Wenn Unternehmer eine Scheidung ohne Ehevertrag anstreben, ist einiges zu beachten
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Am Tag der Tage schwört sich das Paar die große Liebe, doch in vielen Fällen scheidet die Eheleute nicht der Tod, sondern der Richter. Nicht selten folgt dann ein Kampf um das Eigenheim und mitunter auch um die Kinder.
Ist ein Ehegatte Unternehmer, tangiert die Scheidung ggf. auch das Unternehmen und damit die Mitarbeiter. Was ist zu beachten, wenn bei der Scheidung ein selbstständiger Unternehmer beteiligt ist? Gehören dem Partner dann automatisch Anteile der Firma?
Wie läuft die Scheidung von einem Unternehmer ohne Ehevertrag? Der Zugewinnausgleich
Beschließen Unternehmer die Scheidung und das ohne Ehevertrag, führt der Weg am Zugewinnausgleich meist nicht vorbei. Denn dann leben die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Konkret bedeutet dies: Der Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird gegenseitig ausgeglichen. Dies gilt dann auch uneingeschränkt für das hinzugekommene Firmenvermögen. So muss der Unternehmer bei einer Scheidung ohne Ehevertrag den anderen Partner auszahlen, wenn dieser nicht einen gleichen Zugewinn aufweisen kann. Gründet der Partner das Unternehmen während der Ehezeit, betrifft dies ggf. die Hälfte des betrieblichen Vermögens.
Reichen Unternehmer eine Scheidung ohne Ehevertrag ein, findet der Zugewinnausgleich statt. Ist der Partner hälftiger Miteigentümer des Unternehmens, steht dem Gatten die Hälfte der Firma zu. Dies hat zwar in erster Linie nichts mit der Scheidung zu tun, doch kann diese Regelung gerade dann zu Problemen führen, wenn sich die Ehegatten in dieser Situation zerstreiten.
Probleme umgehen und einen Ehevertrag aufsetzen
Wollen die Unternehmer die Scheidung – bisher ohne Ehevertrag – können sie dies nachholen. Im Rahmen eines Vertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute dann gemeinsam eine Lösung suchen. Dies ist nicht nur günstiger, sondern verhindert unter Umständen auch einen Rosenkrieg.
Die Scheidung selbstständiger Unternehmer kann im ungünstigsten Fall Arbeitsplätze kosten. Um dies zu umgehen, ist unbedingt dazu zu raten, schon bei Firmengründung bzw. bei Eheschließung über einen Ehevertrag nachzudenken. Nicht unbedingt ist dann die Gütertrennung die beste Variante, denn so gehen dem Partner im Todesfall die steuerlichen Vorteile verloren, die eine Zugewinngemeinschaft bietet.
Häufig ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft die Lösung. In diesem Fall kann beispielsweise das Firmenvermögen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Alle anderen Vermögenswerte fallen dann aber weiterhin in den Ausgleich.
Kommt es zu einer Unternehmerscheidung und die Partner leben in einer Gütertrennung, ist Folgendes zu beachten: Wirkte der Partner maßgeblich am Aufbau und dem Erfolg der Firma des Ehegatten mit, können die Gerichte trotz Gütertrennung einen Ausgleichsanspruch einräumen.
Hallo,
Mein Mann hat zwei Jahre nach der Heirat, also seit 10 Jahren, eine Firma eröffnet (ich arbeite in der Firma nur mit Minijob), jetzt ist meine Frage im Falle einer Scheidung, habe ich das Recht, etwas zu verlangen (oder zu bezahlen). ihm etwas weil alles während der Ehe entstanden ist.
Mein Mann hat eine GmbH als alleiniger Gesellschafter und eine SE in der er keine Anteile hat und einer von 3 Geschäftsführern ist. Als solcher bezieht er ein Gehalt. Beides bereits vor der Heirat. Zudem hat er während der Ehe eine Firma im EU Ausland gegründet, deren alleiniger Inhaber er ist. Wir haben keinen Ehevertrag. Hätte ich im Scheidungsfall Anspruch auf irgendetwas, außer dem Unterhalt aufgrund seines Einkommens als Geschäftsführer?
Wir haben 1 gemeinsames Kind, aufgrund dessen ich derzeit nicht arbeite und eine Rückkehr in Vollzeit auch nicht geplant ist.
Was bedeutet in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft die Klausel: Alles durch die Firma Erwirtschaftete bleibt dem Zugewinn außen vor. (so ähnlich) Unser Vermögen wurde natürlich durch die Firma, in der ich als Ehefrau von Beginn an mit beschäftigt bin, erwirtschaftet. Mir obliegt die alleinige Bürotätigkeit. Wäre ich im Fall einer Scheidung sehr benachteiligt? Wir sind seit 1984 verheiratet und die Firma ist 1993 gegründet.
Hallo Manuela,
bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft können vorsorglich einzelne Vermögenswerte aus einem möglichen Zugewinnausgleich herausgelöst sein. Dies kann auch Firmenvermögen betreffen, um ein Unternehmen im Falle einer Scheidung zu schützen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche Sie im Falle einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs hätten.
Ihr Team von scheidung.org