bestehenden Unterhaltstitel bleibt unberührt.

Kostenloser Unterhaltstitel vom Jugendamt

Während Sie anderweitige Vereinbarungen notariell beglaubigen oder aber auf dem gerichtlichen Wege den Unterhalt einklagen müssen, um so für den Kindesunterhalt einen Titel zu erhalten, können Sie hierfür auch das Jugendamt aufsuchen. Den Unterhaltstitel erstellt dieses kostenlos.

Die Titulierung vom Unterhalt durch das Jugendamt muss der Schuldner dann unterzeichnen, um die Forderung dem Grunde nach anzuerkennen. Damit handelt es sich dem Grunde nach um ein Schuldanerkenntnis. Wenn Sie den Unterhaltstitel vor Gericht einklagen, entfällt die Unterschrift. Auch wenn Sie den gerichtlichen Unterhaltstitel nicht unterschreiben, ist er gültig.

Den Kindesunterhalt per Titel vom Jugendamt anzuerkennen ist die kostengünstigste Variante. Sowohl das Einklagen des Unterhalts als auch die notarielle Beglaubigung eines entsprechenden Anerkenntnisses sind mit Kosten verbunden.
 
 

Was passiert mit dem Unterhaltstitel bei Volljährigkeit des Kindes?

Nicht selten werden Unterhaltstitel, vor allem durch das Jugendamt, bis zur Volljährigkeit des Anspruchstellers befristet. Ein solcher Alttitel kann dann in aller Regel von dem Kind nicht mehr vollstreckt werden, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es automatisch keinen Unterhalt mehr einfordern kann. Stattdessen kann nunmehr die Einforderung, Einklagung oder Aufsetzung eines neuen Titels für den Unterhalt anstehen. Ein volljähriges Kind muss seine Ansprüche dem Unterhaltsschuldner gegenüber dabei eigenständig geltend machen.

Den Unterhaltstitel vollstrecken

Existiert ein Unterhaltstitel, kann durch die Vollstreckung schlimmstenfalls die Lohnpfändung drohen.
Existiert ein Unterhaltstitel, kann durch die Vollstreckung schlimmstenfalls die Lohnpfändung drohen.

Das Familienministerium stellte vor kurzem fest, dass immer mehr Unterhaltspflichtige auch den Kindesunterhalt schuldig bleiben. Sind Sie Alleinerziehender in einer solchen Situation, ist ein Titel für den Unterhalt die richtige Wahl. Der Unterhaltsschuldner wird so offiziell und rechtsverbindlich zur Zahlung von Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt aufgefordert.

Kommt er dieser Forderung nicht freiwillig nach, obwohl er finanziell generell in der Lage wäre, Unterhalt zu leisten, können Sie die Vollstreckung vom Unterhaltstitel bewirken. Im schlimmsten Fall kann dann sogar über den Arbeitgeber des Schuldners eine Lohnpfändung vorgenommen werden.

Ausbleibenden Unterhalt ohne Titel einzufordern, ist meist nur auf gerichtlichem Wege möglich. Am Ende eines entsprechenden Klageverfahrens stünde dann wiederum ein vollstreckbarer Unterhaltstitel.

Kann der Unterhaltsschuldner aufgrund eines vorliegenden Mangelfalls keinen oder nicht den vollständigen Unterhalt leisten, können Sie mit einem Unterhaltstitel zumindest den Kindesunterhalt aufstocken, indem Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unterhaltstitel löschen: Besteht dem Grunde nach kein Unterhaltsanspruch mehr, können Sie den Unterhaltstitel auch löschen lassen. Dies kann entweder durch Antrag vor Gericht geschehen oder aber durch einen neuen Vergleich. Besteht der Titel weiterhin fort, müssen Sie sonst gegebenenfalls auch weiterhin zahlen, wenn die Ansprüche nicht befristet wurden.
 
 

Wie lange ist ein Unterhaltstitel gültig?

