Versöhnungsversuch – Welche Folgen hat eine kurzzeitige Versöhnung im Trennungsjahr?
Bei einer Trennung handelt es sich nur in wenigen Fällen tatsächlich um einen glatten Schnitt. Viele ehemalige Partner raufen sich nach der Trennung wieder zusammen, um der Beziehung noch eine letzte Chance zu geben. Die dauerhafte Versöhnung nach der Trennung kann dann möglich sein, doch in zahlreichen Fällen verstärkt sich das Gefühl dafür, dass die Partnerschaft oder Ehe gescheitert ist. Was aber bedeutet ein kurzfristiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr für eine mögliche Scheidung?
Das Wichtigste in Kürze: Versöhnungsversuch
- Ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr unterbricht dieses nicht automatisch.
- Welche Zeitspanne als kurzzeitig anzusehen ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
- Das OLG Saarbrücken definierte den Versöhnungsversuch auf maximal drei Monate.
Ausführliche Informationen zum Versöhnungsversuch erhalten Sie im Folgenden.
Wiederholung vom Trennungsjahr wegen Versöhnungsversuch nötig?
Inhaltsverzeichnis
Welche Auswirkung hat ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr?
In Deutschland kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn diese als unweigerlich gescheitert anzusehen ist (Zerrüttungsprinzip). Als Nachweis für das Scheitern der Ehe sollen die Ehegatten in der Regel zunächst ein Trennungsjahr ableisten.
Dieses soll dabei auch als Bedenkzeit von den Betroffenen genutzt werden. Nicht selten kommt es dann auch zur Versöhnung nach räumlicher Trennung, weil nunmehr der Wert des anderen erkannt wird.
Ist die Ehe wirklich gescheitert oder lohnt ein erneuter Versöhnungsversuch? Doch was bedeutet ein solcher, wenn es dann doch nicht klappt: Beginnt das Trennungsjahr dann von neuem? Maßgeblich für die Beantwortung dieser Frage ist § 1567 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch:
„Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen [= Regelungen zum Trennungsjahr] nicht.“
Also: Ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr führt in der Regel noch nicht zu dessen Unterbrechung. Das bedeutet, dass, sollte die nach der Trennung anvisierte Versöhnung erneut scheitern, das Trennungsjahr hiernach nicht erneut beginnt, sondern auch die Dauer der Versöhnung angerechnet wird.
Was bedeutet „kurzfristiger Versöhnungsversuch“?
Wie lang ein solcher Versöhnungsversuch im Trennungsjahr genau sein darf, um dieses nicht zu unterbrechen, bestimmt das Gesetz jedoch nicht eindeutig. Die Definition eines festgelegten Zeitraumes richtet sich deshalb nach der Rechtsprechung.
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken darf ein Versöhnungsversuch maximal drei Monate währen, damit das Trennungsjahr nicht unterbrochen wird (Beschluss vom 14.09.2009, Aktenzeichen 6 WF 98/09).
Ist es für Ehegatten möglich, sich zu versöhnen und das Trennungsjahr zu streichen?