Unterhaltsvereinbarung: Absicherung bei Trennung und Scheidung
Inhaltsverzeichnis
Nach einer Trennung und Scheidung stellen mögliche Ansprüche auf Unterhalt – ob für die gemeinsamen Kinder oder den Ex-Gatten – häufig einen der größten Streitpunkte dar. Um für die Zukunft mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine Unterhaltsvereinbarung Klarheit und ggf. auch Sicherheit schaffen. Doch worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Unterhaltsvereinbarung treffen wollen?
Das Wichtigste zur Unterhaltsvereinbarung in Kürze
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Vereinbarung zum Unterhalt gerichtlich treffen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass auch eine privatschriftliche, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung sowohl der Form als auch dem Inhalt nach rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuwiderlaufen darf. Anderenfalls kann diese im Zweifel nicht wirksam oder durchsetzbar sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Eine Vereinbarung zum Unterhalt gilt in aller Regel so lange, bis eine Grundlage des Unterhaltsanspruches entfällt (z. B. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, Minderjährigkeit des betroffenen Kindes).
Eine unverbindliche Vorlage für eine Unterhaltsvereinbarung finden Sie an dieser Stelle. Die hier aufgeführten Passagen können zum Beispiel in eine Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen werden. Sie bedürfen dabei jedoch einer individuellen Anpassung an den jeweiligen Einzelfall.
Können Sie eine Unterhaltsvereinbarung auch privat treffen?
Kommt es zur Trennung von Kindeseltern oder Ehegatten, so bestehen zumeist verschiedene Unterhaltsansprüche. Grundsätzlich muss zur Vereinbarung über solche kein Familiengericht herangezogen werden. Sind sich die Eheleute oder Kindeseltern einig, können Sie sich auch untereinander einigen. Allerdings nicht beliebig, denn ein Verstoß gegen das Unterhaltsrecht kann im Zweifel zur Unwirksamkeit einer zum Unterhalt getroffenen Vereinbarung führen. Und wenn Sie wichtige formale Aspekte nicht beachten, kann es im Streitfall sogar schwierig sein, eine getroffene Unterhaltsvereinbarung durchzusetzen. Worauf sollten Sie also achten, wenn Sie eine Vereinbarung zum Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt treffen wollen?
Hinweis: Grundsätzlich kann eine Unterhaltsvereinbarung auch Bestandteil eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Sie müssen eine solche also nicht in einem gesonderten Vertrag treffen.
Wichtige inhaltliche Aspekte bei einer Unterhaltsvereinbarung
Eine Vereinbarung zum Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt darf nicht gegen geltende rechtliche Regelungen verstoßen. Anderenfalls kann sie schnell unwirksam sein.
Ein genereller Ausschluss von Unterhaltsansprüchen ist in aller Regel nicht zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn der Kindesunterhalt in einer Vereinbarung zwischen den Eltern ausgeschlossen werden soll. Auf einen Anspruch Dritter – also der Kinder – kann ein rechtlicher Vormund nicht verzichten.
Und auch beim Trennungsunterhalt ist eine Vereinbarung über einen Verzicht nur in seltenen Fällen zulässig, etwa wenn ein entsprechender finanzieller Ausgleich hierfür gewährt wird. Wäre der verzichtende Ehegatte zudem zum Beispiel ohne den ihm rechtlich zustehenden Trennungsunterhalt auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II angewiesen, kann auch eine solche Vereinbarung zum Unterhalt unwirksam sein.
Selbst wenn diese der Form nach (durch Beurkundung) wirksam wäre: Im Zweifel wird die zugrundeliegende Unterhaltsvereinbarung von Jobcenter oder anderen Trägern geprüft. Bei Unzulässigkeit kann diese dann auch stellvertretend von den jeweiligen Stellen gerichtlich angefochten und bis zur Aufhebung geleistete Sozialleistungen vom Schuldner zurückgefordert werden. Dies kann selbst bei nachehelichem Unterhalt der Fall sein, wenn rechtlich eine Anspruchsgrundlage seitens des Bedürftigen besteht.
Hinweis: Da die unterhaltsrechtlichen Regelungen für Laien kaum zu überblicken sind und kein Fall dem anderen gleicht, ist es bei der Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung ratsam, einen Anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen. Dieser kann aufgrund seines Kenntnisstandes bewerten und prüfen, ob eine zum Unterhalt zu treffende Vereinbarung in dieser oder jener Form im Einzelfall tatsächlich Bestand haben kann.