Grundsätzlich verjährt der Anspruch von minderjährigen Kindern auf Unterhalt gegenüber dem Schuldner nicht. Sobald die Volljährigkeit eintritt, beginnt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Hingegen richtet sich beim Unterhaltstitel die Verjährung nach § 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allerdings ist hierbei eine grundsätzliche Unterscheidung zu treffen, zwischen eingeforderten Unterhaltsrückständen und zukünftig und regelmäßig zu zahlenden monatlichen Leistungen.

Während die zukünftig zu leistenden, wiederkehrenden Unterhaltszahlungen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen, verjähren die in einem Titel rückwirkend geltend gemachten Unterhaltskosten nach § 197 Absatz 1 Nummer 3 und 4 BGB erst nach 30 Jahren.

Sind Sie unsicher, wie Sie einen Unterhaltstitel erwirken können oder wie ein solcher Titel aussehen sollte, wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit dem Familienrecht auseinandersetzt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Schwindling sagt:

    Schön wie hier den Müttern geholfen wird und sicher auch bei den einen oder anderen angebracht.

    Ich bin auch Vater ABER die KM möchte mit Ansage, mir mein Sohn nehmen und ich finanziel fertig machen… ihre Aussage… ein halbes Jahr durfte ich meinen Sohn nicht sehen und verlangte noch mehr Geld…

    Ich war genötigt mir einen Anwalt zu nehmen um meinen Sohn nicht ganz zu verlieren.. Leider haben Väter KEINE Rechte!!!!!!!!

    Meinen Sohn sehe ich nun wieder aber es gestalltet sich schwer … er darf meine Nummer nicht haben, über die PSN dürfen wir nicht befreundet sein um gemeinsam mal ein Spiel zu spielen usw….

    Was den Unterhalt angeht, sie hat sich einen Mann genommen der mehr als gut verdient und mir wird alles genommen… darf 1276 Euro behalten und alles darüber ist weg… ich fahre 1,5-2 stunden eine Strecke um meinen Sohn zu holen ( jedes 2te wochenende) und habe hier noch einen 2 Jährigen Sohn der nicht berücksichtigt wird bei den Berechnungen der Gerichte…

    Ich liebe meine Kinder aber ohne Geld ist es schwer den beiden was zu bieten und alles wir auf den Rücken des Kindes ausgetregen.. sprich, von der Seite der KM aus wird der zwerg ( 12 Jahre alt ) komplett auf den Laufenden gehalten und leidet sehr stark darunter aber was macht man nicht alles um den VATER zu bestrafen und diesen Machtkampf auszuführen….

    Ich finde es traurig, dass VÄTER denen es wirklich nur ums Kind geht, so behandelt und ausgesaugt werden!!!!

    Ich werde diesen Chat nicht weiter verfolgen meinen Damen aber so wollte ich nur mal mitteilen: “ Leben und leben lassen“… Nicht alle Männer sind scheisse und es geht nicht nur um das Geld wenn es um KINDER geht…!!!! Mama und Papa sind heilig und es geht hier um das Wohlergehen des KINDES und nicht darum wie voll man sich die Taschen machen kann, wenn man es nicht unbedingt brauch!

    Väter die ihre Kinder lieben , werden schon zusehen, dass es dem Zerg gut geht … auch wenn die Dame in einer neuen Beziehung ist… vorrausgesetzt die KM hat nicht wirklich genug Geld ..

    Väter sollten mehr Rechte bekommen, die sich wirklich um ihre Kids bemühen und nicht noch bestraft werden …. Wer sein Kind liebt, kümmert sich ohne wenn und aber…

    LEBEN UND LEBEN LASSEN!

    Und die die wie meine Ex sind: “ Geht arbeiten und nehmt euer leben mal selbst in die Hand!“

    Mit 1267 Euro soll der Mann sich noch um die Kids kümmern mit abholen, eis essen, Unternehmungen usw… die bei dieser Inflation… ein Unding aber der liebende Vater macht es dennoch und verzichtet auf einiges dafür….

    Kinder wollen aber andere dafür aufkommen lassen ist mehr als schwach, beide wollten es und dann sollten auch BEIDE sich um den Zwerg kümmern und nicht nur einseitig ewig nach Geld schreien, nach Gleichberechtigung schreien aber nicht dafür sorgen, dass man sich vielleicht irgendwie qualifiziert und dadurch mehr Geld verdient… wie auch unsereins….

