Trennung & Scheidung: Wer bekommt eigentlich was?
Inhaltsverzeichnis
Die Scheidung einer Ehe verlangt von den betroffenen Ehegatten einiges an Kompromissbereitschaft und Kommunikation ab, denn: Die Auftrennung der bislang verwobenen Leben kann sich im Einzelfall recht komplex gestalten. Gemeinsames Eigentum, Alleineigentum, Ausgleichsansprüche, Unterhaltsforderungen bei Trennung und Scheidung: Wer bekommt was? Was bekommt die Frau, was der Mann? Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Bei wem sollen Sie fortan leben? Wer bekommt was bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?
Das Wichtigste in Kürze: Wer bekommt was bei einer Trennung & Scheidung?
- Im Zuge einer Scheidung entstehen regelmäßig mindestens Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und ggf. Zugewinnausgleich.
- Auch gemeinsames Vermögen bedarf der Auseinandersetzung der Scheidungswilligen.
- Welche Ansprüche genau entstehen, richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall.
- Entsprechende Regelungen können im Rahmen eines Ehevertrags bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Liegen solche Vereinbarungen nicht vor, greifen die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Was bekommt die Frau bei Scheidung, was der Mann?
Ausgleichsansprüche bei Trennung & Scheidung: Wer bekommt was von Vermögen und Rente?
Im Zuge einer Scheidung entstehen unterschiedlichste Ansprüche vonseiten eines Ehegatten gegenüber dem anderen.
Dies betrifft insbesondere Unterhalt, Versorgungsausgleich und im Falle einer Zugewinngemeinschaft auch den Zugewinnausgleich bei Scheidung. Wer bekommt was und wie viel?
Grundsätzlich richten sich die Ansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen nach dem jeweiligen Einzelfall. Die Eheleute können sich bezüglich der Ansprüche im Scheidungsfalle auch vorab im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung gütlich einigen. Sie können dabei sämtliche Ansprüche sowie Vermögensfragen klären.
Infos zu entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Ehevertrag Scheidungsfolgenvereinbarung
Anspruch auf Unterhalt bei Trennung & Scheidung: Wer bekommt was?
Insbesondere während der Trennung entsteht in aller Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn beide Ehegatten über unterschiedliche Einkommen verfügen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann dabei in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt fordern.
Der Unterhaltsanspruch kann auch nach der rechtskräftigen Scheidung weiterhin bestehen, sofern einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist (z. B. Erwerbsunfähigkeit).
Neben den Ansprüchen des Ehegatten haben auch gemeinsame Kinder regelmäßig einen Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils.
Umfassende Informationen zu den Unterhaltsansprüchen bei Trennung und Scheidung finden Sie auf den folgenden Seiten:
Unterhalt Kindesunterhalt Trennungsunterhalt Nachehelicher Unterhalt Unterhalt für die Ehefrau Unterhalt für den Ehemann
Unterhalt bei Scheidung berechnen: Wer bekommt was?
Sie können auch unseren Unterhaltsrechner nutzen, um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen, welche Unterhaltsansprüche im Einzelfall ggf. entstehen können. Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen ersten Orientierungswert. Die Ergebnisse vom Unterhaltsrechner sind nicht verbindlich.
Ehegattenunterhalt berechnen:
Kindesunterhalt berechnen:
Versorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenanwartschaften
Bei Scheidung kommt es zudem regelmäßig zum Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden in der Regel hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Ein wirksamer Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur selten möglich (z. B. bei ähnlich hohen Anwartschaften).
Weitere Infos zum Versorgungsausgleich erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:
Versorgungsausgleich bei Scheidung Versorgungsausgleich bei Wiederheirat Verzicht auf Versorgungsausgleich Versorgungsausgleich rückgängig machen
Anspruch auf ZugewinnausgleichLebten die Ehegatten während der Ehezeit im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann im Zuge der Auflösung des Güterstandes ein Anspruch auf Zugewinnausgleich entstehen. Dabei werden die Vermögenszuwächse während der Ehe beider Ehegatten einander gegenübergestellt. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn kann auf die Hälfte der Differenz Anspruch erheben.
Näheres zum Zugewinnausgleich bei Scheidung, wer wir viel bekommt und was genau Mann und Frau zusteht, finden Sie auf den folgenden Ratgeberseiten:
Zugewinnausgleich Erbschaften im Zugewinn
Vermögensauseinandersetzung bei Trennung & Scheidung: Wer bekommt das Haus, das Auto, den Schmuck …?
Nicht nur Ausgleichsansprüche können entstehen, sondern auch Vermögenswerte können im Rahmen einer Scheidung Ausgleichsforderungen begründen. Häufiger Zankapfel ist dabei das Eigentum an Immobilien.
Wer das Haus bei Scheidung bekommt, ist in der Regel von den Eigentumsverhältnissen abhängig:
- Sind beide Ehegatten Eigentümer gemäß Grundbuch, kann ein entsprechender Anspruch auf Ausgleichszahlung seitens des Ehegatten entstehen, der auf das Eigentum zukünftig verzichtet.
- Ist nur ein Ehegatte Eigentümer, kann die Immobilie ggf. im Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden, sodass hier über Umwege unter Umständen ein Ausgleichsanspruch des Partners entsteht.
Auch bei anderen Gegenständen richtet sich der Anspruch in der Regel nach den Eigentumsverhältnissen. Weitere Infos finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten:
Auto & andere Kfz Gemeinschaftskonto Geschenke Haus & Immobilien Hausrat Haustier Krankenversicherung Kredit & Darlehen Lebensversicherung Schulden Wohnung
Wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, um für Ihren Einzelfall bewerten zu lassen, welche Ansprüche seitens Ihres Gatten bei Trennung & Scheidung vereinzelt entstehen können.
Umgangs- und Sorgerecht bei Trennung & Scheidung: Wer bekommt das Kind?
Nicht nur Geld und Gegenstände können Streit im Zuge von Trennung & Scheidung verursachen: Wer bekommt die Kinder? Was kann das Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht aufheben?
Eheleute können sich zwar trennen, Eltern hingegen werden in aller Regel ein Leben lang miteinander verbunden bleiben, durch die gemeinsamen Kinder. Sie tragen auch nach der Scheidung zumeist gemeinsame Verantwortung. Wie sich die Eltern bezüglich des Umgangs und des Sorgerechts einigen, steht in ihrer eigenen Verantwortung. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen, die eine eindeutige Antwort auf die Frage „Wer bekommt die Kinder bei Trennung & Scheidung?“ zuließen.
Zum Wohle der gemeinsamen Kinder sind Eltern stets angehalten, möglichst einvernehmlich geeignete Regelungen zu finden. Nur im Streitfalle müssten Familiengerichte tätig werden.
Weitere Infos zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen finden Sie im Folgenden:
Umgangsrecht Sorgerecht Aufenthaltsbestimmungsrecht Wechselmodell