Wichtige formale Aspekte bei einer Unterhaltsvereinbarung
Damit eine Vereinbarung zum Unterhalt auch rechtssicher und durchsetzbar ist, sind insbesondere zwei wichtige formale Regeln zu beachten:
- Schriftlichkeit
- Beurkundung/Titulierung
Selbst wenn zum Zeitpunkt der Trennung Einigkeit bezüglich der Unterhaltsvereinbarung besteht: Es kann im weiteren Verlauf doch immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Ansprüche kommen. Damit die Ansprüche sich im Zweifel auch zwangsweise gegen den Schuldner durchsetzen lassen, bedarf eine Unterhaltsvereinbarung der formalen Beurkundung oder Titulierung.
Die Beurkundung entsprechender Vereinbarungen kann vor einem Notar erfolgen. Zudem ist es möglich, eine Unterhaltsvereinbarung vor dem Jugendamt zu schließen. Dieser Titel kann ebenfalls zwangsvollstreckt werden. Allerdings ist bei einer solchen Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt in beiden Fällen das Einverständnis des Unterhaltspflichtigen vorausgesetzt, da dieser sie ebenfalls unterzeichnen muss.
Verweigert der Unterhaltsschuldner eine Anerkenntnis durch Unterschrift, kann im letzten Schritt ein gerichtlicher Titel erwirkt werden. Hierfür bedarf es eines entsprechenden Antrages vor dem zuständigen Familiengericht. Dieses kann ein Urteil zum Anspruch auf Unterhalt fällen (auch für den Ehegattenunterhalt). Eine rechtskräftige Ausfertigung des Beschlusses kann dann als Unterhaltstitel fungieren.
Wie kann eine privatschriftliche Unterhaltsvereinbarung aussehen? Unverbindliche Muster
Die folgende schriftliche Vereinbarung zum Unterhalt stellt ein Muster dar, das keinerlei Anspruch auf Wirksamkeit oder Vollständigkeit erhebt. Es soll lediglich der Veranschaulichung dienen. Um eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und rechtssichere Unterhaltsvereinbarung zu erhalten, wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt. Beachten Sie zudem, dass formale Rechtskraft erst bei entsprechender notarieller Beurkundung entsteht.
Schriftliche Vereinbarung zum Unterhalt (unverbindliche Muster)
1. Unterhaltsvereinbarung zum Trennungsunterhalt
Während der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Scheidung überweist der Ehemann an die Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von [Betrag] – jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus. Die Überweisung des Trennungsunterhalts erfolgt erstmalig für den Monat [Monat] auf folgendes Konto:
[Kontoverbindung]
Dem Trennungsunterhalt liegt folgende Berechnung zugrunde: [Berechnungsgrundlage anführen]
2. Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt
Der Kindesvater überweist auf das Konto der Kindesmutter einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von
- [Betrag] für das Kind [Name] und
- [Betrag] für das Kind [Name]
– jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus.
Die Überweisung des Kindesunterhalts erfolgt erstmalig ab dem Monat [Monat] auf folgendes Konto:
[Kontoverbindung]
Dem Kindesunterhalt liegt ein Betrag in Höhe von [Betrag] monatliches bereinigtes Nettoeinkommen zu Grunde.
Folgende Unterhaltsansprüche ergeben sich hiermit für die unterhaltsberechtigten Kinder gemäß Düsseldorfer Tabelle (Stand: XY):
- Kind [Name], geboren am [Geburtsdatum], Altersstufe [Stufe gemäß DT]: Unterhaltsbedarf in Höhe von [Betrag] abzgl. Hälftiges monatliches Kindergeld in Höhe von [Betrag] = Unterhaltsanspruch in Höhe von [Betrag] monatlich
- Kind [Name], geboren am [Geburtsdatum], Altersstufe [Stufe gemäß DT]: Unterhaltsbedarf in Höhe von [Betrag] abzgl. Hälftiges monatliches Kindergeld in Höhe von [Betrag] = Unterhaltsanspruch in Höhe von [Betrag] monatlich
Kindesmutter und Kindesvater vereinbaren eine regelmäßige Anpassung der Unterhaltssätze, sollten sich zukünftig Änderungen ergeben (Erneuerung der Düsseldorfer Tabelle, Anhebung des Kindergelds, Einkommensänderungen).
3. Änderung der Unterhaltsansprüche
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass für eine Änderung der Unterhaltszahlungen des Ehemannes eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO erforderlich ist, sofern zwischen den Parteien keine einvernehmliche Lösung möglich ist.
Meine Frau möchte mir 430 Euro Unterhalt zahlen, ab 30. Mai 2024 auf unbestimmte Zeit, da wir eine räumliche Trennung machen wollen. Was muss ich beachten, damit es vor Gericht Bestand hat! Mit freundlichen Gruß P. Kranz Ps gibt es Vorlagen zum Ausfüllen Danke