Wohngeld bei Trennung – Ist das möglich?
Nach einer Scheidung oder Trennung verändern sich nicht nur die Lebensumstände der Beteiligten. Auch finanziell kann sich die Situation stark wandeln. Große Sprünge sind schon allein aufgrund der Scheidungskosten oft nicht mehr möglich. Wenn das Einkommen generell sehr gering ist, können Betroffene Wohngeld erhalten. Aber ist es überhaupt möglich, Wohngeld bei Trennung oder Scheidung zu beantragen?
Das Wichtigste in Kürze: Wohngeld bei Trennung
- Wohngeld wird bei sehr geringem Einkommen gewährt.
- Unterhaltsleistungen des Ex-Partners zählen zum Einkommen und müssen angegeben werden.
- Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld bei einer Trennung.
- Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Gesamteinkommen, der Miete und den Haushaltsmitgliedern ab.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld nach einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.
Wohngeld: Hilfe zum Lebensunterhalt
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld wird einkommensschwachen Personen entweder als Mietzuschuss (bei Mietern) oder als Lastenzuschuss (bei Eigentümern) gewährt.
Insbesondere der Lastenzuschuss kann nach einer Scheidung interessant sein, wenn ein Eigenheim gekauft wurde, für das der Ex-Partner nicht länger bereit ist zu zahlen. Grundsätzlich spielt es also keine Rolle, ob die Immobilie eine Wohnung oder ein Haus ist.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der Miete/Belastung
Außerdem spielt nach § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) die Mietstufe der Wohngemeinde dabei eine Rolle, ob die Zahlung von Wohngeld bei einer Trennung gewährt oder abgelehnt wird.
Wohngeld und zeitgleich Unterhalt beziehen: Geht das?
Nach einer Scheidung kann auf Wohngeld durchaus ein Anspruch bestehen. Auch wenn der Antragsteller Leistungen wie Ehegattenunterhalt bezieht, ist dies nicht automatisch ein Ausschlusskriterium.
Allerdings: Unterhalt zählt zum Gesamteinkommen und hat so durchaus einen Einfluss auf den Bezug von Wohngeld bei einer Trennung. Denn je höher das Einkommen ausfällt, desto geringer ist die Höhe des Wohngeldes anzusetzen.
Auch der Unterhalt anderer Haushaltsmitglieder wie gemeinsamer Kinder zählt zum Gesamteinkommen. Möglicherweise verfällt der Anspruch auch komplett.
Wohngeld bei Unterhaltsverpflichtungen
Umgekehrt wird das Wohngeld bei einer Trennung auch unter Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen berechnet.
Dazu sollte unbedingt eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein entsprechender Bescheid vorliegen, denn dann wird der gezahlte Betrag des Unterhalts vom Gesamteinkommen für das Wohngeld bei einer Trennung abgezogen.
Andernfalls gelten entsprechende Beträge nach § 18 WoGG.
Höhe des Wohngeldes
Wie hoch nach einer Scheidung/Trennung das Wohngeld für die Wohnung ausfällt, kann in den Wohngeldtabellen des Bundes nachgeschaut werden. Je nachdem, wie viele Haushaltsmitglieder vorhanden und wie hoch Einkommen und Miete sind, ist dort das gezahlte Wohngeld bei einer Trennung aufgelistet.
Wohngeld nach Scheidung: Dauer der Zahlung
Normalerweise wird das Wohngeld bei einer Trennung für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlungen erfolgen ab dem ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Vor Ende des Bewilligungszeitraums sollte bei Bedarf ein Folgeantrag gestellt werden.
Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist es vonnöten, den Zuschuss zur Wohnung erneut zu beantragen. Andernfalls endet die Zahlung. Daher sollten sich Empfänger rechtzeitig um die Verlängerung kümmern.