    Finde es schade wie manche sind wenn es ums Geld geht.. da sind einige sehr bemüht und auf zack, um ans Geld des Mannes zu kommen aber selber nicht aktiv werden um die Situation selber zu meistern!

    Traurig wie Väter behandelt werden und besonders die Kids leiden unter so einem Verhalten!

    Hoffe Ihr versteht mein Anliegen nicht falsch aber denkt mal mehr an die Kids und deren Verlangen ( was sie wirklich brauchen )… sicher kein Geld!

  2. Maksim sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Unterhaltsberechnung vom JA bekommen, den Schriftverkehr haben wir seit 05.2022 da habe ich gebeten von dem Sachbearbeiter mir Beistandschaft Nachweis vorzulegen. Zwischendurch bekam ich ein Brief von JA ohne Nachweis, ich habe noch mal darum gebeten, also den Nachweis bekam ich nur 4 Monate später.
    jetzt fordert JA von mir seit 05.22 die Rückstande auszugleichen.
    die Frage ist , ob JA berechtigt ist die Rückstände aufzufordern?

    VG Maksim

  3. Kriemhild sagt:

    Mein Sohn , 14 J. alt, 100 % behindert, erhält Unterhalt von meinem gesch. Ehemann:
    Dieser schickt mir stets am Ende d. Jahres die „sogenannte Anlage U zur Unterschrift.
    Bin ich verpflichtet, diese zu unterschreiben? – Und wie lange hat diese unterschriebene
    Erklärung Gültigkeit?

  4. Carsten sagt:

    Hallo.

    Ich habe seit Jahren einen festen Unterhaltstitel für meinen mittlerweile 13-jährigen Sohn Wir haben uns damals auf einen festen Betrag gemeinsam geeinigt bei der Scheidung. Jetzt will meine Ex Frau aber deutlich mehr Unterhalt. Bin ich jetzt dazu verpflichtet mehr zu zahlen?

  5. Erb sagt:

    Hallo,
    Ich bin volljährig und habe ein Unterhaltstitel.
    Mein Vater hat mir die Jahre kein Cent Unterhalt bezahlt. Hab ich ein Recht auf das Geld was auf dem Titel steht?

    Wenn ich ein Recht habe wo kann ich es Anklagen ?

  6. HeidiS sagt:

    Guten Tag
    meine Mädchen sind inzwischen erwachsen. Ihr Vater hat nie gezahlt. Ich habe im Jahr 2002 einen vollstreckbaren Unterhaltstitel über das Familiengericht erwirkt.
    In dem Jahr war Vollstreckung nicht möglich, weil er die eidesstattl. Versicherung abgab.
    Aber, ist es nicht so, dass man bis 30 Jahre noch „sein Geld“ wieder einklagen kann?
    Ihm geht es inzwischen finanziell ausgezeichnet.
    Ich habe wegen der Umstände, alleinerziehend und verdienend zu sein, mir nie große Summen ansparen könnn. Da muss es doch Möglichkeiten geben, einen Teil wieder wieder „reinzuholen“ ?
    Die Töchter sind ja inzwischen volljährig, müssen sie das beantragen? Beide gemeinsam oder kann das nur eine tun? Oder ist das jetzt ganz vorbei, weil sie 18 sind?
    Herzlichen Dank.

  7. Anika sagt:

    Hallo ich bin Anika , 29 und mache gerade mein Fachabitur nach.
    Jetzt wo der 30. näherrückt, fällt mir der unterhaltstitel meines Vaters ein , welcher noch nie Unterhalt gezahlt hat , nachdem meine Mutter sich trennte…. weil er nicht wollte oder teilweise aus Arbeitslosigkeit auch nicht konnte.
    Kontakt besteht seid Jahren nicht mehr , Jedoch habe ich diesen Titel daheim liegen …
    Kann ich damit irgendwas bewirken? Hab ich überhaupt irgendwelche Ansprüche?

