Vollstreckungstitel: Wie lässt sich ein vollstreckbarer Titel beim Unterhalt erwirken?
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Einer der größten Streitpunkte bei Trennungen oder einer Scheidung sind Ansprüche auf Unterhalt. Ob nun Kindes- oder Ehegattenunterhalt: Nicht selten müssen Gerichte am Ende hierüber entscheiden. Ein gerichtlicher Beschluss zum Unterhalt kann zugleich als vollstreckbarer Titel dienen. Doch beim Kindesunterhalt kann ein solcher zum Beispiel auch vor dem Jugendamt erwirkt werden. Aber was genau versteht man unter einem vollstreckbaren Titel? Und wie lange ist ein Vollstreckungstitel gültig?
Das Wichtigste in Kürze: Vollstreckungstitel bei Unterhalt & Co.
In einem Vollstreckungstitel festgelegte Verbindlichkeiten können im Zweifel gegen den Schuldner zwangsweise geltend gemacht werden, etwa im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Zu solchen Schritten kommt es jedoch nur dann, wenn der Schuldner den Verbindlichkeiten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt und der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Genauere Informationen dazu finden Sie in diesem Abschnitt.
In der Regel stellt ein gerichtlicher Beschluss, in dem Ansprüche für den Unterhalt beziffert und ggf. auch zeitlich begrenzt sind, einen vollstreckbaren Titel dar. Allerdings kann beim Kindesunterhalt auch das zuständige Jugendamt einen Unterhaltstitel aufsetzen. Dieser ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Unterhaltsschuldner diesem durch Unterschrift eindeutig zustimmt. Diese Anerkennung ist freiwillig.
Grundsätzlich kann das Jugendamt im Rahmen seiner Befugnisse vollstreckbare Urkunden erstellen. In diesen können Unterhaltsberechtigte und Unterhaltsschuldner die Ansprüche auf Kindesunterhalt entsprechend beziffern und anerkennen.
Ansprüche aus einem vollstreckbaren Titel verjähren erst nach 30 Jahren. Bis dahin können sie bei nicht erfolgten Leistungen auch zwangsweise vollstreckt werden. Sowohl Schuldner als auch Gläubiger können jedoch im Einzelfall eine Abänderungsklage erwirken.
Vollstreckbarer Titel beim Unterhalt: Definition
Ein Vollstreckungstitel dient dazu, rechtliche Ansprüche gegenüber einem Schuldner im Zweifel auch zwangsweise durchzusetzen. Er legt Verbindlichkeiten rechtswirksam und beweissicher fest. In einem solchen Titel finden sich zu diesem Zwecke insbesondere folgende Angaben:
- Wer ist der Schuldner?
- Wer ist der Gläubiger?
- Woraus ergeben sich die Ansprüche (z. B. Unterhaltsrecht)?
- In welcher Höhe bestehen Verbindlichkeiten?
- Welche Zahlungsmodalitäten gelten (z. B. monatliche Leistungen, Einmalzahlung)?
Grundsätzlich bedeutet ein Vollstreckungstitel zunächst nicht, dass gegen den Schuldner auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Kommt er seinen durch den Titel festgesetzten Verpflichtungen ordnungsgemäß nach, hat er nichts zu befürchten.
Ein vollstreckbarer Titel soll lediglich dem Gläubiger zu mehr Rechtssicherheit verhelfen. Sollte der Unterhaltsschuldner zum Beispiel seinen im Unterhaltstitel festgesetzten Pflichten nicht nachkommen, Unterhaltsleistungen also verweigern, kann der Unterhaltsberechtigte mithilfe des Titels die zwangsweise Vollstreckung beantragen. Dies kann zum Beispiel auch in Form einer Lohnpfändung erfolgen. Wollen die Gläubiger einen vollstreckbaren Titel durchsetzen, können sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher stellen.
Wer errichtet einen Vollstreckungstitel beim Unterhalt?
Kommt es im Zuge einer Scheidung oder Trennung zu einem Familienverfahren, in dem auch Unterhaltsansprüche festgesetzt und bestätigt werden sollen, dient die abschließende gerichtliche Entscheidung als vollstreckbarer Titel. Von dem rechtskräftigen Beschluss des Familiengerichts kann dann eine sogenannte „vollstreckbare Ausfertigung“ erstellt werden. Diese stellt dann den Vollstreckungstitel dar.
Eine Besonderheit gibt es beim Kindesunterhalt: Ein vollstreckbarer Titel kann hier auch das für das minderjährige Kind zuständige Jugendamt kostenlos erstellen. Dieser ist allerdings nur dann wirksam, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil diesen letztlich auch unterschreibt. Dazu gezwungen werden kann er hingegen nicht. Will der Schuldner keine Unterschrift leisten, kann ein vollstreckbarer Titel zum Kindesunterhalt abschließend nur über ein Unterhaltsverfahren vor einem Familiengericht erwirkt werden.
Vollstreckbarer Titel: Welche Kosten entstehen bei Durchsetzung?
Will ein Gläubiger Ansprüche aus einem Vollstreckungstitel zwangsvollstrecken lassen, so hat er zunächst die Gebühren für den beauftragten Gerichtsvollzieher zu verauslagen. Diese werden letztlich jedoch dem Schuldner auferlegt und erhöhen somit ggf. dessen Schuldenlast. Die Kosten für die Vollstreckung richten sich im Wesentlichen nach Anlage des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG). Hierin werden Gebühren für einzelne Vorgänge festgesetzt. So kann eine Pfändung etwa 16 Euro kosten, eine veranlasste Zwangsversteigerung 98 Euro.
Vollstreckbarer Titel: Gültigkeit und Verjährung der Vollstreckungsansprüche
Ein vollstreckbarer Titel ist in aller Regel solange gültig, bis die hierin vereinbarten Verbindlichkeiten aufgelöst sind, der Schuldner diesen also vollumfänglich nachgekommen ist. Bei Unterhaltsleistungen etwa kann dies der Fall sein, wenn die Grundlage für den Unterhaltsanspruch entfällt (z. B. abgeschlossene Ausbildung des betroffenen Kindes).
Allerdings können zum Beispiel versäumte Leistungen aus der Vergangenheit noch Jahrzehnte später gegen den Schuldner durchgesetzt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Grundsätzlich nämlich verjähren Ansprüche aus einem Vollstreckungstitel erst nach 30 Jahren (vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).