Scheidung: Zuständiges Gericht für die rechtliche Trennung

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Die Scheidung ist kein alltägliches Ereignis und bei der Organisation kommen viele Faktoren zum Tragen. Oft ist jedoch vor der eigentlichen Scheidung unklar, welches Gericht zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit für die Ehescheidung hängt allerdings von einigen Facetten ab, wie ein Blick in § 122 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) verdeutlicht. Welches Familiengericht ist letztendlich zuständig?

Das Wichtigste in Kürze: Örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei Scheidung

  • Um ein zuständiges Gericht bei einer Scheidung zu finden, sollten Eheleute sich vor allem am Wohnort orientieren.
  • Auch gemeinsame Kinder können die gerichtliche Zuständigkeit beeinflussen.
  • Bei Scheidungen im Ausland sollte in der Regel ein Anwalt konsultiert werden, um die Zuständigkeit zu klären.

Ausführliche Informationen zum Thema „für die Scheidung zuständiges Gericht“ erhalten Sie im Folgenden.

Welches Gericht ist zuständig bei Scheidung und Trennung?

Scheidung mit Kindern: Örtliche Zuständigkeit

Zuständiges Gericht bei Scheidung? Die Zuständigkeit wird unter Umständen durch Kinder beeinflusst.
Zuständiges Gericht bei Scheidung? Die Zuständigkeit wird unter Umständen durch Kinder beeinflusst.

Die Zuständigkeit vom Gericht bei einer Scheidung hängt oftmals nicht nur von den Ehegatten selbst ab, sondern häufig auch vom Vorhandensein minderjähriger Kinder. In dem Fall liegt bei einer Scheidung die örtliche Zuständigkeit in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk einer bzw. beide Ehepartner mit den minderjährigen Kindern leben.

Lebt der Vater mit den minderjährigen Kindern in München, die Mutter aber in Augsburg, so ist trotzdem das Amtsgericht in München zuständig.

Scheidung ohne Kinder: Zuständiges Gericht am Wohnort

Sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen oder haben diese bereits die Volljährigkeit erreicht, liegt für die Scheidung die Zuständigkeit beim Amtsgericht des Wohnortes, an dem die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben – sofern noch mindestens einer der Ehegatten dort wohnhaft ist.

Hat das kinderlose Ehepaar zuletzt etwa in Hamburg gelebt und wohnt jetzt noch mindestens einer der Partner weiterhin dort, befindet sich für die Scheidung ein zuständiges Gericht in diesem Bezirk.

Scheidung bei geändertem Wohnort

Gibt es keine gemeinsamen Kinder und beide Eheleute haben den letzten gemeinsamen Wohnort verlassen, so liegt für die Scheidung die Zuständigkeit bei jenem Amtsgericht am Wohnort des Antragsgegners, an den der Scheidungsantrag gestellt wird.

Beispiel: Keiner der kinderlosen Ehegatten lebt noch in Köln, dem letzten gemeinsamen Wohnort. Während einer nach Berlin gezogen ist, wohnt der andere in Erfurt. Stellt der Berliner den Antrag, ist das Erfurter Amtsgericht zuständig. Stellt der Erfurter den Scheidungsantrag, ist ein Berliner Amtsgericht zuständig.

Gut zu wissen: Wo der Sitz der beauftragten Kanzlei ist, spielt bei der Scheidung für ein zuständiges Gericht keine Rolle. Zudem müssen beide Partner vor Gericht erscheinen. Eine reine Internetscheidung gibt es in Deutschland nicht.

Scheidung im Ausland: Zuständiges Gericht

Die örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei einer Scheidung kann nicht immer sicher ermittelt werden.
Die örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei einer Scheidung kann nicht immer sicher ermittelt werden.

Um ein zuständiges Familiengericht zu finden, wenn beide Ehegatten im Ausland leben, sollten sich die Noch-Eheleute an das Amtsgericht des Wohnortes wenden, an dem sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Dieses ist meist für die Scheidung zuständig.

Lebten die Ehepartner beispielsweise in Düsseldorf, jetzt aber beide nicht mehr in Deutschland, so ist normalerweise das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.

Doch beachten Sie, dass es kompliziert sein kann, aus dem Ausland die Scheidung anzustreben. Ein zuständiges Gericht zu finden, kann daher je nach Einzelfall anderen Regeln folgen. Wenden Sie sich deshalb im Zweifel an einen Scheidungsanwalt!

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Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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