    Freue mich über eine Rückmeldung

  8. Trudchen sagt:

    Hallo, ich habe 2 Kinder 9 und 15 Jahre alt. Wir leben seit fast 6 Jahren vom Vater der Kinder getrennt. Zum Zeitpunkt der Trennung wurde der Kindesunterhalt auf 100 % lt. Düsseldorfer Tabelle tituliert. Der Vater hat den Unterhalt nie in der titulierten Höhe gezahlt. Sein festes Arbeitsverhältnis, bei dem er sehr gut verdient hat, hat er selbst gekündigt und nun einen Job, bei dem er um einiges weniger verdient. Ist es für die Vollstreckung der Titel eigentlich maßgebend, was ich verdiene?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Trudchen,

      bis zur Volljährigkeit eines Kindes ist in aller Regel nur der familienferne Elternteil barunterhaltspflichtig (sofern das betreffende Kind bei dem anderen lebt). Das Einkommen des anderen Elternteils findet beim Unterhalt zumeist erst ab Volljährigkeit des Kindes bzw. einem eigenen Haushalt Berücksichtigung. Wenden Sie sich ggf. zur Klärung Ihres Falles an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Franzi sagt:

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage. Unser gemeinsames Kind wächst bei Vater auf. Durch meinen geringen Verdienst bekommt unser Kind den Unterhalstvorschuss. Jetzt ,,droht“ er mir mit dem Unterhaltstitel. Was würde sich für mich finanzell verändern? Meine neue Lebenslage sieht so aus das ich einen neuen Partner habe mit einem gemeinsamen Kind, unverheiratet. LG

  10. Maria sagt:

    Hallo Team,
    wie kann es sein, dass eine Mutter das Konto des Vaters sperrt, obwohl er seinen Unterhaltszahlungen immer nachkommt? Darf sie das überhaupt? Wie kann der Vater sich davor schützen bzw. wie kann er dagegen vorgehen?
    Danke und Grüße
    Maria

  11. Marco sagt:

    Hallo Team,
    mein Kind wird am 07.02.2019 18 Jahre alt und laut Unterhaltsurkunde endet der Titel zum 06.02.2019.
    Muss ich im Februar den vollen Unterhalt zahlen oder anteilig für die 6 Tage?
    MFG

  12. Susan sagt:

    Hallo, mein Verlobter hat eine Tochter, diese wird am 10.1.19 18 Jahre alt. Bisher gab es keinen Unterhaltstitel. Nach dem 15. Januar muss er aber wieder seine Jahreslohnabrechnung und so abgeben zum berechnen. Kann dann das Jugendamt dies nach dem 18. Geburtstag noch von ihm verlangen? Kann dann trotzdem noch ein Titel erwirkt werden?
    In wie fern kann er auch darauf bestehen, erst einmal gesagt zu bekommen, ob seine Tochter nun eine Ausbildung macht oder ähnliches macht?

    Liebe Grüße :)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susan,

      das Jugendamt ist bei volljährigen Kindern in der Regel nicht mehr zuständig. Stattdessen treten die Kinder selbst als Gläubiger auf und können den Unterhalt beanspruchen. Es besteht dabei regelmäßig ein gegenseitiger Auskunftsanspruch. Ein Titel kann ggf. auch gerichtlich eingeholt werden. Bei der Beurteilung und genauen Bewertung der Ansprüche kann ein Anwalt behilflich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Silke sagt:

    Liebes Team,
    meine Eltern haben uns jahrelang jeden Monat mit einer nicht unerheblichen Summe finanziell unterstützt weil wir uns unser Haus sonst nicht leisten konnten. So ist im Laufe unseren 15-jährigen Ehe ein Betrag von ungefär 50.000 Euro zusammen gekommen.
    Kann ich diese Summe bei der Vermögensauseinandersetzung irgendwie geltent machen?
    Dankeschön für ihre Mühe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silke,

      sofern kein Darlehensvertrag oder Schenkungsvertrag vorhanden ist, in dem die Behandlung geleisteter Summen von Ihren Eltern im Zuge einer Scheidung zurückverlangt werden kann, gestaltet sich die Geltendmachung in der Ehe erhaltener Vermögensmassen regelmäßig schwierig. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit eine Rückforderung der erhaltenen Summen möglich erscheint.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Thomas sagt:

    Hallo, ich habe in einer Scheidungs Folgevereinbarung die notariell beurkundet wurde eine Unterhaltsverpflichtung für mein Kind von 110 % gemäß Düsseldorfer Tabelle anerkannt .
    Seit Januar 2017 wurde ja der Satz der Tabelle entsprechend erhöht. Meine Exfrau fordert nun rückwirkend die entsprechenden Beträge. Bin ich hier in Verzug beziehungsweise hat sie darauf einen Anspruch? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      bei der dynamischen Unterhaltsfestlegung ist der exakt zu zahlende Unterhalt mit jeder Änderung anzupassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu ergründen, inwieweit sich aus diesem Versäumnis ggf. auch Ansprüche auf Nachforderung ergeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Karsten sagt:

    Hallo team. Ich bin seit 2monaten von meiner Frau getrennt und zahle auch den Unterhalt für die 2kinder die bei ihr Leben. Jetzt kommt ihre Anwältin und will von mir das ich mir einen unterhaltstittel vom Jugendamt hole, Obwohl die Anwältin ihn ja schon anHand meiner einkünfte errechnet hat. Jetzt zu meiner Frage, muss ich diesen mir holen wenn ich sowieso den Unterhalt zahle?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karsten,

      bei einem Unterhaltstitel handelt es sich um eine rechtswirksame Bescheinigung, auf deren Grundlage im Zweifel auch die zwangsweise Einforderung von Kindesunterhalt möglich ist (Vollstreckung, Lohnpfändung usf.), sollte sich der Unterhaltsschuldner der Zahlung entziehen. Eine solche beurkundete Anerkenntnis kann nur beim Jugendamt oder per gerichtlichen Beschlusses erwirkt werden. Er dient in aller Regel nur als zusätzliche Absicherung und ist bei der Erstellung über das Jugendamt zudem in aller Regel kostenlos. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich über die Folgen eines solchen Titels beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Paul sagt:

    Hallo,
    ok, danke!
    Dann hat ein Unterhaltstitel nur eine beschränkte Gültigkeit.

    VG

  17. Paul sagt:

    Hallo,
    habe beim JA freiwillig den Unterhaltstitel gemacht. Gilt nun bis zum 18. Lebensjahr.
    Das JA sagte mir, dass allerdings der Unterhaltstitel durch den Unterhaltsberechtigten alle 2 Jahre auf Anforderung neu berechnet werden kann. Wozu dann der Titel, wenn er nur 2 Jahre gültig ist!?
    Und die 2. Frage … muss der Unterhalt, wenn durch den Titel eindeutig in Höhe festgelegt, der Steigerung … basierend auf der Düsseldorfer Tabelle … durch den Unterhaltspflichtigen und der festgelegten Eingruppierung angeglichen werden?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Paul,

      die regelmäßige Anpassung begründet sich in der Regel aus möglichen Einkommensveränderungen auf Seiten des Schuldners (sowohl zum Positiven als auch zum Negativen). Ein Titel ist nicht starr, sondern kann grundsätzlich und jederzeit Anpassung erfahren. Auch Änderungen bei der Eingruppierung können die Ansprüche des Kindes im Einzelfall erhöhen und so eine Neuberechnung begründen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Berechnung des Jugendamtes und Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. sven sagt:

    Hallo sehr geehrtes Team!
    Meine 23 jährige tochter von meiner geschiedenen frau zu der ich seit über 10 jahre keinen kontakt habe hat mir vor 4 tagen ein sms gesendet das sie seit 3 jahren studiert und diese 3
    jahre rückwirkend unterhalt fordere von monatlich 320 euro das bedeudet siee will von mir
    11520 euro bis 7.7.2017. ich bin pensionist mit 949 euro nettopension und ich lebe alleine.
    das kann es aber nicht geben!!!
    Mfg.sven

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sven,

      die rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt gestaltet sich in der Regel schwierig. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Tochter prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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